Bayern setzt durch!

Härtere Strafen bei Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte

Berlin Krawalle -  Rigaer 94
Berlin Krawalle - Rigaer 94

Bayern setzt durch! Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das härtere Strafen bei Gewalt gegen Polizeibeamte und Einsatzkräfte vorsieht. Die beschlossenen Änderungen sind das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann und des Bayerischen Justizministers Winfried Bausback.

Herrmann verdeutlichte die Wichtigkeit des Beschlusses: „Unsere Polizeibeamten halten regelmäßig ihren Kopf hin für unsere Sicherheit. Wir dürfen sie bei ihrem Dienst am Bürger nicht im Regen stehen lassen. Die nun beschlossenen härteren Strafen senden ein wichtiges Signal an potentielle Gewalttäter: der Rechtsstaat lässt sich Gewalt gegen seine Polizei- und Rettungskräfte keinesfalls bieten“, so der Innenminister.

Justizminister Bausback machte deutlich: "Wir in Bayern haben schon lange gefordert, dass der Bund reagieren muss. Auch wenn das Gesetz an manchen Stellen leider hinter dem Notwendigen zurückbleibt, sendet endlich auch der Bund das klare Signal: Wir stehen hinter all denen, die jeden Tag an Unfallstellen, Tatorten, in Gerichtssälen, Justizvollzugsanstalten oder andernorts für unsere Gesellschaft im Einsatz sind."

Laut Herrmann wurden 2015 alleine in Bayern knapp 15.000 Polizistinnen und Polizisten angegriffen. Rund 41 Prozent der Vorfälle waren Beleidigungen, 30 Prozent Körperverletzungsdelikte und 19 Prozent Widerstände gegen Polizeivollzugsbeamte. Besonders erschreckend für Herrmann waren 2015 die acht versuchten Tötungsdelikte sowie der starke Anstieg der Zahl verletzter Polizisten um 8,7 Prozent auf 2.051, der Höchststand seit der erstmaligen Lagebilderstellung im Jahr 2010 in Bayern. Dem Innenminister ist auch wichtig, dass der erhöhte Schutz auch den Hilfskräften der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste zugutekommt. Herrmann: "Auch dieser Personenkreis wird in besonderer Weise für die Allgemeinheit tätig und bedarf daher eines besonderen Schutzes".