Neues Polizeiaufgabengesetz

Mehr Sicherheit für Bayern

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Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz (PAG) will die Bayerische Staatsregierung die bundesweite Spitzenposition bei der Inneren Sicherheit weiter ausbauen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts am 7. Februar 2018 in erster Lesung in den Bayerischen Landtag eingebracht.

Herrmann erklärte: „Noch nie gab es ein Polizeiaufgabengesetz mit so umfassenden Datenschutzvorschriften und rechtsstaatlichen Garantien. Wir stärken mit diesem Gesetz Bürgerrechte und den Datenschutz.“ Das geplante Gesetz führe außerdem zu mehr Sicherheit, weil es die Polizei rechtlich und technisch auf die Höhe der Zeit bringe, gleichzeitig aber auch die Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts umsetze.

Mit dem neuen PAG erhält die Bayerische Polizei noch effektivere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terroristen. Erforderlich sind zum Beispiel mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren. Hebt die Polizei etwa die Werkstatt eines möglichen Bombenbauers aus, ohne diesen aber am Tatort anzutreffen, kann sie künftig DNA-Spuren sichern, auch wenn diese zunächst keiner Person zuzuordnen sind. Dies erhöht die Chancen, den unbekannten Bombenbauer zu ermitteln, noch bevor er zuschlagen kann.

Die wichtigsten Neuerungen des PAG:

  • Modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Kriminelle und Terroristen
  • Effektivere Cybercrime-Bekämpfung
  • Klare Regeln für den Grenzschutz
  • Einsatz von ‚Bodycams‘
  • Einsatz von Drohnen
  • Stärkere Bürgerrechte
  • Besserer Datenschutz

Herrmann: „Mit der Novellierung werden wir unser Polizeiaufgabengesetz noch besser machen. Besondere Daten werden besonders geschützt und die Bürger halten gegenüber der Polizei mehr Rechte auf Auskunftserteilung, Datenberichtigung und Datenlöschung. Viel öfter als vorher ist bei besonders sensiblen Maßnahmen wie Observationen oder verdeckten Ermittlungen die Zustimmung eines unabhängigen Richters notwendig.“

Unter http://www.pag.bayern.de/ können sich Bürger zu den geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes ausführlich informieren. Mehr zum Thema können Sie auch in unseren Kernbotschaften zum PAG nachlesen.