Neuregelungen zum Jahreswechsel

Was sich im Jahr 2018 ändert

Neues Jahr – neue Regeln: Zum Jahreswechsel gibt es auch diesmal wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen. Ein kleiner Überblick:

Rentenversicherung: Beitragssatz sinkt

Zum 1. Januar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent. Das Bundeskabinett reagiert damit auf die gute Arbeitsmarktlage. Bis zum Jahr 2030 sei man gut aufgestellt. Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2017 geschätzt. Die Senkung des Beitragssatzes entlastet die Arbeitnehmer um insgesamt 600 Millionen Euro im Jahr. Auch die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken um rund 600 Millionen Euro.

Datenaustausch zwischen Ausländerbehörde und Familienkasse

EU-Bürgern, die nicht bereits in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, stehen in den ersten fünf Jahren keine Sozialleistungen zu. Dennoch kam es in der Vergangenheit zu Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit dem Kindergeld. Einige EU-Bürger hatten Kindergeld beantragt, obwohl sie nicht dazu berechtigt waren. Mit dem Beginn des neuen Jahres startet daher ein intensiver Datenaustausch zwischen Familienkasse und Ausländerbehörde, um solche Fällen in Zukunft zu verhindern.

Entlastung für Steuerzahler

Kindergeld, Kinderzuschlag und Steuerfreibeträge werden angehoben. Davon profitieren vor allem Familien und Menschen mit geringem Einkommen. Das Kindergeld steigt pro Kind um zwei Euro. Der Kinderzuschlag wird um zehn Euro monatlich angehoben. Der Kinderfreibetrag liegt ab 2018 bei 4.788 Euro statt bislang 4.716 Euro. Die Höhe des Grundfreibetrages und des Unterhaltshöchstbetrages liegt ab 2018 bei 9.000 Euro statt bislang 8.820 Euro. Durch diese Maßnahmen soll die kalte Progression eingedämmt werden, da auch im vergangenen Jahr die Reallöhne angestiegen sind.

Eine Gesamtübersicht aller gesetzlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2018 finden Sie hier.