Neues aus dem Kabinett

Weg frei für Härtefallfonds

Bayerische Staatsregierung
Bayerische Staatsregierung

In der letzten Sitzung des Jahres hat die Bayerische Staatsregierung die Errichtung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge auf den Weg gebracht und einen Gesetzentwurf für einen Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit beschlossen.

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Errichtung des Härtefallfonds und Einsetzung einer Härtefallkommission im Straßenausbaubeitragsrecht

Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird ein Konzept zur Errichtung eines Härtefallfonds und einer Kommission für Härtefälle im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erstellen. Damit wird ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung des Koalitionsvertrags auf den Weg gebracht. In der Arbeitsgruppe werden Experten der Innen-, Finanz- und Wirtschaftsressorts vertreten sein. Das Konzept soll bis Ende März 2019 der Bayerischen Staatsregierung vorgestellt werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, einen Härtefallfonds in Höhe von 50 Mio. Euro im Jahr 2019 aufzulegen. Der Fonds soll Härtefälle der Bürger aus den Jahren 2014 bis 2017 abfedern.

Im Juni dieses Jahres konnte die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend zum 1. Januar 2018 durchsetzen. Die Kommunen erhalten als Ersatz für künftig fehlende Einnahmen 100 Millionen Euro.

Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit – Gesetzentwurf geht in die Verbändeanhörung

Ab dem 1. April 2019 sollen Eltern für die gesamte Kindergartenzeit ihrer Kinder um 100 Euro pro Monat entlastet werden. Der Freistaat gibt für die Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit im Jahr 2019 rund 210 Millionen Euro und ab dem Jahr 2020 rund 290 Millionen Euro aus. Gemeinsam mit dem Bayerischen Familiengeld setzt das Kabinett so ein Signal für die Wertschätzung der Familien in Bayern. In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat die Bayerische Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der nun den betroffenen Kommunen und Trägern zur Anhörung zugeleitet wird.