Seit dem 22. Juli 2016 gibt es im Freistaat das Bayerische Betreuungsgeld. Für Eltern bedeutet das Wahlfreiheit, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben wollen. Weitere Informationen rund um das Betreuungsgeld finden Sie  unter www.betreuungsgeld.bayern.de.

Über 125.000 Anträge bewilligt

Betreuungsgeld ein voller Erfolg

Schon über 125.000 Anträge wurden seit Inkrafttreten des Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes vor etwa 8 Monaten bewilligt. Die Bayerische Familienministerin Emilia Müller bewertete diese Entwicklung als Bestätigung der Familienpolitik im Freistaat: „Wir unterstützen alle Eltern, egal, wofür sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Betreuungsgeld. Bayerische Mütter und Väter wissen diese Wahlfreiheit zu schätzen."   

Seit dem Inkrafttreten wurden rund 155 Millionen Euro an Familien ausgezahlt. Müller: „Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge innerhalb der ersten acht Monate, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben. Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten.“