Schnellere Abschiebungen

Herrmann: „Konsequent umsetzen!“

Staatsminister Joachim Herrmann

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ verständigt. Asylbewerber ohne Bleibeperspektive sollen bereits aus der Erstaufnahmeeinrichtung abgeschoben werden können. Sie sollen nicht erst in Kommunen untergebracht werden und dort Fuß fassen. Vorgetäuschte Identitäten oder Straftaten sollen künftig härter geahndet werden. Die Abschiebehaft für Gefährder soll ausgeweitet, ihre Überwachung erleichtert werden.  

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nannte den Beschluss einen wesentlichen Fortschritt: „Es ist sehr viel beschlossen worden, wofür Bayern sich schon seit Monaten eingesetzt hat“, sagte Herrmann im BR. „In einem Rechtsstaat gilt: Wenn die zuständigen Behörden und Gerichte entschieden haben, dass jemand nicht hier bleiben darf, dann muss das auch konsequent umgesetzt werden.“ Es sei wichtig, dass in diesem Punkt in ganz Deutschland eine klare Linie hineinkomme.

Weiterhin hat Herrmann regelmäßige Kontrollen von Asylbewerberunterkünften durch die Bayerische Polizei angeordnet. Grundlage dafür ist das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Bayerische Integrationsgesetz. „Die Bayerische Polizei wird in den kommenden Wochen bayernweit weitere systematische Kontrollen in Asylunterkünften durchführen. Wir müssen wissen, wer sich in den Asylunterkünften aufhält und was dort vor sich geht", machte der Innenminister deutlich. 

Laut Herrmann hatte die Bayerische Polizei 2016 insgesamt mehr als 27.000 Einsätze in Asylbewerberunterkünften, wobei das Einsatzspektrum von kleineren Streitigkeiten bis hin zu Großeinsätzen reichte. Herrmann hofft, durch die Kontrollaktionen auch  Identitätstäuschung und Leistungsbetrug verhindern zu können: "Dadurch können wir die Unterkünfte und das Umfeld deutlich sicherer machen".