Neues aus dem Kabinett

Verbesserung beim Mobilfunk

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung den 14. Oktober als Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern vorgeschlagen und ein neues Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung auf den Weg gebracht.

Termin für die Landtagswahl

Die Staatsregierung schlägt den 14. Oktober 2018 als Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern vor. Dadurch soll vermieden werden, dass ein großer Teil der arbeitsaufwändigen Vorbereitungsmaßnahmen für die Wahl in die Zeit der Sommerferien fällt. Auch die Bestellung und Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände braucht einen gewissen Vorlauf. Deshalb hält die Staatsregierung den Termin Mitte Oktober mit Rücksicht auf die Kommunen am günstigsten. Die im Landtag vertretenen Parteien haben nun Gelegenheit, sich zu diesem Vorschlag zu äußern. Danach wird die offizielle Entscheidung der Staatsregierung herbeigeführt.

Neues Förderprogramm Mobilfunk

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat Eckpunkte eines neuen Programms zur Schließung von Mobilfunklücken in Bayern vorgelegt. Aigner sagte: „Wir brauchen eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Mit unserer Offensive stärken wir die Mobilfunkversorgung schnell, spürbar und unbürokratisch.“ Jede Verbesserung im Mobilfunk sei auch eine Vorsorge für die Zukunft. Eine umfassende Netzabdeckung und schnelle Internetanschlüsse seien „digitaler Alltag“ und würden von den Menschen in Bayern erwartet. „Der Glaube an den Erfolg des digitalen Aufbruchs in der Bevölkerung steht und fällt mit einer leistungsfähigen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur“, fügte Aigner hinzu. Weiter kündigte sie an, über die geplanten Maßnahmen noch ausführliche Gespräche mit den Kommunen zu führen.

Die Offensive besteht aus drei Säulen:

  • Förderprogramm für Kommunen: Dadurch sollen Mobilfunklücken in Gebieten ohne Sprachmobilfunk geschlossen werden. Im Rahmen eines „Mietmodells“ will der Freistaat die Errichtung von Mobilfunkmasten durch Kommunen fördern. Die Ausstattung mit Sendetechnik, die Datenanbindung und der Betrieb erfolgen dann durch die Netzbetreiber, die der Gemeinde eine Miete für die Nutzung des Mastes bezahlen. Der Mast steht allen Netzbetreibern zur Verfügung. Für dieses Förderprogramm stehen im Masterplan BAYERN DIGITAL II beginnend mit dem Jahr 2018 insgesamt 80 Millionen Euro bereit. Das Programm soll so ausgestaltet sein, dass die finanziellen Belastungen für die Kommunen und ihr Aufwand auf ein Minimum reduziert werden.

  • Netzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen: Aigner verweist beim Mobilfunkausbau auf geschlossene Vereinbarungen mit den Mobilfunkanbietern, die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste zu verbessern.

  • Masten des Digitalfunks BOS stärker nutzen: Durch eine stärkere Nutzung als bisher sollen Mobilfunklücken geschlossen werden. Dazu werden die Kosten gefördert, die den Mobilfunkbetreibern bei der Ertüchtigung von BOS-Masten entstehen. Ab 2018 stehen hierfür insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung.