Entscheidung des EuGH zu Flüchtlingsaufnahme

Visa-Vergabe ist nationale Angelegenheit

Justizia vor blauem Himmel

EU-Staaten sind nicht dazu verpflichtet, Asylbewerbern ein humanitäres Visum zur legalen Einreise auszustellen. Zu dieser Entscheidung kam der Europäische Gerichtshof. Mitgliedstaaten können demnach alleine auf Basis ihrer nationalen Gesetzgebung über die Visa-Vergabe in Auslandsvertretungen entscheiden.   

Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller sieht in dem Urteil eine mit Augenmaß gefällte Entscheidung: "Der Europäische Gerichtshof hat heute gezeigt, dass ein Zugang nach Europa über die Botschaften nicht die richtige Antwort auf die derzeitigen Herausforderungen der EU-Mitgliedstaaten ist. Aus der Praxis der Flüchtlingsaufnahme wissen wir, dass ein Großteil der Asylsuchenden dauerhaft bei uns bleiben wird.“  

Die Ministerin forderte eine gemeinsame Anstrengung aller Mitgliedstaaten bei der Verteilung der Flüchtlinge. „Europa muss nun endlich strukturelle Maßnahmen für eine wirksame Begrenzung und Verteilung der Zuwanderung vorantreiben und zudem die Probleme in den Drittstaaten angehen," so die Ministerin.  

Auch Europaministerin Beate Merk reagierte auf das EuGH-Urteil erleichtert: „Jede andere Entscheidung hätte das europäische Asylrecht auf den Kopf gestellt und eine neue Fluchtwelle nach Europa ausgelöst, vor allem in Staaten mit hohen Versorgungsstandards wie Deutschland. Das Recht auf Asyl ist kein pauschales Recht auf Einreise oder gar auf Einwanderung.“

Gleichzeitig kritisierte die Ministerin das bestehende Asylsystem in Europa: „Europa ist mehr als ein gemeinsamer Markt, nämlich eine Rechts- und Solidargemeinschaft. EU-Staaten können nicht nur Strukturhilfen in Anspruch nehmen, sie müssen auch ihren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise leisten.“ Als Beispiel nannte Merk den Einsatz bei der Versorgung von Flüchtlingen in deren Herkunftsregionen, damit sich diese nicht auf den Weg nach Europa machen müssten.

Anlass für die Entscheidung des EuGH war der Fall einer syrischen Familie: Diese hatte bei der belgischen Botschaft im Libanon humanitäre Visa beantragt, um damit nach Belgien einreisen und dort Asylanträge stellen zu können. Die belgische Botschaft lehnte die Visaanträge ab.