Neues aus dem Kabinett

Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitern

Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, über die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten abstimmen zu lassen. Die bestehende Auswahl soll um die Länder Algerien, Marokko und Tunesien erweitert werden. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hätte deutlich schnellere Asylverfahren zur Folge.

Bundesratsminister Marcel Huber: „Bayern will im Bundesrat ein klares Bekenntnis der grün mitregierten Länder einfordern, ob sie auf ihrer Ablehnung beharren oder endlich die Realitäten anerkennen. Asylanträge aus den Maghreb-Staaten haben praktisch keine Aussicht auf Erfolg, da sie ganz überwiegend rein wirtschaftlich motiviert sind. Wer sich der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten verweigert, toleriert letztlich Missbrauch und gefährdet das Funktionieren unseres Asylrechts“.

Bei der Einstufung als sicheres Herkunftsland würde für einen Asylbewerber aus diesem Staat eine gesetzliche Vermutung der Nichtverfolgung bestehen. Diese gesetzliche Vermutung ist im Einzelfall widerlegbar, falls der Ausländer nachvollziehbar begründen kann, dass ihm im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht. „Solidarität kann es nur für die wirklich Schutzbedürftigen geben und auf diese müssen wir uns konzentrieren. Ich hoffe, dass die Landesregierungen mit Beteiligung der Grünen sich jetzt endlich bewegen, denn das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet“, so Müller.

„Religiöse Werte dürfen zu keiner Strafmilderung führen“

Weiterhin hat der Ministerrat eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Strafzumessung beschlossen. Künftig sollen bei einer Straftat die kulturellen oder religiösen Wertvorstellungen des Täters zu keiner Strafmilderung führen dürfen. Bei der Strafzumessung sind die Tatumstände auf der Basis der Wertmaßstäbe unserer Rechtsgemeinschaft zu würdigen. Angesichts verstärkter Migration und des lückenhaften Strafzumessungsrecht sieht Bayerns Justizminister Winfried Bausback hierbei Handlungsbedarf: „Wir brauchen für diese Taten klare gesetzliche Vorgaben im Bereich der Strafzumessung. Bayern geht hier mit seiner Bundesratsinitiative voran!"