Herrmann zum Polizeiaufgabengesetz

„Maximale Transparenz“

Polizisten in München
Polizisten in München

Mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und ein besserer Datenschutz: Der Bayerische Landtag hat die Neuerungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen. 

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte: „Für die Bayerische Polizei gelten auch in Zukunft ganz klare und überprüfbare Regeln, die rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind.“ Es werde mit der Neuregelung des PAG sogar mehr Auskunftsrechte für Bürger, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen geben. Eine unabhängige Expertenkommission werde außerdem die Umsetzung eng begleiten und analysieren.

Wichtige Aspekte für Herrmann:

  • „Die Polizei überwacht eine Person nur, wenn sie aufgrund von Tatsachen eine besondere Gefahrenlage nachweisen kann und nur, wenn ein Richter das vorher angeordnet hat. Jeder Betroffene wird anschließend auch benachrichtigt, damit er die polizeiliche Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann.“ Auch werde niemand ohne Anlass abgehört. Neue Befugnisse dieser Art seien überhaupt nicht vorgesehen. „Es geht darum, schreckliche Taten bei konkreten Anhaltspunkten bereits im Vorfeld zu unterbinden. Sollen wir den Opfern später erklären, dass wir die Tat haben kommen sehen, dass aufgrund von Tatsachen feststeht, eine Gefahr droht, aber leider nicht einschreiten dürfen?“

  • Niemand kann unbefristet durch die Polizei in Gewahrsam genommen werden: „Über die Dauer des Gewahrsams entscheidet allein ein unabhängiges Gericht. Spätestens nach drei Monaten muss das Gericht nochmal prüfen, ob von dem Betroffenen noch eine Gefahr ausgeht. Außerdem hat das Gericht jedem Betroffenen selbstverständlich ein Rechtsbeistand an die Seite zu stellen." Seit Inkrafttreten der Regelung im August letzten Jahres habe es bayernweit vier Fälle mit einem tatsächlichen Präventivgewahrsam zwischen zehn Tagen und drei Monaten gegeben. „In diesen schwerwiegenden Fällen konnten nur durch den Gewahrsam die Gefahren abgewendet werden.“

  • „Handgranaten dürfen seit der gesetzlichen Regelung im Jahre 1978 ausschließlich durch Spezialeinsatzkräfte in besonderen Situationen genutzt werden.“ Laut Herrmann kamen Handgranaten aber bislang in keinem Fall zum Einsatz.

Bayerns Innenminister setzt auf verstärkte öffentliche Information und Kommunikation: „Wir stehen für maximale Transparenz und Offenheit.“ Um die Bürger noch besser über die neuen Polizeibefugnisse zu informieren, würden insbesondere Accounts in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter eingerichtet. „Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich aus erster Hand über die Änderungen im Polizeiaufgabengesetz.“

Mehr zum PAG können Sie auch unter www.pag.bayern.de nachlesen. Auch eine Informationsbroschüre wird demnächst über das Bestellportal www.bestellen.bayern.de angeboten und in zahlreichen bayerischen Behörden ausliegen.