Bezahlbarer Wohnraum

SPD verhindert Bayerns Vorstoß

Eine Initiative der bayerischen Staatsregierung zur steuerlichen Entlastung von billigem Wohnraum ist an den Stimmen der SPD-geführten Länder im Bundesrat gescheitert.

„Es drängt sich die Frage auf, für wen dort eigentlich Politik gemacht wird – für Menschen, die dringend eine bezahlbare Wohnung brauchen, jedenfalls nicht“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann nach der Sitzung dem Münchner Merkur.

Der bayerische Vorstoß umfasste zwei Bereiche. Zum einen sind Arbeitgeber, die Wohnungen an ihre Arbeitnehmer vermieten, bislang verpflichtet, die Miete regelmäßig der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen. Liegt die Miete darunter, muss der Arbeitnehmer die Differenz als geldwerten Vorteil versteuern. Deshalb hatte Bayern die Schaffung einer sogenannten „Nichtaufgriffsgrenze“ gefordert. Sprich: Erst, wenn die Miete mehr als 35 Prozent unter dem ortsüblichen Schnitt liegt, sollte der Vorteil versteuert werden.

Dies lehnten die SPD-Länder aber genauso ab wie den Plan, privaten Vermietern zu helfen, die ausgesprochen wenig für ihre Wohnungen verlangen. Liegt die Miete 66 Prozent unter dem ortsüblichen Satz, entstehen ihnen bislang steuerliche Nachteile. Die bayerische Initiative, die im April eingebracht worden war, wollte diese Praxis ändern. Die Bundesratsausschüsse Wirtschaft, Wohnen und Recht hatten den Vorstoß begrüßt, nur der Finanzausschuss empfahl die Ablehnung. Dem folgte nun das Plenum des Bundesrats.

Herrmann: „Das ist ein Schlag ins Gesicht von Krankenschwestern, Polizisten und allen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind.“