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13.02.2010
Seltsames Urteil
Zugegeben, es trifft keine Falschen: Ein Liechtensteiner Gericht hat die LGT Bank verurteilt, einem deutschen Kunden 7,3 Millionen Euro Entschädigung zu zahlen. Der Grund: Die Bank hätte ihn rechtzeitig warnen müssen, dass seine Kundendaten gestohlen worden waren und ihm die Steuerfahndung auf den Fersen ist. Dann hätte er sich vielleicht noch selbst anzeigen können und sich so eine saftige Strafe erspart. Das Urteil ist seltsam genug. Doch was bedeutet es für andere Fälle? Muss ein Autofahrer, der in Liechtenstein einen Blitzer entdeckt, alle anderen Fahrer warnen? Wenn er es nicht tut: Können ihn die Temposünder vor einem Gericht in Vaduz auf Übernahme des Fahrverbots verklagen? Wie auch immer das Verfahren in der Berufung ausgeht: Es ist eine schlechte Nachricht für alle, die versuchen, auf ehrliche Weise durchs Leben zu gehen.
In diesem Sinne, Ihr Löwe
Quelle: Bayernkurier Nr. 6 vom 13. Februar 2010
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