Presseerklärung CSUnet

Ein modernes Erbrecht 2.0 muss dafür sorgen, dass Hinterbliebe nicht ohnmächtig vor dem virtuellen Nachlass ihres Verstorbenen stehen

„Es ist schlimm, wenn Angehörige, die den gerade erst erlittenen Verlust eines geliebten Menschen verkraften müssen, ohnmächtig vor der virtuellen Identität ihres Angehörigen stehen und Internetkonzerne ihnen den Zugang zum digitalen Nachlass verweigern“, beklagt Dorothee Bär, die Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises für Netzpolitik (CSUnet) und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende. Sie begrüßt deshalb ausdrücklich den Vorstoß ihres bayerischen Kollegen, Justizminister Winfried Bausback, der klargestellt hat, dass im Erbrecht 2.0 nichts anderes gelten darf als in der analogen Welt. Sprich: Dass der Erbe allein über den digitalen Nachlass entscheiden können muss.

Wenn keine Einwilligung des Verstorbenen und seiner Kommunikationspartner vorliegt, wird erbberechtigten Angehörigen aufgrund der momentanen Rechtslage der Zugang zu solchen Konten verweigert, unter anderem unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis und den Schutz der Kommunikation mit Dritten. „Im schlimmsten Fall führe das digitale Abbild des verstorbenen Angehörigen ein virtuelles Eigenleben, was für Familien und Nahestehende sehr belastend sein kann“, so die CSU-Netzpolitikerin.

„Unser Leben spielt zunehmend digital ab. Ob Logins für Social Media Accounts, Zugriff auf digitalen Besitz wie E-Books oder PIN-Codes fürs Handy: Erinnerungen, Erlebnisse und Kommunikationen bestehen vielfach nur noch digital. Hier sind klarstellende Ergänzungen im Telekommunikationsgesetz erforderlich, um bestehende Rechtsunsicherheiten zu lösen. Ein Provider muss den digitalen Nachlass an die Erben herausgeben dürfen“, so Bär weiter. Es sei doch auch unvorstellbar, dass ein Fotoalbum oder ein Tagebuch eines Verstorbenen vor den Hinterbliebenen zurückgehalten werde.

Zu diesem Thema brauche es eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung. Ähnlich wie bei der Patientenverfügung müssten Bürgerinnen und Bürger über solche Themen informiert und dazu angehalten werden, Vorsorge zu treffen. Bär abschließend: „Eine Art Aufklärungskampagne könnte über die Bundeszentrale für politische Bildung erfolgen“.