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01.09.2010
G9: Sonderregelung sichert gerechte Chancen
Zugunsten der Schüler der 13. Jahrgangsstufe des neunjährigen Gymnasiums setzt Kultusminister Ludwig Spaenle eine Günstigkeitsklausel in Kraft. Da das erste Unterrichtshalbjahr rund einen Monat kürzer ausfällt, müssen die Schüler in ihren Leistungskursen nur jeweils eine Klausur schreiben. Diese wird nach der Neuregelung im Verhältnis zu den mündlichen Leistungen entweder doppelt oder einfach gewichtet – und zwar zugunsten der besseren Zeugnisnote der Schüler, erläutert der Minister.
Herausforderungen in Angriff genommen
Auf die Herausforderungen durch den doppelten Abiturientenjahrgang, so Spaenle ergänzend, seien Freistaat und Wirtschaft gut vorbereitet: Abiturtermine werden vorverlegt, ein besonderer Nachtermin für die Schüler des letzten G9-Jahrgangs ist festgesetzt, Angebote der Studien- und Berufsorientierung in beiden Jahrgängen bestehen, Angebote an den beruflichen Schulen für Absolventen aller Schularten wurden ausgeweitet, ebenso die Angebote an den Hochschulen.
Ausbildungsmarkt für zusätzliche Bewerber bereit
Da die Bewerberzahlen aus den Haupt- und Realschulen zurückgehen und das Ausbildungsengagement der Betriebe hoch ist, kann zudem der Ausbildungsmarkt die zusätzlichen Bewerber aufnehmen.
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