Artikel

17.11.2009
Leistung verlangen und honorieren
Ein modernes und leistungsorientiertes Dienstrecht wird der Freistaat für seine rund 200.000 Beamten schaffen. Darauf einigten sich am Dienstag die Bayerischen Kabinettsmitglieder. "Wir verlangen Leistung von unseren Beamten und wir honorieren sie auch. Davon profitieren die Beamten ebenso wie unsere Bürger", erklärte Finanzminister Georg Fahrenschon. Er stellte auch die wichtigsten Schwerpunkte des Gesetzentwurfes vor:
Einführung einer "Leistungslaufbahn" mit vier Qualifikationsebenen: Mit der durchgehenden Leistungslaufbahn wird das Leistungsprinzip gestärkt. Leistungsstarke Beamte werden von den überflüssigen Fesseln der Laufbahngruppen befreit. Dies bietet die Möglichkeit, die Beamten zeitlich und inhaltlich noch gezielter zu qualifizieren.
Stärkung der Leistungsorientierung und des Leistungsprinzips: Die Regelungen zu flexiblen Leistungselementen wie Leistungsprämien und Leistungsstufen werden fortgeführt und weiterentwickelt. Gute Leistungen sollen vor allem durch bessere Beförderungsmöglichkeiten honoriert werden. Für leistungsschwächere Beamte werden Anreize geschaffen, ihre Leistungen künftig zu steigern.
Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67 Lebensjahre: Die Anhebung der Regelaltersgrenze bringt nur eine Angleichung an das Rentenrecht. Sie trägt auch dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Versorgungssysteme aufrecht zu erhalten. Einem drohenden Fachkräftemangel wird entgegengewirkt.
Um diesen Beitrag kommentieren zu können, müssen Sie registriert bzw. angemeldet sein.
SCHLAGWÖRTER

Wenn Sie auf ein Schlagwort klicken, werden Ihnen alle Inhalte angezeigt, die mit diesem Begriff in Verbindung stehen. Je größer das Schlagwort, desto mehr Inhalte gibt es zu diesem Begriff.

WERKZEUGE





