Kolumne

10.09.2011
Ein guter Tag für den Euro
Man mag sich gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre. Wir befinden uns mitten in einer Finanzkrise. Wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht den Klagen der Eurokritiker stattgegeben hätte, dann hätte das einen Crash auslösen können, gegenüber dem die Lehman-Pleite eine Petitesse gewesen wäre. Das mühsam ausgehandelte Rettungspaket zur Verhinderung von Staatsinsolvenzen in Europa wäre hinfällig geworden. Wir hätten wieder von vorne anfangen müssen. Die Öffentlichkeit und die Märkte können daher mit Recht aufatmen. Die Aktienkurse sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils gestiegen. Der Wechselkurs des Euro hat sich gefestigt.
Natürlich sind die Kläger und viele Eurokritiker enttäuscht. Andererseits kann die Bundesregierung zufrieden sein. Sie hat nach so vielen Rückschlägen und Kritik in den letzten Wochen endlich wieder einen Erfolg zu verbuchen. Es hat sich ausgezahlt, dass die Bundeskanzlerin im Europäischen Rat immer wieder auf die Konformität aller Maßnahmen mit der deutschen Verfassung pochte. Manchmal, so hörte man in Brüssel, waren die Partner über die ständige Erwähnung des Bundesverfassungsgerichts genervt. Jetzt zahlt es sich aus, dass sie so hartnäckig war.
Politisch wichtig ist, dass die Rechte des Parlaments gestärkt wurden. Alle weiteren Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rettung einzelner Euro-Staaten müssen mit Zustimmung des Parlaments – nicht nur wie bisher im Einvernehmen mit ihm – gefasst werden. Das ist eine wichtige Korrektur. Dabei muss die Zustimmung nicht vom Plenum ausgehen. Es reicht ein Beschluss des Haushaltsausschusses. Das beschleunigt das Verfahren. Es erleichtert bei sensiblen Punkten die Vertraulichkeit. Die Handlungsfähigkeit der deutschen Vertreter in den europäischen Gremien ist gewährleistet. Freilich wird das Leben für sie nicht leichter. Es wird sich in Zukunft empfehlen, schon vorher mit dem Parlament zu reden und nicht erst nachher seine Zustimmung zu suchen.
Für die weitere Entwicklung ist bedeutsam, dass das Verfassungsgericht keine festen Grenzen für die Hilfen gesetzt hat. Die Belastungen, die Deutschland durch die Rettungsmaßnahmen zu schultern hat, sind erheblich. Aber letztlich ist es in einer Demokratie das Parlament, das entscheiden muss, ob sie tragbar sind, nicht das Gericht.
Insgesamt ist das Urteil ausgewogen. Das Gericht hat klare Grenzen für die Zuständigkeiten gezogen. Es hat sich aber auch bei seinen eigenen Kompetenzen zurückgehalten. Zwischen den Zeilen hat man bei dem Urteil den Eindruck, als sei das Gericht in seinen Grundsätzen zwar nach wie vor eurokritisch, aber nicht mehr so wie in früheren Urteilen. Es weiß, dass die Entwicklung in Richtung Europa weitergehen wird. Da ist es gut, wenn nicht unnötige Hürden aufgebaut werden.
Quelle: Bayernkurier Nr. 36 vom 10. September 2011
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