77. Parteitag der CSU

Beschlussbuch zum Parteitag 2012

CSU Fahnen
Die CSU hat bei ihrem Parteitag im Oktober 2012 in München wieder viele Beschlüsse gefasst.

Sehen Sie hier das komplette Beschlussbuch zum Parteitag der CSU 2012.

Inhaltsverzeichnis

  • „Lebensleistung honorieren – Sicherheit im Alter“
  • „Bayern 3.0“
  • „Zukunft Europa: handlungsfähig in der Krise, schlank im Innern, stark nach außen“
  • Initiativantrag: „Unser bewährtes Asylrecht stärken – Asylmissbrauch vorbeugen“
Mehr lesen

„Lebensleistung honorieren – Sicherheit im Alter“

Rente: Senioren freuen sich
Für die CSU gilt der Grundsatz: Die Rente muss ein Spiegel der Lebensleistung sein.

Der Parteitag möge beschließen:

Die CSU will Lebensleistung auch im Alter honorieren und Altersarmut vermeiden und bekämpfen. Wer sein Leben lang gearbeitet und Vorsorge betrieben hat, muss im Alter angemessen abgesichert sein. Gleichzeitig wollen wir die Weichen am Arbeitsmarkt so stellen, dass auskömmliche Rentenansprüche entstehen.

I. Rente: Spiegel der Lebensleistung

Das deutsche Rentensystem ist eine Erfolgsgeschichte. Es ist ein wichtiger Stützpfeiler für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland und gewährleistet eine im weltweiten Vergleich herausragende Versorgung für die ältere Generation.

  • Unser Rentensystem ist leistungsorientiert, weil es auf der Erarbeitung eigener Ansprüche beruht.
  • Unser Rentensystem ist solidarisch, weil es auf einem Generationenvertrag fußt.
  • Unser Rentensystem ist paritätisch, weil es getragen wird von der Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

An diesen bewährten Grundsätzen unseres Rentensystems wollen wir festhalten und auf dieser Basis die Zukunftsherausforderungen bewältigen. Die Stabilität des Rentensystems beruht darauf, dass wir heute und in der Zukunft Beitragszahler haben, deshalb ist die Erwerbstätigkeit heute und das Großziehen von Kindern gleichermaßen die Grundlage für sein Funktionieren. Die eigenständige Bewertung von Kindererziehung ist kein Geschenk, sondern ein Äquivalent für erbrachte Leistung in das Rentensystem. Zur Lebensleistung vieler Millionen Frauen in Deutschland gehört, dass sie Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben. Derzeit ist diese Leistung in der Rente zu gering bewertet. Die Rente muss nämlich ein Spiegel der gesamten Lebensleistung sein.

Aufwertung der Kindererziehung für Geburten vor 1992

Erste Priorität hat für uns, die Bewertung der Kindererziehung im Generationenverlauf anzugleichen. Für vor 1992 geborene Kinder bekommen Mütter bislang nur ein Kindererziehungsjahr in der Rente, während für nach 1992 geborene Kinder drei Kindererziehungsjahre gutgeschrieben werden. Diese Gerechtigkeitslücke gilt es auszugleichen. Für zukünftige Rentnerinnen sind daher drei Kindererziehungsjahre pro Kind anzurechnen, also auch für vor 1992 geborene Kinder. Damals war es bei weitem noch nicht so gut wie heute möglich, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit zu verbinden. Gleichzeitig sind diese Mütter, wenn sie in die Rente kommen zusätzlich von der beschlossenen Absenkung des Rentenniveaus betroffen. Damit begegnen wir zugleich der wichtigsten Ursache von weiblicher Altersarmut. Weit mehr Frauen als Männer nahmen und nehmen für die Kindererziehung Erwerbsunterbrechungen mit entsprechenden Einkommenseinbußen in Kauf. Diese Gerechtigkeitslücke im Generationenverlauf gerade für Neuzugänge in den Rentenbezug durch eine Angleichung der Kindererziehungszeiten zu schließen, hat für die CSU höchste Priorität und ist als Sofortmaßnahme unverzüglich in Angriff zu nehmen.

Lebensleistung Pflege

Häusliche Pflege soll höhere Renten nach sich ziehen, insbesondere auch für bereits ältere Pflegende. Durch eine Rentenversicherungspflicht wegen häuslicher Pflege, auch parallel zu dem Bezug einer vorgezogenen Altersvollrente, werden ältere Pflegepersonen abgesichert, die eine Altersrente etwa gerade deshalb vorzeitig in Anspruch nehmen, um Angehörige pflegen zu können. Die rentenrechtliche Bewertung von Pflegezeiten soll im Gleichklang mit Kindererziehungszeiten erfolgen.

Stärkung der Eigenvorsorge

Die Rentenversicherung ist ein Spiegel der gesamten Lebensleistung. Um auch Geringverdienern eine Perspektive auf eine auskömmliche Rente aus eigener Kraft zu geben und ihre Leistungs- und Vorsorgebereitschaft zu stärken, soll die individuelle wie die kollektive betriebliche Altersversorgung für diesen Personenkreis attraktiver gemacht werden. Wer lebenslang gearbeitet hat und über die gesetzliche Rente hinaus privat oder betrieblich für sein Alter vorgesorgt hat, muss im Alter aufgrund dieser Vorsorge besser dastehen, als jemand der nicht entsprechend vorgesorgt hat.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Wir wollen den Schutz, den die Erwerbsminderungsrente bietet, durch eine Anhebung der Zurechnungszeit und eine Höherwertung der letzten vier Jahre vor Renteneintritt verbessern.

Schwangere mit Ehemann, der sie festhält
Müttern und Vätern soll ein Wiedereinstieg in den Beruf ohne Karriereknick möglich sein.

II. Altersarmut vorbeugen - Chancen am Arbeitsmarkt nutzen

Die CSU will Chancen schaffen und möglichst allen eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen. Dafür brauchen wir auskömmliche Löhne, familiengerechte Arbeitsbedingungen, beste Chancen für Ausbildung und Fortbildung und eine Arbeitswelt, in der der Mensch im Mittelpunkt steht.

Bessere Startbedingungen für Berufseinsteiger

Berufseinsteiger wünschen sich zu Recht einen sicheren, angemessen bezahlten Arbeitsplatz. Zu viele erhalten jedoch lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Grundsätzlich sollte die Wirtschaft sozialversicherungspflichtige, unbefristete Arbeitsverträge anbieten und in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung Befristungen auf ein Mindestmaß reduzieren.

Flanken für die Zeitarbeit

Zeitarbeit ist ein unentbehrliches Element eines flexiblen, dynamischen Arbeitsmarkts. Sie muss aber auf ein vernünftiges, sozialverträgliches Maß begrenzt sein. Die CSU fordert flankierende Regelungen zum Einsatz von Zeitarbeit auf tarifvertraglicher bzw. betrieblicher Ebene. Nur so ist die Berücksichtigung konkreter branchenspezifischer und regionaler Gegebenheiten möglich. Eine pauschale gesetzliche Entleihquote lehnen wir daher ab. Zeitarbeitnehmer sollen nach einer Übergangszeit grundsätzlich dasselbe Arbeitsentgelt („Equal pay“) erhalten wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihbetriebs. Bedingungen und Voraussetzung sollten in Tarifverträgen festgelegt werden. Es gibt bereits in einigen wichtigen Branchen tarifliche Vereinbarungen. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, allgemein diesem Beispiel zu folgen. Die Linie der Bundesregierung, für den Fall einer nicht gelingenden tariflichen Lösung die Einsetzung einer Kommission in Aussicht zu stellen, unterstützen wir.

Wiedereinstieg in den Beruf

Nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen muss der Wiedereinstieg in den Beruf ohne Karriereknick möglich sein. Gerade ein Wiedereinstieg mit reduzierter Arbeitszeit erfolgt noch zu oft in einer Verwendung unterhalb des vorhandenen Potentials. Eine Familienphase darf aber nicht zu einer Abwertung in der Arbeitswelt führen.
Die CSU fordert mehr Engagement für die berufliche Weiterqualifikation während Familienunterbrechung, flexible Arbeitszeiten auch für Väter und in Führungspositionen sowie eine familienfreundlichere Organisation der Arbeitswelt (u.a. Kinderbetreuungs-angebote, Betreuungsgeld, Familienpflegezeit, Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen).

Auskömmliche Löhne - Allgemeine Lohnuntergrenze

Klares Ziel einer sozialen Marktwirtschaft muss die angemessene und möglichst auskömmliche Entlohnung von Arbeit sein. Die Festlegung angemessener Entgelte ist dabei ureigenste Aufgabe der Tarifparteien. Lohndumping muss verhindert werden. Eine Politisierung der Lohnfindung über einen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab. Deshalb haben wir die Möglichkeit von Branchen-Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit eingeführt.

Zusätzlich sollte zukünftig die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von  Tarifverträgen erleichtert werden. Wir halten es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung der Einzelheiten und Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze
und keinen politischen Mindestlohn.

Aufwertung „frauentypischer“ Berufe

Geschlechtsbedingte Lohnunterschiede darf es nicht geben. Arbeitgeber und Tarifpartner haben geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Insbesondere frauendominierte Berufe im sozialen Sektor müssen entsprechend ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung bewertet und besser entlohnt werden. Die CSU unterstützt alle Maßnahmen und Initiativen, um beginnend bei der Berufswahl mehr Frauen in „Männerberufe“ und mehr Männer in „Frauenberufe“ zu bringen.

Beschluss des Parteitages:

Zustimmung

„Bayern 3.0“

Daten 1 0 Strom
Die CSU will alle Chancen aus den neuen digitalen Möglichkeiten optimal für Bayern und seine Menschen nutzen und hat deshalb mit ihrem Parteitagsbeschluss ihren Kurs im digitalen Zeitalter fortgesetzt.

Der Parteitag möge beschließen:

Bayern hat in den vergangenen Jahrzehnten eine beispiellose Erfolgsgeschichte verwirklicht. Durch mutige Wegbereiter und visionäre Entscheidungen unserer Partei entwickelte sich Bayern zunächst vom überwiegend landwirtschaftlich geprägten Land zum erfolgreichen Industriestandort und dann zum führenden Innovationsland. Zum Wohle Bayerns und seiner Bevölkerung setzen wir diesen Kurs auch im digitalen Zeitalter fort. Jede Gemeinschaft, jeder Wirtschaftsraum und auch jeder Staat sieht sich mit demselben technologischen Megatrend konfrontiert: der digitalen Revolution. Sie ist auch für Bayern die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre. Die CSU will alle Chancen aus den neuen digitalen Möglichkeiten optimal für Bayern und seine Menschen nutzen und hat dafür auch innerhalb der Partei mit dem CSU-Netzrat und mit CSUnet einen eigenen Arbeitskreis für Netzpolitik und damit die richtigen Instanzen geschaffen, um entsprechende Ziele zu erarbeiten und zu verwirklichen.

Unsere Ziele sind: Bayern soll das Land der zukunftsfähigsten Arbeitsplätze werden. Gleichzeitig soll Bayern nicht nur PISA-Sieger sein, sondern auch führend bei der digitalen Bildung werden. Und Bayern soll als Baumeister einer „digitalen Heimat“ auftreten, in der die Menschen das vorfinden, was sie an Bayern schätzen – Sicherheit, Lebensqualität und Bürgernähe!

Die CSU begrüßt die Digitalisierungsstrategie der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag „Bayern 3.0 – digital in die Zukunft“. Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode eine Milliarde Euro dafür einsetzen. Mit dieser „Digitalisierungsmilliarde“ wollen wir Bayern zu einer weltweit führenden Zukunftsregion im digitalen Zeitalter weiterentwickeln. Unser Aktionsplan „Bayern 3.0“ umfasst beispielhaft folgende zehn Punkte:

  1. Digitale Infrastruktur für ganz Bayern: Bis 2018 wird Bayern flächendeckend mit Hochgeschwindigkeitsinternet ausgestattet. 2012 bis 2014 stehen dafür bereits 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die CSU wird sicherstellen, dass darüber hinaus erforderliche Mittel für das weiß-blaue Superbreitband bereitgestellt werden, damit alle Regionen Bayerns technologieoffen Zugang zum Hochgeschwindigkeitsinternet haben. Kein Land investiert mehr für die digitale Infrastruktur als Bayern!
  2. Digitales Klassenzimmer: Bis 2018 sollen alle öffentlichen Bildungseinrichtungen an das Digitale Bildungsnetz Bayern angeschlossen sein und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Unternehmen, Kommunen und Freistaat über eine digitale Grundausstattung verfügen. Dabei geht es nicht primär um die technische Ausstattung, sondern auch um eine Weiterentwicklung der Didaktik, Fortbildung der Lehrkräfte und die Bereitstellung entsprechender Inhalte auf jahrgangsstufen- und altersgerechten Bildungsplattformen. Außerdem sollen alle Jahrgangsstufen in Ergänzung zu den klassischen Schulbüchern und Schulbibliotheken auf E-Books und digitale Schulbibliotheken zugreifen können.
  3. Digitale Aus- und Weiterbildung: Bis 2018 soll Bayern auch weltweit Anziehungspunkt für die besten „IT-Köpfe“ werden. Mit dem Ausbau entsprechender Fachbereiche an den bayerischen Hochschulen, dem Aufbau neuer Forschungsverbünde, dem IT-Center of Excellence sowie dem Angebot gezielter Stipendienprogramme soll sich Bayern zur führenden IT-Forschungsregion weiterentwickeln. Auch in der beruflichen Bildung müssen digitale Fertigkeiten und IT-Wissen stärker verankert werden. Gemeinsam mit Mittelstand, Handwerk, Großunternehmen und den Hochschulen wollen wir zudem die beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten digital ausbauen. Auch außerhalb der Hochschulen will die CSU in Handwerk und Mittelstand digitale Inhalte in der Ausbildung fördern. Ausbildungsprozesse sollen digital unterstützt sowie Handwerk und Mittelstand weiter mit den Innovationszentren zur digitalen Technik vernetzt werden.
  4. Digitaler Gründungsboom: Bis 2018 machen wir Bayern zu dem digitalen Gründungsland. Wir wollen Existenzgründern optimale Bedingungen und intelligente Anreize bieten: mit einer Initiative „Kreative Gründergaragen“, einem unterstützenden „Bayern digital-Fonds“ und mit Innovationszentren an der Schnittstelle von Hochschule, digitaler Wirtschaft und IuK-Branche.
  5. Digitaler Standortvorteil: Bis 2018 soll Bayern weltweit führender Standort für Industrieprodukte und –dienstleistungen im digitalen Zeitalter werden. Mit einer dafür neu konzipierten Clusterstrategie, strategischen Leitmessen, einer konsequenten Ansiedlungspolitik und mittelstandsorientierten Zentren für digitale Anwendungen sollen Bayerns industrielle Stärken mit neuen IT-Möglichkeiten zu einer weltweit einmaligen Standortstärke kombiniert werden. So machen wir Bayern international zum führenden Standort für digitale Innovationen und smarte Anwendungen in den Bereichen Energie, Mobilität, Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Sicherheit. Außerdem soll ein „Internet-Think-Tank“ in Bayern errichtet werden, um auch die rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen und etwaige Risiken der Digitalisierung zu untersuchen.
  6. Digitaler Arbeitsplatz: Bis 2018 soll Bayern nicht nur Vollbeschäftigung, sondern eine noch familienfreundlichere Arbeitswelt bieten. Die Arbeitswelt in der digitalen Zukunft bedeutet mehr Flexibilität, Familienfreundlichkeit, altersgerechtes Arbeiten und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Beispielgebend soll dabei der Öffentliche Dienst sein: Bei jedem Arbeitsplatz, bei dem dies der Arbeitsablauf erlaubt, sollen alle im Staatsdienst Beschäftigten, wo es die Familiensituation erfordert, die Möglichkeit haben, an einem Tag in der Woche (oder an zwei halben Tagen) via Homeoffice von daheim aus zu arbeiten.
  7. Digitale Sicherheit: Bis 2018 wird Bayern durch wissenschaftliche Kompetenzzentren, einem einzigartigen Cluster und einer technisch bestens ausgestatteten Polizei ein Leuchtturm für Cybersecurity sein. Außerdem wollen wir die Menschen noch stärker zu einem eigenverantwortlichen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Netz befähigen.
  8. Digitaler „Gesetzes-Check“: Bis 2018 werden in Bayern alle Rechtsbereiche - von A bis Z, vom Abfallwirtschaftsgesetz bis zum Zwangsvollstreckungsrecht - auf ihre Tauglichkeit in der Zeit der digitalen Bürgergesellschaft hin überprüft werden. Dies gilt gleichermaßen für materielle Regelungen (z. B. im Urheberrecht), für Verfahrensvorschriften (z. B. zum elektronischen Rechtsverkehr) sowie für die Nutzung öffentlicher Daten (z. B. Verkehrsinformationen und Klimadaten). Maßgabe müssen mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie sein – bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
  9. Digitale Bürgergesellschaft: Bis 2018 wird Bayern beispielgebend für E-Government und die Gewährung digitaler Bürgerrechte sein. Alle staatlichen Behördendienstleistungen sollen künftig auch online wahrgenommen werden können, so dies technisch machbar und praktisch sinnvoll ist. Auch werden die Menschen im Rahmen digitaler Experten- und Bürgerworkshops bei Großvorhaben frühzeitig eingebunden. Das Verhältnis von Bürgern, Unternehmen und Staat soll künftig nach den Prinzipien von „Open Government“ ausgerichtet werden. Mit dem Ziel einer "digitalen Inklusion" wollen wir dabei allen Teilen unserer Gesellschaft eine Teilhabe am digitalen Aufbruch ermöglichen.
  10. Digitale Kulturvielfalt: Bis 2018 sollen durch eine Bayern-App kulturelle Erlebniswelten der bayerischen Schlösser, Museen und Bibliotheken, aber auch aus Brauchtum und Tradition für alle Menschen digital erfahrbar und mit Hintergrundinformationen und Serviceangeboten alters- und erfahrungsgerecht aufbereitet werden. Gleichzeitig soll das Kulturportal Bayern zu einer umfassenden Kulturdialogseite ausgebaut
    werden, die gerade jungen Künstlern neue Möglichkeiten eröffnet und die neu entstehende digitale Kreativszene miteinbezieht. Zudem wollen wir bedrohte Kunstwerke und kostbare Dokumente durch eine umfassende Digitalisierung für die Nachwelt erhalten.

Beschluss des Parteitages:

Zustimmung in beschlossener Version

„Zukunft Europa: handlungsfähig in der Krise, schlank im Innern, stark nach außen“

Europäische und Deutsche Flagge vor blauem Himmel
Die CSU sagt Nein zur Vergemeinschaftung von Schulden. Das würde die Bonität unseres Landes und die Wirksamkeit der Rettungsschirme aufs Spiel setzen und damit den Bestand unserer Währung selbst gefährden.

Der Parteitag möge beschließen:

Auf Basis des Beschlusses des CSU-Parteitags von 2011 „Die Europäische Einigung und der Euro“ sowie des Wahlprogramms der CSU zur Europawahl 2009, die beide unvermindert ihre hohe Gültigkeit und Aktualität behalten, beschließt der CSU-Parteitag:

Vordringliche Aufgabe der Europäischen Union in der gegenwärtigen Krise ist es, die Stabilität unserer gemeinsamen Währungsordnung zu sichern. Über die kurzfristige Krisenbewältigung hinaus gilt es, die Weichen so zu stellen, dass die EU im Innern neue Dynamik entfalten und nach außen mit einer starken Stimme auftreten kann. Handlungsfähig in der Krise, schlank im Innern und stark nach außen – dieser Dreiklang ist unser Konzept für eine erfolgreiche Zukunft des europäischen Staatenverbunds.

Wir haben zur Überwindung der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise viel erreicht. Europa hat durch den Fiskalpakt wichtige Schritte zu mehr Haushaltsdisziplin und zur Stabilisierung der Staatsfinanzen unternommen. Gleichzeitig haben wir eine Überforderung Deutschlands verhindern können. Europa hat den Weg in Richtung Stabilitätsunion eingeschlagen und nicht den Weg in Richtung Schuldenunion mit Eurobonds und Schuldenvergemeinschaftung. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir mit aller Zielstrebigkeit und Energie weiter beschreiten.

I. Zukunft Europa: Handlungsfähig in der Krise

Die Refinanzierungsprobleme einiger Eurostaaten auf den Kapitalmärkten sind Ausdruck einer tiefgreifenden Krise der Wettbewerbsfähigkeit und Haushaltsdisziplin einzelner Staaten in der Eurozone. Die weitgehende Angleichung der Zinsniveaus der Eurostaaten nach Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion hat dazu geführt, dass notwendige Strukturreformen verschleppt wurden und sich Leistungsunterschiede verfestigten.

1. Eigenverantwortung voranstellen

Die fiskal- und wirtschaftspolitische Eigenverantwortung der Eurostaaten, zu der auch das Verbot der Schuldenübernahme gehört, war und ist die Geschäftsgrundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion. Sie ist nach wie vor am besten geeignet, um die Eurozone dauerhaft krisenfest zu machen.

Nationale Eigenverantwortung bedeutet, dass verschuldete Euro-Staaten vor einer Inanspruchnahme der Rettungsschirme verfügbare nationale Ressourcen und Finanzierungsmöglichkeiten – etwa durch das konsequente Eintreiben von Steuern, durch Privatisierungen, Unterlegung von Anleihen mit Staatseigentum oder den Verkauf von Gold- und Devisenreserven – nutzen müssen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Sie schließt auch die Umsetzung von Strukturreformen ein.

Das Gerüst der Wirtschafts- und Währungsunion muss um Verfahren zur Restrukturierung von Staatsschulden (Staateninsolvenz) sowie zu einem möglichen Ausscheiden aus der Eurozone ergänzt werden. Dabei sind vertragliche Vorkehrungen zu treffen, dass ein Ausscheiden aus der Eurozone nicht gleichzeitig die Beendigung der EU-Mitgliedschaft bedeutet.

2. Haushaltsdisziplin wahren

Eine wesentliche Ursache für die gegenwärtige Schuldenkrise liegt darin, dass Euro-Staaten die vertraglichen Regeln für Stabilität und Wachstum nicht eingehalten haben. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten der EU den Stabilitätspakt sowie den Fiskalpakt konsequent und in vollem Umfang umsetzen und einhalten, um zu verhindern, dass sie den Rettungsschirm in Anspruch nehmen müssen. Die EU-Kommission muss rechtzeitig vor der Einleitung von Defizitverfahren präventiv auf Fehlentwicklungen hinweisen.

Eine weitere Ursache für die gegenwärtige Schuldenkrise liegt darin, dass einzelne Eurostaaten die notwendige Modernisierung und Effektivierung ihrer Staatsverwaltung und wichtige Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstrukturreformen nicht durchgeführt haben. Euroländer wie Estland zeigen, dass konsequente Reformmaßnahmen, die nachhaltig vollzogen werden, erfolgreich wirken und zu sozialer, wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität führen.

3. Kein eigener Haushalt für die Euro-Zone

Die CSU wendet sich entschieden gegen die Schaffung eines dauerhaften Transfermechanismus etwa in Form eines eigenen Haushalts für die Euro-Zone, der zusätzlich zum EU-Haushalt bestehen würde. Sie hält aber die Einrichtung eines Fonds für sinnvoll, aus dem Mittel zeitlich befristet und projektbezogen für Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, auf der Grundlage von vertraglichen Verpflichtungen einzelner EU-Mitgliedstaaten gewährt werden können. Die Finanzierung eines derartigen Fonds darf nicht über Kredite erfolgen. Soweit er aus den Einnahmen der Finanztransaktionssteuergespeist werden soll, darf dies nicht zu einer Vergemeinschaftung dieser Steuer führen. Die parlamentarische Legitimation und Kontrolle über die Verwendung der Mittel aus dem Fonds muss sichergestellt sein.

4. Finanzhilfen begrenzen

Die sich auf den Märkten bildenden unterschiedlichen Zinssätze erfüllen eine wichtige Signalfunktion für die Leistungsfähigkeit eines Landes. Die Gewährung von Finanzhilfen muss deshalb befristet, begrenzt und an die Erfüllung entsprechender Konditionen bis hin zur Bereitstellung von Sicherheiten geknüpft bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der deutsche Haftungsanteil beim Rettungsschirm ESM nicht durch einen Haftungsautomatismus ausgeweitet werden darf. Die deutsche Haftungsobergrenze beim ESM darf ebenso wenig durch Anleihekäufe der EZB umgangen werden.

Die Vergemeinschaftung von Staatsschulden sowie insbesondere gesamtschuldnerische Haftungsmechanismen lehnen wir entschieden ab. Eine gemeinschaftliche Haftung, mit der Deutschland potenziell alleine für Verbindlichkeiten anderer Eurostaaten haftet, würde die Bonität unseres Landes und die Wirksamkeit der Rettungsschirme aufs Spiel setzen und damit den Bestand unserer Währung selbst gefährden. Eine Refinanzierung der Rettungsschirme über das beschlossene Haftungsvolumen hinaus durch die Europäische Zentralbank, insbesondere mittels einer Banklizenz, ist strikt abzulehnen.

5. Kapitalmarktaufsicht stärken

Zur dauerhaften Stabilisierung des gemeinsamen Währungsgebiets ist es notwendig, eine wirksame, grenzüberschreitend tätige Kapitalmarktaufsicht in der EU zu schaffen. Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen muss einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden.

Um eine effektive grenzüberschreitende Aufsicht zu gewährleisten, wäre der einfachste Weg, die Beaufsichtigung durch die bestehenden europäischen Aufsichtsbehörden durchführen zu lassen und ihnen die entsprechenden Befugnisse zu übertragen. Sollte es zu einer Einbeziehung der Europäischen Zentralbank in die Bankenaufsicht kommen, muss dies so ausgestaltet sein, dass ihr geldpolitisches Mandat und ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden. Die Bankenaufsicht in der Eurozone soll entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip grenzüberschreitend tätige, systemrelevante Banken und Finanzinstitute umfassen.

Dagegen müssen die im Schwerpunkt national oder regional tätigen Kreditinstitute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die sich im Übrigen als besonders krisenfest erwiesen haben, innerhalb eines europäischen Rahmens weiterhin grundsätzlich der nationalen Bankenaufsicht unterstehen.

Die Einlagensicherung nach europäischen Mindeststandards muss in der Verantwortung der Mitgliedstaaten bleiben. Systeme zur Bankenabwicklung oder Einlagensicherung dürfen nicht auf Kosten solide wirtschaftender Institute oder Sparer aus anderen Mitgliedstaaten gehen. Wir wollen keine Vergemeinschaftung von Bankenschulden.

6. Europäische Zentralbank reformieren

Eine Staatsfinanzierung durch die Notenpresse lehnen wir strikt ab. Sie widerspräche allen Grundsätzen der Stabilitätsunion. Wesensmerkmal einer Stabilitätsunion ist es, dass das gesamte Handeln der EZB von ihrem vertraglich verankerten Mandat gedeckt ist. Mit der Ankündigung unbegrenzter Anleiheankäufe sehen wir die Gefahr verbunden, dass dieses Mandat verletzt wird.
Die deutsche Bundesbank stand und steht wie keine andere Institution in Europa für Geldwertstabilität.

Wir wollen, dass die Deutsche Bundesbank bei der Euro-Rettung eine stärkere Stellung bekommt, damit die Geldwertstabilität nachdrücklicher gesichert werden kann. Wir
fordern, dass vor der Abstimmung über einen ESM-Hilfsantrag der Bundestag ein Gutachten der Bundesbank einholen soll, wie sich das beabsichtigte Programm unter Berücksichtigung geldpolitischer Maßnahmen der EZB auf das deutsche Haftungsrisiko auswirken würde.

Das Gewicht der Mitgliedstaaten mit den größten Kapitalanteilen innerhalb der EZB muss gestärkt werden. Es bietet sich an, nach dem Vorbild des ESM die Stimmgewichtung im EZB-Rat an den Kapitalanteilen auszurichten und eine Sperrminorität einzuführen.

Europaparlament
Die CSU strebt zur Europawahl 2014 die Einrichtung von Wahlkreisen an, damit die Bürger ihre Abgeordneten auswählen können.

II. Zukunft Europa: Schlank im Innern

Europas Stärke liegt in seiner Vielfalt, die in Freiheit und Wettbewerb ein Ringen um die beste Lösung ermöglicht. Die Verschiedenheit seiner Völker und Regionen begründet seit jeher den kulturellen Reichtum und die geistig-moralische Kraft Europas. Sie ist bis heute eine Quelle von Kreativität und Leistung. Aus diesem Grund haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertraglich gemeinsam verpflichtet, die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten zu achten und nach dem Prinzip der Subsidiarität zu handeln.

1. Subsidiarität achten

Wir erachten es für notwendig, dass sich die EU auf weniger und wesentliche Aufgaben konzentriert und mehr als bisher darauf achtet, dass ihr Tätigwerden einen nachweisbaren Mehrwert schafft. Die Klausel zur Rechtsangleichung im Binnenmarkt, deren extensive Auslegung oft der Ursprung überbordender europäischer Rechtsetzung ist, muss in ihrer praktischen Anwendung beschränkt werden und darf nicht als Kompetenzgrundlage für jedes integrationspolitisch noch so wünschenswert erscheinende Vorhaben missbraucht werden.

Wir sprechen uns für eine Entflechtung und Rückübertragung von Kompetenzen in allen Ressorts aus. Dazu sollen Kompetenzen der EU auf Bund und Länder sowie auch vom Bund auf die Länder übertragen werden. Bund und Länder müssen sich bei der Implementierung von EU-Vorgaben in nationales Recht auf das nach europäischem Recht Notwendige beschränken.

2. Wettbewerb innerhalb der EU stärken

Die EU muss sich auf die Ursprünge ihrer Integrationserfolge zurückbesinnen und den Wettbewerbsgedanken quer über alle Politikfelder hinweg stärken. Weniger ist oft mehr, um neue wirtschaftliche Dynamik zu entfachen. Der Binnenmarkt kann namentlich durch eine Reduzierung der Regelungsdichte gestärkt werden. Die Vorschläge der hochrangigen Gruppe unabhängiger Experten zum Bürokratieabbau müssen konsequent umgesetzt werden. Wir fordern die Einrichtung eines unabhängigen Normenkontrollrats, der Gesetzesinitiativen grundsätzlich vor deren Verabschiedung auf ihre Wirkung hin untersucht und bewertet.

3. Europa der Regionen verwirklichen

Wir lehnen einen europäischen Zentralstaat entschieden ab. Wir befürworten ein Europa der Nationen und Regionen und wollen, dass die Regionen eigenen Handlungsspielraum von der EU zurückerhalten. Nur ein Europa der Nationen und Regionen wird der Vielfalt und Verschiedenheit der Völker auf unserem Kontinent mit ihren unterschiedlichen Kulturen und Traditionen wirklich gerecht. In der kommunalen Daseinsvorsorge müssen die Regionen und Kommunen ebenso handlungsfähig bleiben wie in Fragen des Steuerrechts. Aus diesem Grund hält die CSU die Dienstleistungskonzessions-Richtlinie für nicht notwendig. Gerade die Trink- und Abwasserversorgung sowie auch andere Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge
müssen in der Verantwortung der Kommunen bleiben können. Unnötige zusätzliche Auflagen sind abzulehnen.

Der Ausschuss der Regionen soll das Recht erhalten, gegenüber der Europäischen Kommission Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip zu rügen. Die Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen muss künftig die Größe der Mitgliedstaaten und die Bedeutung der Kommunen besser widerspiegeln.

4. Europäische Kommission transparenter und effizienter machen

Eine schlankere und effizientere EU erfordert auch institutionelle Reformen, insbesondere bei der Europäischen Kommission. Die Kommission darf sich durch das Instrument delegierter Rechtsakte und durch die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen auf ausgelagerte Einrichtungen nicht weiter verselbstständigen und der parlamentarischen Kontrolle entziehen. Alle Verwaltungsstellen der EU müssen der Verantwortung eines Kommissars und der Kontrolle durch das Europäische Parlament unterstellt werden.

Die Verwendung von EU-Mitteln muss wirksamer ausgestaltet und kontrolliert werden, und finanzielle Unregelmäßigkeiten müssen konsequenter und schärfer sanktioniert werden, insbesondere durch die Wiedereinziehung zu Unrecht ausgezahlter Mittel.
Die EU sollte in Mitgliedstaaten, bei denen erhebliche Problemstellungen in Verwaltung und Staatswesen festzustellen sind, nicht nur überprüfen können, ob wichtige Richtlinien in die Gesetzgebung auf dem Papier übernommen worden sind, sondern ob die tatsächliche Umsetzung erfolgt ist. Sie muss auch konkrete Sanktionen rasch und konsequent aussprechen können.

5. Europäisches Parlament stärken

Das Europäische Parlament muss über eine repräsentative demokratische Zusammensetzung verfügen, wobei jedem Mitgliedstaat eine bestimmte Mindestzahl von Sitzen zustehen sollte. Wir streben bereits zur Europawahl 2014 die Einrichtung von Wahlkreisen an, damit die Bürger ihre Abgeordneten auswählen können. Das Vorschlagsmonopol der Kommission ist nicht mehr zeitgemäß und muss durch ein Ko-Initiativrecht des Europäischen Parlaments und des Rates, das an qualifizierte Mehrheiten geknüpft sein sollte, ergänzt werden. Ein Rechtsetzungsvorschlag, der innerhalb einer Legislaturperiode des Europäischen Parlaments nicht beschlossen worden ist, sollte künftig nach dem Prinzip der Diskontinuität verfallen.

6. Volksabstimmungen ermöglichen

Europapolitische Entscheidungen von besonderer Tragweite – die Übertragung von wesentlichen Kompetenzen auf die EU, der Beitritt weiterer Länder und die Übernahme erheblicher Finanzleistungen bei der Bewältigung der Krise in der Eurozone – sollten den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland im Rahmen eines Volksentscheids zur Abstimmung vorgelegt werden können. Hierzu wird die CSU konkrete Initiativen ergreifen.

Euro-Münzen und -Scheine
Im Interesse der Finanzstabilität ist es notwendig, Banken nicht so groß werden zu lassen, dass sie bei Solvenzproblemen einzelne Staaten oder ganze Wirtschaftsräume mit in den Abgrund reißen können.

III. Zukunft Europa: Stark nach außen

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in der internationalen Politik ihr Gewicht gemeinsam zur Geltung bringen und für die Sicherung unserer freiheitlichdemokratischen Gesellschaftsordnung eintreten.

1. Finanzmarktregulierung vorantreiben

Die EU sollte ihre Stärke als Handelsmacht konsequent für die Regulierung der internationalen Finanzmärkte einsetzen. Die EU sollte beispielgebend bei der Einführung einer Finanzmarktsteuer vorangehen. Ferner müssen eine wirksame Aufsicht über den Hochfrequenzhandel geschaffen sowie weitere wirksame Maßnahmen zur Regulierung und Entschleunigung des Hochfrequenzhandels getroffen werden.
Im Interesse der Finanzstabilität ist es notwendig, Banken nicht so groß werden zu lassen, dass sie bei Solvenzproblemen einzelne Staaten oder ganze Wirtschaftsräume mit in den Abgrund reißen können. Das risikoträchtige Investmentbankgeschäft muss anders behandelt werden als das Einlagengeschäft mit geringeren, aber verlässlichen Gewinnmargen. Die europäischen Großbanken sind an den Kosten der Krise zu beteiligen.

Zur Steigerung der Ratingqualität müssen die Transparenz sowie der Wettbewerb auf dem Markt für Ratingagenturen gestärkt und kleineren Wettbewerbern bessere Zugangsbedingungen geboten werden. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, dass endlich eine europäische Ratingagentur gegründet wird. Die Ratingagenturen sollen durch den Gesetzgeber geregelt werden. Der gegenwärtige Zustand muss beendet werden, dass Ratings reale Auswirkungen haben, die Ratingagenturen aber für ihre Ratings nicht haften. Dazu soll der Gesetzgeber Ratings von privaten Ratingagenturen nicht privilegieren, transparente Standards stärker gewichten und eine Schadenersatzpflicht einführen.

2. Außenpolitisch vereint auftreten

Die Globalisierung der aktuellen und potentiellen internationalen Krisen erfordert - auch in unserem nationalen Interesse - grundsätzlich eine eng koordinierte europäische und transatlantische Außenpolitik. So müssen wir die einzelnen nationalen Fähigkeiten aufeinander abstimmen, die auf dem Gebiet der traditionellen Diplomatie, der Entwicklungspolitik, der Klimaschutz- und Migrationspolitik und auch der Sicherheitspolitik bestehen.

Die geplante Ausdehnung des Auswärtigen Dienstes der EU muss auf den Prüfstand gestellt werden. Es darf keine unnütze und kostenträchtige Aufblähung des Auswärtigen Dienstes geben.

3. Transatlantische Wirtschaftspartnerschaft vertiefen

Die EU und die USA sind die weltweit produktivsten und am engsten miteinander verbundenen Wirtschaftsregionen. Gemeinsam machen sie über 50 Prozent der Weltwirtschaftsleistung aus. Die bestehende transatlantische Wirtschaftspartnerschaft sollte zu einer Freihandelszone zwischen der EU und den USA als weltweit größte Handelsblöcke ausgebaut werden.

4. Russland einbinden

Russland ist unabdingbar für eine gesamteuropäische Friedensordnung. Russland hat zudem eine Mitwirkungsverpflichtung für eine gesamteuropäische und globale Friedensordnung und die Sicherung der Integrität seiner europäischen Nachbarstaaten einschließlich deren freier Bündnisentscheidungen. Deshalb gilt es, die Modernisierung und Demokratisierung des Landes durch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit zu unterstützen. Eine dauerhafte Partnerschaft mit Russland muss einseitige Abhängigkeiten vermeiden und auf unsere östlichen Nachbarn Rücksicht nehmen.

5. Asien gemeinsam in den Blick nehmen

Vieles spricht dafür, dass sowohl in der ökonomischen als auch in der demographischen Dynamik Asien nach vorne kommt. Parallel hierzu wächst auch das Potential an verschiedenartigen Konflikten in dieser Region, die uns betreffen können. Afghanistan ist hierfür nur ein Beispiel. Deswegen bedarf es dringend einer gemeinsamen koordinierten Interessenwahrnehmung und einer europäischen Hinwendung nach Zentralasien, Südostasien einschließlich China und dem pazifischen Raum.

6. Erweiterungspolitik realistisch gestalten

Die Erweiterungspolitik der EU bedarf einer Neuausrichtung mit Realismus und Augenmaß. Die Aufnahmefähigkeit der EU muss ein zentrales Kriterium bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer EU-Mitglieder werden. Es müssen neue Formen und Instrumente der Anbindung an die EU entwickelt werden, die beitrittswilligen Staaten eine Alternative zwischen der Vollmitgliedschaft und der Nachbarschaftspolitik bieten. Eine Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU lehnen wir ab.

Beschluss des Parteitages:

Zustimmung in beschlossener Version

Initiativantrag „Unser bewährtes Asylrecht stärken – Asylmissbrauch vorbeugen“

Asylbewerber und Deutsche halten zusammen
Die CSU setzt sich für den Schutz und Aufnahme von Asylbewerbern in Deutschland ein.

Der Parteitag möge beschließen:

Die CSU bekennt sich als christliche Partei zu Asylrecht und Flüchtlingsschutz. Politisch Verfolgten wird Schutz und Aufnahme in Deutschland gewährt. Wir haben in Deutschland ein bewährtes und gut funktionierendes Asylsystem. Der Asylkompromiss von 1992, an dem die CSU maßgeblich beteiligt war, sorgt dafür, dass wirklich Verfolgte hier Aufnahme finden, die offensichtlich unbegründete oder sogar missbräuchliche Inanspruchnahme aber wirksam unterbunden wird. Daran halten wir fest. Unser bewährtes Asylsystem kann wirklich Verfolgten nur dann rasch und effektiv helfen, wenn es nicht durch Missbrauch blockiert wird. Deshalb müssen wir bei Anzeichen von Asylmissbrauch entgegenwirken.

Seit August 2012 sind in Deutschland die Zahlen der Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien sprunghaft angestiegen, wobei nahezu jeder Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unbegründet abgelehnt wird. Die erhöhte Einreise von Asylbewerbern aus Serbien und Mazedonien ist nicht durch eine Verfolgungssituation in diesen Ländern begründet, sondern durch die Aufhebung der EU-Visumpflicht für diese Länder. Die fast vollständige Ablehnung der Asylanträge von Serben und Mazedoniern zeigt, dass deren Asylantragstellung in der Mehrheit wirtschaftlich motiviert ist und die Erlangung von Sozialleistungen das Ziel der Antragsteller ist. Wir können es nicht dulden, dass die Visafreiheit für diese Länder zu verstärktem Asylmissbrauch führt. Denn jeder, der unser Asyl missbraucht, blockiert das Verfahren für Menschen, die bei uns wirklich Schutz suchen, weil sie politisch verfolgt werden und Angst um Leib und Leben haben müssen.

Um diesen Asylmissbrauch schnellstmöglich zu unterbinden, schlägt die CSU folgende Sofortmaßnahmen vor:

  1. Beschleunigung der Asylverfahren: Über die Asylanträge von Serben und Mazedoniern soll möglichst innerhalb weniger Tage entschieden werden. Die dazu benötigte sofortige Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll durch kurzfristige Personalmaßnahmen erfolgen.
  2. Abgelehnte Asylbewerber aus Westbalkanländern werden schnell rückgeführt; das Personal in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen, den Gemeinschaftsunterkünften und in den Zentralen Rückführungsstellen wird bedarfsgerecht aufgestockt.
  3. Serbien und Mazedonien sowie die weiteren visabefreiten Westbalkanländer sind als sichere Herkunftsländer im Sinne des Asylverfahrensgesetzes zu bestimmen.
  4. Europäisches Parlament und Europäische Kommission sollen möglichst schnell dafür sorgen, dass eine Aussetzung der Visafreiheit für Serbien und Mazedonien angeordnet werden kann.
  5. Die EU wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten, die an Serbien und Mazedonien angrenzen, verschärfte Grenzkontrollen zur Verhinderung von missbräuchlichen Grenzübertritten durchführen.

Beschluss des Parteitages:

Zustimmung in beschlossener Version.