Gesetzentwurf der Mittelstandsunion

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften im Bundestag 

Hans Michelbach: Verbesserte Finanzierung für StartUps - „Für Familienunternehmen und speziell für Start-Ups schaffen wir eine der wichtigsten steuerrechtlichen Verbesserungen in dieser Legislaturperiode“ 

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften verabschiedet. Dazu erklärt der Finanzpolitiker und MU-Vorsitzende Dr. h.c. Hans Michelbach MdB: 

„Die Mittelstandsunion setzt sich seit langem dafür ein, die Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer in Deutschland zu verbessern. Denn mit ihren Ideen treiben sie den Fortschritt voran und sorgen so für eine weiter wachsende Wirtschaft und neue Arbeitsplätze. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen mindern wir einen Standortnachteil Deutschlands für alle Unternehmen, speziell für junge und innovative Unternehmen, und erleichtern die Kapitalzufuhr in der für sie entscheidenden Wachstumsphase. Die Unternehmen erhalten Planungssicherheit und schaffen Wachstumsperspektiven, aus denen letztendlich neue Arbeitsplätze, höhere Gewinne und steigende Steuereinnahmen hervorgehen werden.“, sagt Dr. h.c. Hans Michelbach.

Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stellt ferner fest: „Wir richten die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu aus. Indem wir die steuerlichen Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen verringern, gehen steuerliche Verluste auch bei einem Anteilseignerwechsel nicht unter. Wir vereinfachen auf diese Weise den Zugang zu privatem Beteiligungskapital und schaffen damit die Grundlage für Wachstum und neue Arbeitsplätze. Den Unternehmen wird es zukünftig besser gelingen, Investoren für ihre Geschäftsmodelle zu gewinnen. Für Familienunternehmen und speziell für Start-Ups ist es damit eine der wichtigsten steuerrechtlichen Verbesserungen in dieser Legislaturperiode.“