Michelbach zum Europäischen Einlagensicherungssystems

MU-Vorsitzender Dr. h.c. Hans Michelbach MdB: „Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Gründung eines Europäischen Einlagensicherungssystems verletzt das Subsidiaritätsprinzip. Die SPD im Finanzausschuss weigert sich dennoch gegen eine Subsidiaritätsrüge.“

Die Vergemeinschaftung von Schulden und Haftungen zu Lasten der Kapitalmarktteilnehmer in Deutschland geht weiter. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Hans Michelbach, stellt dazu fest: „Wieder einmal hat sich die SPD gegen den Willen der CDU/CSU gestemmt und sich gegen eine Subsidiaritätsrüge bei der Einrichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems ausgesprochen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zu einem weiteren Baustein bei der Erweiterung der Schulden- und Transfergemeinschaft in der Europäischen Union wird. Die Finanzstabilität und das Vertrauen in den europäischen Kapitalmarkt werden damit unverantwortlich gefährdet.“ Als Sprecher des Wirtschaftsflügels sieht Michelbach darin eine große Gefahr: „Weder glaube ich, dass die Rechtsgrundlage des Art. 114 AEUV dafür ausreicht, noch ist es ökonomisch hinnehmbar, dass es bei den unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen der Mitgliedsstaaten zu einer weiteren Umverteilung kommt. Gegenwärtig haben sich in der Euro-Zone Haftungsrisiken von über 1 Billion Euro aufgebaut, von denen Deutschland beinahe die Hälfte zu tragen hat. Durch solche Ungerechtigkeiten riskieren wir den politischen Zusammenhalt zwischen den europäischen Mitgliedstaaten und somit letztlich auch das Integrations- und Friedensprojekt der Europäischen Union. Die europäische Rosinenpickermentalität muss endlich ein Ende nehmen. Die Zusage der Bundesregierung zur Bankenunion hatte ausdrücklich weitere Vergemeinschaftungen ausgeschlossen.“

Daher forderte Michelbach nachdrücklich: „In erster Linie ist jedes Mitgliedsland selbst gefordert, seine jeweilige nationale Einlagensicherung ausreichend widerstandsfähig zu gestalten. Parallel muss es gerade in Südeuropa zu weiteren strukturellen Reformen kommen. Zudem sind vorher die Harmonisierung der Regelungen zur Einlagensicherung sowie zur Umsetzung der Bankenunion europaweit umzusetzen. Da aber immer noch mehr als die Hälfte der 28 Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie gar nicht oder nur teilweise umgesetzt haben, verbietet sich eigentlich jeder weitere Schritt. Gleichzeitig wird die verbotene monetäre Staatsfinanzierung durch die EZB und einzelne Notenbanken fortgesetzt. So hat Irlands Notenbank eine Abwicklungsbank in einer Größenordnung von ca. 20% des BIP in Staatsanleihen mit Zustimmung der EZB aufgenommen.“