MU-Vorsitzender Michelbach zur Erbschaftsteuerreform

Der MU-Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des PKM Dr. h.c. Hans Michelbach MdB erklärt: „Der Erhalt der Generationenbrücke bei der Erbschaftsteuerreform ist für die deutsche Unternehmensstruktur von existentieller Bedeutung.“ 

Der CSU-Wirtschaftsflügel fordert nachdrücklich, bei der Reform der Erbschaftsteuer erheblich nachzubessern. Die Familienbetriebe müssen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bleiben und dürfen nicht durch eine falsche Erbschaftsteuer dauerhaft beschädigt werden. Der Vorsitzende der Mittelstandsunion, Hans Michelbach, fand dazu am 13.01.2016 in Berlin deutliche Worte: „Der Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Reform der Erbschafsteuer ist in seiner jetzigen Form nicht konsensfähig. Der gegenwärtige Entwurf ist für die deutschen Familienunternehmen mit erheblichen Steuererhöhungen verbunden, die im Koalitionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Anstatt Unternehmen Anreize zu geben, um zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, verschärfen wir den Investitionsstau in Deutschland.“ 

Michelbach, der auch Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist, stellte zudem fest: „Die künstliche Drohkulisse, die nun aufgebaut wird, dass es nach dem 30.06.2016 keine Verschonungsregel mehr gibt, ist nicht nachzuvollziehen und widerspricht der Meinung zahlreicher Staatsrechtler. Bevor es in den nächsten Tagen zu einer fatalen Scheinlösung kommt, sollten wir notfalls die Frist verstreichen lassen ehe wir eine steuerliche Erbsünde begehen.“ 

Um den Erhalt der einmaligen Wirtschaftsstruktur zu sichern, forderte der Sprecher des Wirtschaftsflügels daher folgende konkrete Punkte: „In eine sinnvolle und praktikable Erbschaftsteuerreform gehört eine Investitionsklausel, durch die nach dem Erbfall nicht begünstigtes Vermögen durch eine Investition in begünstigtes Vermögen umgewandelt werden kann. Das wäre ein echter Anreiz für die Unternehmen, um zu investieren. Begünstigtes Vermögen müsste zudem so definiert werden, dass gesparte Barmittel, Rücklagen und Pensionsrückstellungen zu ihm zu zählen sind. Für Kleinunternehmen ist bei der Lohnsummenregelung eine Grenze von 5 Mitarbeitern akzeptabel. Ebenso muss hier eine Sonderregelung für Leiharbeiter und Saisonarbeitskräfte implementiert werden.“  

Michelbach betonte nochmals, dass eine Lösung ohne die Zustimmung des PKM, dem 190 Abgeordnete angehören, nicht möglich sei. Man sei sich dieser Stärke bewusst und werde sie zum Wohle der einzigartigen, von Familienunternehmen geprägten deutschen Wirtschaftsstruktur einsetzen.