Ministerpräsident Horst Seehofer leitet die Regierungsgeschäfte im Freistaat und vertritt Bayern auch gegenüber dem Bund und anderen deutschen Ländern.
Der Ministerpräsident führt in der Staatsregierung und damit auch in den Sitzungen des Bayerischen Ministerrats den Vorsitz und leitet die Regierungsgeschäfte. Mehr
Es ist Aufgabe des Ministerpräsidenten, dem Landtag die Volksbegehren und die Vorlagen der Staatsregierung, insbesondere die Entwürfe von Staatsverträgen und sonstigen Gesetzen, vorzulegen. Mehr