Bezirksverband Unterfranken

Pressemitteilung aus dem Büro der Bundestagsabgeordneten Dr. Anja Weisgerber

Bundestag verabschiedet Verpackungsgesetz

Bundestag verabschiedet Verpackungsgesetz

Höhere Recyclingquoten/Stärkung der Kommunen bei der Abfallentsorgung

Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Verpackungsgesetz, mit dem die Abfallgesetzgebung weiterentwickelt wird. Ziel des deutschen Abfallrechts ist, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen auch durch mehr Recycling zu fördern. „Das neue Verpackungsgesetz ist umweltpolitisch ein Gewinn, da die Recyclingquoten ehrgeiziger gestaltet und damit mehr Wertstoffe gesammelt und Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden", kommentiert die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Sprecherin für Umwelt der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag das Verhandlungsergebnis. Außerdem werden die Lizenzentgelte stärker ökologisiert, damit die Hersteller weitere Anreize erhalten, Verpackungsmaterialien weitgehend zu reduzieren.

Für die Abfallentsorgung sind sowohl die Kommunen als auch die Dualen Systeme zuständig. Der klassische Restmüll, der in der Regel in der schwarzen Tonne gesammelt wird, liegt in der Verantwortung der Kommunen. Alles, was Verpackungsmaterialien aus Kunststoff und Metall betrifft, ist Sache der Dualen Systeme. Da sich in der Vergangenheit nicht immer alle Marktakteure rechtskonform verhalten haben, richtet das Gesetz deshalb eine neue Zentrale Stelle ein, die für einen fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sorgen soll.

Die Dualen Systeme sammeln die Verpackungsabfälle aus Plastik und Metall vielerorts mithilfe eines gelben Sacks. Werden jedoch gelbe Säcke nicht abgeholt oder kommt es zu anderen Problemen bei der Sammlung, greifen die Bürger zum Telefon und richten ihre Beschwerde an die Kommune. Für diese Fälle enthält das neue Gesetz eine deutliche Stärkung der Kommunen. „Kommunen sind die Ansprechpartner der Bürger bei der Abfallentsorgung. Deshalb wollen wir den Kommunen mit dem Gesetz mehr Rechte gegenüber den Dualen Systemen geben und ihre Gestaltungsmöglichkeiten stärken", so Weisgerber. Die Kommunen können demnach per Verwaltungsakt einseitig vorgeben, ob die Sammlung der Verpackungsabfälle mittels gelbem Sack oder Tonne durchgeführt werden soll und sie können die Größe des Sammelbehälters und die Abfallintervalle festlegen. Die vorgegebenen Maßnahmen müssen dazu geeignet sein, für eine effiziente und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle zu sorgen.

Zudem werden die Kommunen mit starken Durchgriffsrechten ausgestattet, für den Fall, dass ein Duales System seiner Verantwortung nicht nachkommt. Bleiben beispielsweise gelbe Säcke liegen, kann die Kommune zu einer Ersatzvornahme greifen und die dafür anfallenden Kosten dem Dualen System in Rechnung stellen. „Ein Erfolg für unsere Kommunen ist auch, dass die bewährten Strukturen, wie zum Beispiel die vor allem in Bayern etablierten Wertstoffhöfe erhalten bleiben können. Dafür habe ich mich als bayerische Abgeordnete eingesetzt", so Weisgerber weiter, die das Verpackungsgesetz für die CSU verhandelt hat.

Auch die oft mittelständisch organsierte Entsorgungswirtschaft profitiert durch die neu vorgegebenen Rahmenbedingungen und Spielregeln vom neuen Gesetz. Die Sammelleistung der Verpackungsabfälle wird weiterhin von den Dualen Systemen ausgeschrieben, so dass die Entsorger weiterhin am Ausschreibungsverfahren teilnehmen können.

Dem Vorschlag des Umweltministeriums, die derzeit geltende Mehrwegquote von 80 Prozent ersatzlos zu streichen, erteilte der Bundestag eine Absage. „Eine Streichung der Quote hätte das ganze Mehrwegsystem ad absurdum geführt", so Weisgerber. Der Bundestag sprach sich für eine verpflichtende Mehrwegquote von 70 Prozent aus. Die Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen soll in den nächsten Jahren auf Basis von Ökobilanzen evaluiert werden.

Aufatmen können die fränkischen Winzer. „Den Vorschlag des Bundesrats, Weinflaschen zu bepfanden, haben wir entschieden abgelehnt. Nur unser Frankenwein darf in den Bocksbeutel gefüllt werden. Es macht auch umweltpolitisch absolut keinen Sinn, wenn die bauchige Flaschenform bepfandet wird und dann bei einem Winzer aus der Pfalz landet. Im Gegenteil: Die Flasche müsste umständlich nach Franken zurücktransportiert werden. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben", so Weisgerber abschließend.