Bundeswahlkreis Regensburg

MdL Sylvia Stierstorfer

Neues Gesetz zur Jugendarbeit-Freistellung

Sylvia Stierstorfer: „Neues Gesetz zur Jugendarbeit-Freistellung unterstützt ehrenamtliches Engagement in Bayern“

Arbeitnehmer können jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden. Damit unterstützt der Freistaat die Arbeit mit Jugendlichen.

Der Bayerische Landtag hat diese Woche (14.03) auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen. Stimmkreisabgeordnete Stierstorfer hat das neue Gesetz unterstützt: „Jugendarbeit aktiv zu fördern ist der beste Weg, um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken.“ Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkommt.

Die CSU reagiert mit der Gesetzesänderung auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Dazu sollen die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisiert und der Freistellungsanspruch nicht mehr nach Tagen, sondern Veranstaltungen bemessen werden. „Unser Vorschlag schafft mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen. Es liegt ja auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter in ihren Unternehmen zu haben. Auch die Arbeitgeber profitieren mittel- und langfristig von diesen wichtigen Eigenschaften“, ist Stierstorfer überzeugt.

„Wir haben aber natürlich die Sorgen der Wirtschaft gehört und auch ernst genommen. Deswegen haben wir eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen“, so die CSU-Politikerin weiter.

Zustimmung bekommt das neue Gesetz auch vom Bayerischen Jugendring. „Beim Neujahresempfang in Schierling habe ich mich in Sachen Jugendarbeit-Freistellung mit dem Präsidenten des Bayerischen Bezirksjugendrings (BJR), Matthias Fack, ausgetauscht. Auch der BJR wertet dieses neue Gesetz als wichtiges Bekenntnis für das Ehrenamt“, wie Stierstorfer unterstreicht.

Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das neue Gesetz nicht erhöht.

Arbeitnehmer und Jugendorganisationen erhalten mehr Organisations- und Planungssicherheit, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt wurde. Das bedeutet, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt.