Kreisverband Schweinfurt-Stadt

Stadtratssitzung 25.04.2017

Neues aus dem Stadtrat

Verschiedene Gutachten aus dem Haupt- und Finanzausschuss zum Personalwirtschaftlichen Stellenplan hat der Stadtrat zum Beschluss erhoben.

Personalwirtschaftlicher Stellenplan: Finanzreferat Neuschaffung einer Planstelle „Sachbearbeiter/in Controlling“

Im Finanzreferat wird eine Vollzeitstelle „Sachbearbeiter/in Controlling“ neu geschaffen und vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung zunächst mit Entgeltgruppe 11 TVöD im Stellenplan ausgewiesen. Damit soll das strategische Controlling als Stabsstelle im Finanzreferat eingeführt werden.

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Förderprogramme "Heizungssanierung", "Heizungspumpen" und "Regenwasserzisternen"

In der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2016 wurden einzelne Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Schweinfurt für das Jahr 2017 beschlossen. Zu diesem Maßnahmenpaket 2017 zählen unter anderem die im Klimaschutzkonzept aufgeführten Maßnahmenpunkte „Förderung einer Heizungssanierung“, „Heizungspumpen Austauschaktion“ und „Förderung von Regenwasserzisternen“. Die Maßnahmen zielen auf die Schaffung städtischer Förderprogramme ab, in dem Hauseigentümer durch einen Zuschuss motiviert werden sollen, zum einen veraltete, ineffiziente Pumpen durch hocheffiziente Heizungspumpen zu ersetzen, zum anderen ihre Sanierungsaktivität für moderne, effiziente Wärmeerzeuger zu steigern. Das Förderprogramm „Regenwasserzisternen“ zielt auf die Anpassung an den Klimawandel hinsichtlich zunehmender Trockenperioden und Starkregenereignisse ab. Der Bau von Regenwasserzisternen dient als Regenwasserrückhalt bei Starkregen zur Entlastung der Kanalisation oder als Wasserspeicher für Trockenzeiten sowie auch zur Schonung der Trinkwasservorräte. Ziel des Förderprogramms ist es, Hauseigentümer durch einen Zuschuss beim Einbau einer Regenwasserzisterne zu unterstützen. Die Laufzeit der Förderprogramme soll zunächst jeweils auf 5 Jahre beschränkt werden.

Für die Förderung der Heizungssanierung werden jährlich 40.000,- Euro, für die Förderung der Heizungspumpen 2.500,- Euro sowie für die Förderung der Regenwasserzisternen 7.000,- Euro bereitgestellt. Für 2017 stehen die Haushaltsmittel bereit. Auswirkungen auf die Umwelt: Reduktion der CO2-Emissionen sowie Anpassung an den Klimawandel.

Der Stadtrat hat die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu den Förderprogrammen „Heizungssanierung“, „Heizungspumpen“ und „Regenwasserzisternen“ beschlossen.

Wiederberufung von weiteren Mitgliedern in den Umlegungsausschuss der Stadt Schweinfurt

Der Stadtrat hat beschlossen mit Wirkung vom 01.06.2017 auf die Dauer von drei Jahren in den Umlegungsausschuss der Stadt Schweinfurt zu berufen:

  •  Frau Dr. Anna Barbara Keck als Stellvertreterin des Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt
  •  Herrn Gerhard Holubar als Stellvertreter des Mitglieds des höheren vermessungstechnischen Dienstes
  •  Herrn berufsmäßiger Stadtrat Ralf Brettin als Bausachverständiger
  •  Herrn Markus Sauer als Stellvertreter des Bausachverständigen

Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Hainig“ für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 5035/1 (ehem. OBI), zwischen Matthäus-Stäblein-Straße und Alois-Türk-Straße in Schweinfurt

Der Bebauungsplan „Am Hainig“ ist seit 21.12.1987 rechtsverbindlich. Der zu ändernde Bereich ist als Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt“ (§ 11 BauNVO) festgesetzt. Schon vor längerer Zeit wurde der Bau- und Gartenfachmarkt durch die Betreiber aufgegeben. Nachdem in Schweinfurt eine Vielzahl weiterer Bau- und Gartenfachmärkte besteht, konnte eine dem Bebauungsplan entsprechende Nachnutzung seitens des Grundstückseigentümers bisher nicht erreicht werden. Dies führt derzeit dazu, dass die Verwertung dieses Grundstücks nicht möglich und darüber hinaus die Werthaltigkeit unter diesen Umständen nicht mehr gewährleistet ist. Ein Schweinfurter Handelsunternehmen beantragt nun, das Grundstück und das bestehende Betriebsgebäude zum Abstellen von Wohnwagen und Reisemobilen zu nutzen, um diese besser vor Diebstahl und Hagel zu schützen. Dazu wird nach Auskunft des Unternehmens derzeit der Erwerb des Grundstücks abgewickelt. Die geplante Nutzungsänderung ist jedoch nur möglich, wenn die Bauleitplanung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung und damit das festgesetzte Sondergebiet geändert werden. Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO sollen weiterhin nicht zugelassen werden.

Der Stadtrat hat beschlossen den Bebauungsplan „Am Hainig“ zu ändern.

Neubesetzung des Integrationsbeirates der Stadt Schweinfurt

Die CSU Fraktion entsendet Frau Bürgermeisterin Sorya Leonie Lippert und Frau Stadträtin Luba Hurlebaus erneut in den Integrationsbeirat der Stadt Schweinfurt.