Ortsverband Alteglofsheim

Aus dem Landtag

MdL Sylvia Stierstorfer: Wir lassen unsere Geflügelhalter nicht im Stich

 

Unsere Landtagsabgeordnete Sylvia Stierstorfer unterstützt einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zugunsten der heimischen Geflügelhalter. Aufgrund der Geflügelpest sind Betriebe im Sinne des Seuchenschutzes in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet einer strikten Aufstallungspflicht unterworfen. Produzenten von Freilandeiern dürfen nach zwölf Wochen Aufstallungspflicht ihre Eier nicht mehr als Freilandeier vermarkten – die CSU-Fraktion möchte mit ihrem Dringlichkeitsantrag Lösungen für die Geflügelhalter ermöglichen.

„Die Geflügelpest dauert nun schon drei Monate an, auch in der Oberpfalz ist die Geflügelpest schon nachgewiesen worden. Die Folge sind wie zum Beispiel auch bei uns im Landkreis Regensburg Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete. Die betroffenen Geflügelhalter stellt das vor besondere Herausforderungen, deswegen fordern wir die Staatsregierung mit unserem Dringlichkeitsantrag zum Prüfen von Lösungsmöglichkeiten auf“, bringt Stierstorfer die aktuelle Lage auf den Punkt.

So soll die Staatsregierung u.a. prüfen, wie von Geflügelpest und den damit zusammenhängenden Beschränkungen betroffene Betriebe zum Beispiel bei der Vermarktung unterstützt werden können. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Prüfung der Geflügelpestverordnung auf weitere Ausnahmemöglichkeiten, wie Konsumeier in den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Seuchenbekämpfung dennoch in Umlauf gebracht werden könnten. „Wir setzen uns darüber hinaus auch für eine Anpassung der Vermarktungsnormen ein. Nach zwölf Wochen Aufstallungspflicht dürfen Geflügelhalter ihre Freilandeier laut EU-Vermarktungsnormen nämlich nicht mehr als Freilandeier verkaufen, sondern müssen ihre Ware als Eier aus Bodenhaltung vermarkten. Das bedeutet für die Betriebe finanzielle Einbußen. Für Öko-Betriebe gelten diese zwölf Wochen nicht, weil hier zusätzliche Anforderungen mitwirken. Mit unserem Antrag wollen wir prüfen lassen, ob eine ähnliche Regelung für Betriebe in der Freilandhaltung geschaffen werden kann. So könnten zusätzliche Merkmale wie z.B. Beschäftigungsmaterial für die Tiere oder ein Wintergarten auch aus Verbrauchersicht eine Vermarktung als „Freiland“ selbst im Fall einer längeren Stallpflicht rechtfertigen“, so Stierstorfer.

Der Bauernverband dankte Stierstorfer bereits für die Unterstützung.