Ortsverband Bodenwöhr

Wir haken nach!

CSU Fraktion fordert Umsetzung der gefassten Beschlüsse

Mit Schreiben vom 26.10.17 meldete die CSU-Fraktion im Bodenwöhrer Gemeinderat dem Landratsamt Schwandorf, dass durch den Bürgermeister drei lange zurückliegende Gemeinderatsbeschlüsse, die auf Antrag der CSU ergingen, nicht vollzogen worden seien.

Auf Nachfrage beim Bürgermeister erfolgte keine Reaktion bzw. Antwort. Deshalb müsse man die Rechtsaufsicht im Landratsamt in Anspruch nehmen.
Bei den drei Beschlüssen handelt es sich um
  
a) die Schaffung von WLAN-Hotspots in der Gemeinde Bodenwöhr (beschlossen am 25.10.2016 mit 14/1 Stimmen), b) die Aufstellung einer jährlichen Übersicht über die gefassten Beschlüsse des Gemeinderates (beschlossen am 01.02.2017 mit 16/0 Stimmen) und
c) die Anschaffung eines Defibrillators (beschlossen am 31.05.2017 mit 14/0 Stimmen).

Der Bodenwöhrer Bürgermeister wurde daraufhin Anfang November durch das Sachgebiet 2.1 – Kommunale Angelegenheiten – beim Landratsamt Schwandorf aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Erst nach Fristverlängerung teilte der geschäftsleitende Bodenwöhrer Beamte hierzu mit, dass am Bahnhof Bodenwöhr infolge fehlendem Stromanschluss kein WLAN-Hotspot möglich wäre und dem Bürgermeister die Gesamtkosten für den WLAN-Anschluss beim Tourismusbüro, die die Telekom, 1+1 oder Vodafone erheben würden, zu teuer erschienen. Deshalb führe der 1. Bürgermeister derzeit Verhandlungen mit dem Anbieter amplus i.V.m. dem Bayernwerk bezüglich einer Kooperation bei WLAN-Hotspots mit E-Ladestationen. Parallel dazu erarbeitet die Verwaltung derzeit eine kostengünstige Richtfunklösung ähnlich der in Nittenau. Ein endgültiges Ergebnis über die Umsetzung läge noch nicht vor.

Die Rechtsaufsicht beim Landratsamt meinte hierzu, dass in diesem Fall ein Verstoß gegen die Bayerische Gemeindeordnung (GO) und die Geschäftsordnung des Bodenwöhrer Gemeinderates (GeschO) vorläge. Gemäß Art. 36 Satz 1 GemO hat der erste Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderates zu vollziehen. Sollten Hinderungsgründe beim Vollzug von Beschlüssen vorliegen, hätte der 1. Bürgermeister gem. § 9 Abs. 2 S. 2 GeschO den Gemeinderat unverzüglich darüber zu informieren. Beides wurde offensichtlich nicht gemacht, kritisiert die Rechtsaufsicht beim Landratsamt.

Zum zweiten Kritikpunkt, die Aufstellung einer jährlichen Übersicht über die gefassten Beschlüsse betreffend, teilte die Gemeinde dem Landratsamt mit, dass eine solche dem Gemeinderat bis Mitte Januar übersandt werde. Demzufolge werde der gefasste Beschluss nach Meinung der Rechtsaufsicht entsprechend vollzogen und es läge kein Verstoß gegen die angeführten gesetzlichen Regelungen vor.

Zum Defibrillator äußerte die Gemeindeverwaltung, dass nach dem politischen Streit zwischen Seniorenbeirat und der CSU-Fraktion, wer als erstes den Antrag zur Anschaffung eines Defibrillators gestellt hat, die Angelegenheit an die Verwaltung übertragen wurde. Mehrere Angebote wurden eingeholt und zwischenzeitlich der Beschaffungsauftrag erteilt. Die Aufstellung ist für Januar 2018 in der Sparkasse Bodenwöhr vorgesehen.

CSU-Vorsitzender Hoffmann meinte dazu, dass es nie einen „politischen Streit“ in dieser Sache zwischen dem Seniorenbeirat und der CSU gegeben habe. Die CSU habe lediglich eine Anregung des Seniorenbeirates aufgegriffen und in einen Antrag umgesetzt. Das Landratsamt kann der Argumentation der Gemeinde nicht folgen, es lag ein entsprechender Antrag der CSU und ein Beschluss des Gemeinderates vor. Aufgrund der im Antrag erwähnten Investitionshöhe von lediglich ca. 1.500 € bis ca. 2.500 € erscheint dem Landratsamt der vorgenannte Zeitraum von 8 Monaten zwischen Beschluss bis zur Anschaffung des Defibrillators als sehr lange