Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 42. Stadtratssitzung vom 15. Dezember 2017

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Themen

 

Top 2 - Errichtung einer Grundschule im Norden der Stadt Garching; Änderung Grundsatzbeschluss

In der Stadtratssitzung vom 23.11.2017 wurde ausgeführt, dass nach dem Schulraumentwicklungskonzept der Stadt Garching mit einem Bedarf einer 4- oder 5-zügigen Grundschule im Norden der Stadt kalkuliert werden muss. Auf den Wunsch des Stadtrates wurde seitens der Verwaltung eine Kostenschätzung für die Errichtung der Grundschule im Norden als 4-zügige Grundschule und 5-zügige Grundschule erstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine belastbare Kostenschätzung nicht möglich ist, da die Kosten im hohen Maße von der Gestaltung, den verwendeten Materialien und evtl. zusätzlichen Flächen (z. B. Tiefgarage) abhängig sind.

Exkurs

Unter Verweis auf das Schulraumentwicklungskonzept ist an allen Grundschulen sowie der Mittelschule mit Schülerzuwachs zu rechnen, der je nach Geburtsjahrgang und Zuzug variiert. Um mittel- und langfristig im Schulkomplex West mehr Klassenräume zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung den städtischen Schulkindergarten in die Raumplanungen der Grundschule im Norden zu integrieren. Damit werden die bisher vom Schulkindergarten genutzten Räume bei Bedarf der Grundschule oder der Mittelschule zugänglich, was wiederum zur räumlichen Entlastung der beiden Schulen führt.

BESCHLUSS

Nach einigen Diskussionen nahm der Stadtrat den Sachvortrag der Stadtverwaltung zur Kenntnis. Die CSU Fraktion hatte ja in einer der letzten Sitzung diese Fünfzügigkeit gefordert.

Der Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2016 bezüglich der Errichtung einer dreizügigen Grundschule im Norden der Stadt wird wie folgt geändert: Das Gremium beschließt die Errichtung einer fünfzügigen Grundschule im Norden. Der Auftrag an die Verwaltung bleibt unverändert. Des Weiteren sind im Raumprogramm der neuen Grundschule Räume für den Schulkindergarten vorzusehen.

 

Top 3 - Haushalt 2018 - Vorstellung Haushaltsentwurf

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und Finanzplanung wurde vorgestellt, die Haushaltsordner werden verteilt. Der Haushaltsplan hat ein Volumen von 69.422.000 € im Verwaltungshaushalt und 21.866.000 € im Vermögenshalt.

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt werden um 112.000 € niedriger angesetzt als im Vorjahr. Die Einnahmen der wichtigsten Steuern und Zuweisungen werden gegenüber den Vorjahresansätzen voraussichtlich um ca. 627.000 € sinken. Bei der Grundsteuer B wird bei gleichbleibendem Hebesatz mit Einnahmen von 2.750.000 € gerechnet, nachdem im Vorjahr einige Bürogebäude nachveranlagt wurden. Der Ansatz für die Gewerbesteuereinnahmen (37,0 Mio. €) orientiert sich am Vorjahresansatz (39,0 Mio. €). Hier deutet sich nach den erheblichen Zuwächsen der letzten Jahre eine Konsolidierung an. Dagegen steigt laut vorläufiger Prognose des Statistischen Landesamtes die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung wegen der guten Konjunktur und des neuen Verteilungsschlüssels für die Jahre 2018-2020. Der Ansatz für die Einkommensteuerbeteiligung (12,5 Mio. €) wurde daher gegenüber dem Ansatz des Vorjahres um 0,5 Mio. € erhöht, der Ansatz für die Umsatzsteuerbeteiligung (3,5 Mio. €) um 1,1 Mio. €.

Die Einnahmen aus „Verwaltung und Betrieb“ steigen um ca. 0,49 Mio. € Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuweisungen u.a. für die Kinderbetreuung. Alle anderen Einnahmen bleiben in etwa auf Vorjahresniveau. Die Sonstige Finanzeinnahmen steigen um 21.900 € wegen eines höheren Ansatzes für die Zinsen für die Genussrechte bei der EWG (+ 54.600 €). Dagegen sinken die kalkulatorischen Einnahmen (- 15.400 €).

Die Personalausgaben steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um 943.600 € auf 11.275.300 € wegen der zu erwartenden Tariferhöhung (Tarifvertrag endet im Februar 2018), der Schaffung neuer Stellen und der Einführung der Arbeitsmarktzulage. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand sinkt um 192.500 €. Zwar steigen die Ansätze für den Gebäude- und Grundstücksunterhalt (einschließlich Straßen, Wege und Grünanlagen sowie Bauhofleistungen) um 133.200 € auf 6.031.400 €. Dagegen sinkt der Ansatz für Steuern und sonstige Geschäftsausgaben um 319.000 €. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse steigen um 546.900 €. Davon entfallen 436.000 € auf höhere Zuschüsse im Kinderbetreuungsbereich und 40.000 € auf die Erhöhung des Zuschusses für die Musikschule wegen einer möglichen Einführung der Arbeitsmarktzulage. Die sonstigen Finanzausgaben (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt) steigen um 1.867.600 €. Die Kreisumlage steigt bei einem Hebesatz von 48 % um 3,75 Mio. € auf 19,275 Mio. €. Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen geplanter Mindereinnahmen und Rückzahlung für das Vorjahr (ca. 1.250.000 €) um voraussichtlich 1,85 Mio. € €. Die Zinsausgaben sinken wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus um 35.400 € auf 414.100 €. Darin sind 280.000 € Zinszahlungen an den Zweckverband Gymnasium für das Darlehen aus Unterföhring enthalten. Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U- Bahn) beträgt 10.226.400 €. Sie liegt damit um 3.277.600 € niedriger als der Vorjahresansatz, aber immer noch deutlich über der Mindestzuführung von 498.900 €.

Im Vermögenshaushalt werden neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt vor allem Einnahmen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (915.000 €) und Zuschüssen für Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen (ca. 2,69 Mio. €) erwartet. An Rückerstattungen wegen der höheren Kostenbeteiligung des Landkreises an den Neubaukosten des Werner-Heisenberg-Gymnasiums sind in den Jahren 2018-2020 jeweils 1,7 Mio. € eingestellt.

Im Haushaltsentwurf sind nur Investitionen enthalten, die bereits begonnen wurden oder aus Sicht der Verwaltung unaufschiebbar sind. Dazu gehören der Neubau des Kinderhauses (um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz begegnen zu können) mit Wohnungen und die Beteiligung am Ersatzneubau der katholischen Kindergärten, die Sanierung des Bürgerhauses, die Fortsetzung der Gestaltung des Ortsparkes sowie der Bau neuer Straßen, Geh- und Radwege. Für den Neubau des Feuerwehrhauses Garching und den Neubau einer Grundschule Nord sind 2018 Planungskosten und in der Finanzplanung Baukosten ab 2019 vorgesehen. Die Umsetzung des Radwegekonzeptes kann 2018 begonnen werden. Die Stadt erhält dafür Fördermittel des Bundes in Höhe von ca. 1,6 Mio. €.

Es findet weiterhin keine kurzfristige Entlastung der EWG statt, sondern die Stadt erhöht ihre Einlagen bei der EWG jährlich nur in dem Maße, wie diese laut Businessplan Mittel für den Schuldendienst (Zins, Tilgung) und notwendige Investitionen benötigt (Ansatz 2018: 0,89 Mio. €). Daneben ist 2018 die nächste Rate in Höhe von 950.000 € für den Erwerb weiterer Genussscheine fällig.

Für den Erwerb von Grundstücken sind 1.517.000 € eingestellt.

Um den Haushalt auszugleichen, ist 2018 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5.724.300 € vorgesehen In den Finanzplanungsjahren 2019 und 2020 sollen dagegen wieder 3.751.600 € bzw. 726.700 € der Rücklage zugeführt werden.

BESCHLUSS

Während die anderen Fraktionen sich hier bereits positiv äußerten, merkte die CSU Fraktion an, dass die CSU den vorgelegten Haushalt nicht blind ab nickt, sondern den Haushalt intensiv durcharbeiten wird, um die Rücklagenentnahme nicht in dieser Größe zulassen zu müssen. Der Stadtrat verwies den Haushaltsplan 2018 der Stadt Garching b. München und die Finanzplanung zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 4 - Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Garching b. München

Aufgrund der Auftragserteilung für die Friedhofsdienstleistungen im städtischen Friedhof „Römerhofweg“ und in der Leichenhalle „St. Katharina“ ab dem 01.01.2018 und den damit verbundenen Preisänderungen sind die „Friedhofs- und Bestattungsgebühren“ anzupassen (§5 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Garching b. München. Im Zuge des neuen Bestattervertrags sollen auch die Grabgebühren erhöht werden, sodass im Frühjahr 2018 die Friedhofsgebührensatzung ein weiteres Mal angepasst werden muss.

BESCHLUSS

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die Änderung in der Friedhofsgebührensatzung empfohlen. Der Stadtrat beschloss die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

Top 5 - Ausschreibung der Stromlieferung für den Zeitraum 2020 - 2022

Aufgrund des umfangreichen Sachverhalts verweise ich auf beiliegenden Link

BESCHLUSS

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Hier auch klare Aussage der CSU Fraktion für diese Variante.

 

Top 6 - Grundsatzentscheidung über den Umgang mit Anfragen von Vereinen für ein Vereinsheim

Die Stadt Garching zeichnet sich durch ein breites Spektrum an ca. 80 örtlichen Vereinen verschiedenster Art aus. Ein Großteil der Einwohner ist Mitglied in diesen Vereinen, welche einen wesentlichen Teil des kulturellen, sozialen und sportlichen Lebens in Garching bestreiten. Die Vereinsaktivitäten werden zumeist auf Grundstücken der Stadt Garching bzw. in Räumen der Stadt vollzogen. Leider besteht keine einheitliche Regelung zur Überlassung der Liegenschaften. Einige Vereine nutzen nur stundenweise Räume der Stadt, andere haben Räume zu alleinigen Nutzung. Die Konditionen der Nutzung unterscheiden sich hierbei ebenfalls.

In letzter Zeit treten immer wieder Vereine an die Stadt Garching mit dem Wunsch heran, ein Vereinsheim bzw. dauerhaften Raum für ihren Verein und eventuelle Gerätschaften zu erhalten. Jüngst der FC Türksport Garching sowie der Fischereiverein Garching. Hierbei werden Zuschüsse zum Bau eines Vereinsraums und/oder das Zurverfügungstellung eines geeigneten Grundstücks oder Immobilie der Stadt erbeten. Eine Pacht oder Eigenleistungen werden von Seiten der Vereine in Aussicht gestellt.

In den Förderrichtlinien der Stadt (Sportförderung und Zuschüsse an Vereine) ist solch ein Fall nicht geregelt, vielmehr schließt die Sportförderrichtlinie den Zuschuss für die Errichtung von Vereinsräumen explizit aus. Die Stadtverwaltung erachtet es als sinnvoll eine Förderung mittels Auswahlkriterien bzw. Richtlinien auf eine geregelt Basis zu stellen, um eine größtmögliche Gleichbehandlung der Vereine zu gewährleisten. Es sollte eine allen Vereinen gerecht werdende Förderung angestrebt werden.

Es ist somit die Frage zu klären:

  1. Ob Auswahlkriterien bzw. Richtlinien für die Förderung der Vereine für einen eignen Vereinsraum aufgestellt werden sollen oder, ob es bei Einzelfallentscheidungen bleiben soll.
  2. Wenn Kriterien aufgestellt werden, muss geklärt werden, welche Voraussetzungen von Seiten des Vereins erfüllt sein müssen und wie die konkrete Förderung aussehen soll.

Denkbar sind beispielweise folgende Kriterien für die Förderungswürdigkeit eines Vereins:

  • nach Außen und für jedermann offen
  • gezielte Jugendarbeit
  • ehrenamtlichen Engagement des Vereins
  • sonstiges öffentliche Interesse
  • angemessener Mitgliedsbeitrag
  • die Mitgliederzahl, insbesondere die Zahl der Jugendlichen, des jeweiligen Vereins
  • Anzahl der Garchinger Mitglieder
  • besondere Soziale Engagement
  • Erfüllen einer Wartezeit
  • Eigenleistung
  • Dauer der Nutzung /Auslastung
  • etc.

Auch bei der Art der Leistung kann eine Förderung verschieden ausgestaltet werden

  • Einmaliger Zuschuss in einer bestimmten Höhe
  • Überlassung eines Grundstücks oder einer Immobilie zur Pacht, Miete oder kostenfrei
  • etc.

BESCHLUSS

Anmerkung der CSU Fraktion: Vereine mit hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. Feuerwehr muss in jedem Fall ausgenommen werden.

Die Grundsatzentscheidung wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen und soll im März 2018 im Stadtrat erörtert werden.

 

Top 7 - Antrag der Fraktion der Unabhängigen Garchinger - Erstellung einer Satzung zur Aufstellung von Leihrädern - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss

Mit Schreiben vom 07.11.2017 stellte die Fraktion der Unabhängigen Garchinger gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag: „Bedingt durch den Wildwuchs von frei aufgestellten Leihrädern in München (Firma „oBike“ aus Singapur) beantragt die Fraktion der Unabhängigen Garchinger das Erstellen einer Satzung dazu. Darin soll geregelt werden, wo und wie viele Räder aufgestellt werden dürfen, um ein unkontrolliertes Abstellen in öffentlichen Flächen zu verhindern. Zum Beispiel könnten Flächen neben Bushaltestellen oder größeren Wohnanlagen angeboten werden. [...]“ Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung ist für diesen Antrag der Haupt- und Finanzausschuss beschließend zuständig. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag dahin zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss. 

 

Top 8 - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Barrierefreies Bauen

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat am 07.11.2017 den folgenden Antrag barrierefreies Bauen vorgelegt:

„Der Stadtrat hat sich am 19.10.2017 mit dem Antrag der Unabhängigen Garchinger vom 28.6.2017 befasst und ihn an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Unsere Bitte um Ergänzungen des Prüfungsauftrags wurde nicht berücksichtigt.

Wir stellen folgenden

Antrag 1: Der Zugang zu allen Gebäuden wird im Bebauungsplan für die Kommunikationszone im Erdgeschoß durch Festsetzung von Höhenangaben barrierefrei festgeschrieben.

Begründung Diese Maßnahme ist als Mindestfestlegung anzusehen. Sie soll auch für Ein-und Zweifamilienhäuser gelten.

Antrag 2: Im Städtebaulichen Vertrag für die Kommunikationszone wird festgeschrieben, dass Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen mit einem Aufzug ausgestattet werden. Wohnhäuser müssen generell im Erdgeschoß barrierefrei zugänglich sein, es sei denn, dies wird im Beb.Pl. geregelt (siehe Antrag 1).

Antrag 3: Neue Wohnanlagen der Stadt Garching werden alle barrierefrei.

Begründung zu 2 u.3 Nach Art. 37 Abs. 4 BayBO besteht erst für Gebäude über 13 m Höhe (Oberkante DG-Fußboden) die Verpflichtung für einen Aufzug. In Deutschland besteht ein erheblicher Nachholbedarf an barrierefreien Wohnungen. Der Bedarf beschränkt sich ja nicht nur auf Rollstuhlfahrer, sondern bezieht sich auch Menschen, die in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Wenn wir wollen, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer Wohnung sein können, müssen wir dafür erhebliche Anstrengungen unternehmen. Insbesondere Öffentliche Einrichtungen sind da beispielhaft gefordert.

Wir bitten um Behandlung in den entsprechenden Ausschüssen.“

Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag grundsätzlich unterstützt, eine Prüfung der Umsetzbarkeit muss noch erfolgen. Der Antrag ist zur Behandlung in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Antrag barrierefreies Bauen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in den zuständigen Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Beratung und Beschlussfassung zu verweisen.

 

Top 9 - Bekanntgabe eines nicht-öffentlichen Beschlusses, bei dem die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; Gewährung einer Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten der Stadt Garching b. München und der Stadtwerke Garching

 

Top 10 - Stellungnahme der Stadt Garching zur Teilfortschreibung des LEP Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat führt eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms durch, welches zu den Zieländerungen ein erneutes Beteiligungsverfahren durchführt.

2.1 Zentrale Orte

3.3. Vermeidung von Zersiedelung

5.3.1 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte)

Hierbei bekommen die Kommunen die Gelegenheit, zu den sie betreffenden Themen Stellung zu nehmen.

Mit Schreiben vom 27.11.2017 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag zur Teil-Fortschreibung des LEP gestellt. Der Antrag liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Die Begründung des Antrags basiert teilweise auf eine Gesamtbetrachtung des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms, also auch auf Zielsetzungen, die nicht die Stadt Garching betreffen. Aber nur hierzu kann die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme zum ersten Spiegelstrich: Die geplante Lockerung des Anbindungsgebots ist abzulehnen. Zunächst wird im LEP unter dem Kapitel 3.3. ausgeführt, dass die Vermeidung von Zersiedelung vermieden werden soll. Die Ausnahmen des Anbindungsgebots sind abschließend ausgeführt. Ziel der Aufweichung ist es insbesondere, die Chancengleichheit in allen Regionen zu erhöhen. Die zusätzlichen Ausnahmen kommen nur zum Tragen, soweit keine wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes erfolgt und kein angebundener Alternativstandort vorhanden ist. Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung sind keine städtebaulichen Zielsetzungen diskutiert worden, die einer Lockerung des Anbindungsgebotes bedürfen. Daher ist kein Belang der Stadt Garching betroffen.

Stellungnahme zum zweiten Spiegelstrich: Aufweichung des Instruments des Zielabweichungsverfahrens -  Im Punkt 3.3 ist abschließend geregelt, wann ein Zielabweichungsverfahren beantragt werden kann:

  • Kommunen im Grenzraum zu Tschechien und Österreich
  • Besonders strukturschwache Gemeinden, deren Bewertung ebenfalls abschließend geregelt ist

Nachdem die Stadt Garching nur eine Stellungnahme zu ihren eigenen Belangen abgeben darf, schlägt die Verwaltung vor, hierzu keine Stellungnahme abzugeben.

Stellungnahme zum dritten Spiegelstrich: Die zulässige Verkaufsfläche von derzeit 1.200 m2 in allen Gemeinden unabhängig ihrer zentralörtlichen Funktion wird auf 800 m2 reduziert. Eine Agglomeration von bereits zwei Betrieben gilt als Einzelhandelsgroßprojekt Die Verkaufsflächen sind in den letzten Jahren in allen Bereichen angestiegen. Weiterhin ermöglichen funktionierende Standorte auch die Ansiedelung weiterer Einzelhandelsbetriebe, die sich ansonsten nicht für den Standort entschieden hätten, aber ein Sortiment anbieten, welches für die Versorgung der Bevölkerung für den täglichen Bedarf wünschenswert ist. Dies ermöglicht jeder Kommune die Voraussetzungen zu schaffen, dass ihre Bürgerinnen und Bürger am Wohnort einkaufen können. Dies stärkt die Versorgung des jeweiligen Wohnortes. Ob diese Agglomeration der Zielsetzung der jeweiligen Kommune entspricht, hat jede für sich zu entscheiden. Die Kaufkraft der Garchinger Bevölkerung wird als sehr gut bewertet, sodass Einzelhandelsagglomerationen in den Nachbarkommunen nicht zu einer Schwächung des Garchinger Einzelhandels führen. Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung hat sich der Stadtrat für die Stärkung der Innenstadt entschieden und keine weiteren Verkaufsflächen ausgewiesen. Auch eine Reduzierung der Verkaufsfläche von 1.200 m2 auf 800 m2 wird nicht für sinnvoll erachtet, da die Produktpalletten von attraktiven Einzelhandelsanbietern mittlerweile dieser Größe bedürfen.

BESCHLUSS

Es wurde kein Beschluss gefasst, da die Grünen Ihren Antrag zurücknahmen.

 

Top 11 - Mitteilungen aus der Verwaltung

  • Klage der Familie Ostler hinsichtlich des Stellplatzschlüssels. Hier gab das Verwaltungsgericht der Familie Ostler recht, dass auch für sie der gleiche Stellplatzschlüssel wie für den Business Campus gelten muss.
  • Neubau des Feuerwehrgerätehauses, es geht in die 1. Runde, aus den Fraktionen sollen noch 3 Personen für ein Preisgericht benannt werden.

 

Top 12 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Anfrage Bayerl, Unabhängige Garchinger, Sachstand Zweckverbandssitzung. Bürgermeister antwortete, dass der Landkreis zukünftig 70 % (bislang 30 %) der Baukosten und dies sogar rückwirkend bis 1993 dies übernimmt. Jetzt wird Auflösungsvereinbarung erarbeitet, bis 28.01.18 soll konkret mit Zahlen gearbeitet werden.