Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

 

Newsletter aus der Stadtratssitzung vom 31. Januar 2017

Top 1 - Bürgersprechstunde

keine Fragen

 

Top 2 - Radschnellwegverbindung von München nach Garching und Unterschleißheim - Sachstandsbericht

Für die Planung zur Radschnellwegverbindung von der Landeshauptstadt München nach Garching b.M. und Unterschleißheim wurde am 24.01.2017, in der 4. Sitzung des Lenkungskreises, die aktuelle Machbarkeitsuntersuchung vorgestellt.

Die in der Anlage beigefügte Machbarkeitsuntersuchung beinhaltet Visionen von Streckenführungen, die zur Ideallösung führen sollen. Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass bis zur endgültigen Feststellung einer durchführbaren Variante noch viel Abstimmungsbedarf und planerische Arbeit nötig ist.

In der Sitzung des Stadtrates am 31.01.2017 wird das bisherige Ergebnis vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München vorgestellt (Link). 

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung zur Radschnellwegverbindung von der LH München nach Garching und Unterschleißheim zur Kenntnis.

 

Top 3 - Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses mit Wohnungen - Untere Straßäcker; Auftragsvergabe LPH 8+9

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.10.2017 wurde die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Vergabe der LPH 8+9 Objektplanung Gebäude beschlossen und die Auswahl- und Zuschlagskriterien freigegeben. Herr Kraft wurde für die Vergabeverhandlungen als Vertreter des Stadtrats benannt.

Das Auswahlgremium hat am 13.12.2016 nach Prüfung und Sichtung der eingegangen Bewerbungen alle nachfolgend benannten Architekturbüros / Ingenieurbüros zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen:

  • köhler architekten + beratende ingenieure gmbh - wörner traxler richter mbh
  • Schindhelm Moser Esenbeck Architekten Gbr.
  • BMO München GmbH
  • b.i.g. bechtold INGENIEURGESELLSCHAFT MBH

Die Verhandlungsgespräche fanden am 12.01.2017 statt.

Auswahlgremium:

  • Herr Kraft, BFG
  • Herr Zettl, Stadt Garching
  • Frau Stein, Stadt Garching
  • Herr Reichpietsch, Stadt Garching

Verhandlungsbetreuung:

  • Frau Kellerer, Büro Kellerer & Kellerer
  • Frau Blaschke, Büro Kellerer & Kellerer

Die jeweilige Beurteilung und die Punktevergabe gehen aus den Bewertungsbögen zu den Beiträgen der Verhandlungsteilnehmer hervor. Die Punkte wurden in gemeinsamer Diskussion des Auswahlgremiums vergeben und dann ausgewertet. 

Die Jury empfiehlt einstimmig den Bewerber Schindhelm Moser Esenbeck Architekten Gbr. mit den weiteren Planungen zu beauftragen, da aus Sicht der Jury deren Verhandlungsergebnis die bestmögliche Leistungserfüllung erwarten lässt. Gemäß Vergabeverfahren kann eine Beauftragung erst nach einer Einspruchsfrist von 10 Kalendertagen erfolgen. Mit der am 19.01.2017 versendeten Absageschreiben an die unterlegenen Bieter ist eine Beauftragung frühestens ab dem 29.01.2017 möglich.

Der Erste Bürgermeister der Stadt Garching, Dr. Dietmar Gruchmann, soll nach Ablauf der Einspruchsfrist ermächtigt werden entsprechend der verhandelten Konditionen und der eingereichten Honorarangebote (Zusammenstellung als Anlage), den Honorarvertrag über die LPH 8+9 abzuschließen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, mit der Schindhelm Moser Esenbeck Architekten Gbr. nach Ablauf der Einspruchsfrist einen Architektenvertrag für die Leistungsphasen 8+9 abzuschließen.

BESCHLUSS

Der Erste Bürgermeister wird nach Ablauf der Einspruchsfrist ermächtigt mit der Schindhelm Moser Esenbeck Architekten Gbr. einen Architektenvertrag für die Leistungsphasen 8+9 abzuschließen.

 

Top 4 - Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses mit Wohnungen - Untere Straßäcker; Freigabe Ausschreibungs-/Vergabepakete

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Projektfreigabe für den Neubau Kinderhaus mit Wohnungen und Tiefgarage erteilt. Daraufhin wurde mit dem Architekten und den Fachplanern ein Zeitplan abgestimmt. Gemäß Bauzeitenplan beginnen die Arbeiten am Kinderhaus Mitte Februar 2017. Das Gewerk Baumeisterarbeiten wurde gemäß Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2016 am 19.12.2017 beauftragt.

Auf der Grundlage Bauzeitenplan wurde in Abstimmung mit den Fachplanern HLS und ELT zusammen mit dem Architekten Vergabeeinheiten gebildet und der Neubau Kinderhaus in 4 Vergabepakete unterteilt. Aufgrund der Ausschreibungszeit über den Jahreswechsel war eine Splittung des Paketes der Hauptgewerke in zwei Pakete notwendig.

Im LV Paket 1 befinden sich die Hauptgewerke Baumeister, HLS und ELT, sodass hier nach Vergabe über 50% des Gesamtvolumens beauftragt sind. Somit ist zum Baubeginn Mitte Februar 2017 eine entsprechende Kostensicherheit gegeben.

Im Vergabepaket 2 befindet sich der zweite Teil der Hauptgewerke mit Fenstern/Außentüren Dachabdichtung, Fassade, sowie Aufzug. Nach Vergabe können bis Mitte 2017 über 70% des Gesamtvolumens erreicht werden.

Das Vergabepaket 3 umfasst überwiegend Ausbaugewerke mit relativ wenig Steuerungspotenzial, die jedoch für den Bauablauf an dieser Stelle notwendig sind.

Ggf. notwendige Kostensteuerungen wären dann noch ab Vergabepaket 4 möglich, beispielsweise bei den Einbauten Schreiner, Ausstattung, Schlosserarbeiten und bei den Außenanlagen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, der Aufteilung der Vergabeeinheiten zuzustimmen und die Ausschreibungspakete freizugeben.

BESCHLUSS

Der Stadtrat erteilte die Zustimmung zur Aufteilung der Vergabeeinheiten und beschloss die Ausschreibungspakete, wie vorgestellt, freizugeben.

 

Top 5 - Sanierung Bürgerhaus - Freigabe Ausschreibungs- /Vergabepakete

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Projektfreigabe für die Sanierung des Bürgerhauses erteilt. Daraufhin wurde mit der Kulturabteilung und den Architekten ein Zeitplan abgestimmt und die veranstaltungsfreien Zeiten wie folgt vereinbart:

  • 20.05.2017 – 10.01.2018
  • 17.05.2018 – 20.02.2019

Der erste Spieltermin nach der Sanierung findet am 23.02.2019 statt.

In der Zeit vom 20.01.2018 bis 16.05.2018 findet eine Spielzeit statt, in der keine störenden Arbeiten im Saal und Foyer stattfinden. In den anderen Bereichen können die Bauarbeiten in diesem Zeitraum weiterlaufen.

Gemäß dem abgestimmten Zeitplan beginnen die Arbeiten am Bürgerhaus somit im April/Mai 2017.

Auf dieser Grundlage wurde in Abstimmung mit den Fachplanern HLS und ELT zusammen mit den Architekten Vergabeeinheiten gebildet und die Sanierung in 3 Vergabepakete unterteilt.

Da die Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt, muss gem. VgV in Verbindung mit VOB/A- EU europaweit ausgeschrieben werden.

Im LV Paket 1 befinden sich die Hochbauhauptgewerke Baumeister, Metallbau und Dachdecker sowie die überwiegende Anzahl der technischen Gewerke, sodass hier nach Vergabe über 60% des Gesamtvolumens beauftragt sind. Somit ist bereits zur Jahresmitte 2017 eine entsprechende Kostensicherheit gegeben.

Ggf. notwendige Kostensteuerungen wären dann noch ab Vergabepaket 2 möglich, beispielsweise bei den Ausbaugewerken und der Fenstersanierung.

Durch die Bildung des Vergabepakets 2 können bis Oktober 2017 bereits über 90% des Gesamtvolumens beauftragt werden. In diesem Vergabepaket ist auch das Gewerk Raumlufttechnik enthalten (Baubeginn April 2018), welches aufgrund eines längeren Planungsvorlaufes in diesem Paket beauftragt werden sollte.

Im LV Paket 3 befinden sich die restlichen Gewerke sowie der Wiederaufbau des Lesegartens.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, der Aufteilung der Vergabeeinheiten zuzustimmen und die Ausschreibungspakete freizugeben.

BESCHLUSS

Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zur Aufteilung der Vergabeeinheiten und beschloss die Ausschreibungspakete, wie vorgestellt, freizugeben.

 

Top 6 - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 a "Neufahrner Straße"; Aufstellungsbeschluss

Vom Antragsteller wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43a „Neufahrner Straße, 1 Änderung“ aufgrund der Errichtung einer weiteren Halle beantragt. Inhalt der Änderung soll die Verschiebung eines Baufensters und der Verzicht auf den im Bebauungsplan enthaltenen - bisher nicht realisierten - Durchgangsweg sein. Am Baurecht (= GR/GF) des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 43 a soll sich nichts ändern.

Begründet wird der Antrag mit veränderten Anforderungen von Seiten des Automobilherstellers. Um diesen gerecht zu werden, ist die Errichtung der o.g. Halle zwingend erforderlich. Zum Weg von der Neufahrner Straße zur Ortsdurchfahrt gibt es bereits eine gesicherte Alternative entlang des Lidl-Parkplatzes, wo mittels Querungshilfe ein sicheres Überqueren der Ortsdurchfahrt möglich ist.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 43 a weist zwar bereits ein Baufeld im nord-östlichen Bereich der Grundstücke, Fl.Nr. 160/9 und 162/15, aus. Eine dortige Anordnung der Halle würde aber die Präsentationsfläche an der Ortsdurchfahrt schmälern, zudem liese sich die Halle dann nicht sinnvoll in die betrieblichen Abläufe des Autohauses integrieren. Auch aus städtebaulicher Sicht wäre es sinnvoll das Gebäude in Richtung der Neufahrner Straße zu verschieben und eine einheitliche, durchgängige Gebäudelinie zu erreichen.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes nachvollziehbar und wird unterstützt. Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 43 b „Neufahrner Straße, 2. Änderung“ erhalten, der Geltungsbereich sollte wie in Anlage 4 dargestellt gewählt werden. Link 

Mit dem Antragsteller ist noch eine Vereinbarung zur Übernahme der Planungs- und Beratungskosten abzuschließen. Folgelasten fallen bei dem Änderungsverfahren nicht an, da keine zusätzlichen GF für Wohnungsbau festgesetzt werden soll.

Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung liegen vor. Es handelt sich um Maßnahmen der Innentwicklung und es soll weniger als 20.000 m2 GR festgesetzt werden.

Die Verwaltung wird den Planungsverband mit der Änderungsplanung beauftragen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 43a wurde ebenfalls vom Planungsverband erstellt.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.01.2017 mehrheitlich den folgenden Beschluß gefasst: „Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 b „Neufahrner Straße, 2. Änderung“ gemäß dem vorliegenden Plankonzept zu empfehlen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.“

In der Sitzung wurde vom Ausschuss gefordert, die nördlich angrenzenden Grundstücke Fl.Nrn. 163, 169/3, in den Geltungsbereich aufzunehmen, um die Möglichkeit eines Gehwegs an der Ostseite der Neufahrner Straße zu eröffnen. Die Verwaltung hat den künftigen Geltungsbereich um die Wegfläche erweitert, und wird mit dem Antragsteller über eine Flächenabtretung verhandeln.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 b „Neufahrner Straße, 2. Änderung“ auf Grundlage des als Anlage 2 vorliegenden Entwurfskonzepts. Die Freigabe für das Verfahren nach § 13 a Abs. 2, 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Top 7 - Bebauungsplan Nr. 133 "Gewerbepark nördlich des U- Bahnhofes Garching-West, Zeppelinstraße, Schleißheimer Straße"; Vorstellung des erweiterten Verkehrsgutachtens und Aufstellungsbeschluss

Aufgrund des sehr umfangreichen Schriftverkehrs verweisen wir mit folgendem Link auf den Sachvortrag.

Die CSU hinterfragte hier einiges: Welche Kosten entstehen hier aufgrund des Rechtsstreits und der Neuaufstellung des Bebauungsplans? Laut Auskunft Stadt unerheblich. Zudem wird der Plan ja nur geändert wegen eines Urteils aus 2009. Wie der CSU intern bekannt wurde, hat die Verwaltung hier vor Gericht wohl eine schallende Ohrfeige bekommen, dies wurde aber in der Sitzung nicht so dargestellt. Man hatte hier eher den Eindruck, dass man versucht hat, hier möglichst elegant aus der Affäre heraus zu kommen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Bebauungsplan Nr. 133 wie im Sachvortrag dargestellt und entsprechend dem Geltungsbereich gem. Anlage 1 neu aufzustellen. In den Bebauungsplan sind die im Sachvortrag dargestellten Planungsziele, sowie die Planungsziele der 1. und 2. Änderung einzuarbeiten. Der städtebauliche Vertag zum Bebauungsplan Nr. 133 ist entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung einer Planfassung beauftragt. Die Freigabe für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 

Top 8 - Information über die Haushaltsbefragung 2016 zur Verkehrsentwicklung in der Stadt Garching b.M.; Umfang des Radverkehrs

Zur Vorbereisung für die Aufnahme der Stadt Garching b.M. in die AGFK Bayern, im März 2016, wurde der Stadt Garching b.M. von der Bewertungskommission in Auftrag gegeben zu konkretisieren, auf welche Größe sich die beschlossene Anhebung des Radverkehrsanteils in der Stadt Garching von 26,8 % (erreicht im Jahr 2011) auf 35% bis zum Jahr 2030 bezieht, auf den Gesamtverkehr, oder Binnenverkehr. Um aktuelle Werte zu erhalten und diese mit den vorhandenen Umfragewerten zu vergleichen, wurde am 06.10.2016 eine Haushaltsbefragung durchgeführt, dessen Ergebnis im Hinblick auf den Radverkehrsanteil nachfolgend vorgestellt werden soll.

Bei der Haushaltsbefragung am 06.10.2016 haben 796 Haushalte mit 1.528 Personen geantwortet. Das entspricht 7,7 % der Gesamtbevölkerung der Stadt. Diese Quote ist ausreichend, um fundierte Aussagen über das Verkehrsverhalten zu erhalten. Für die Ergebnisse wurden die Antworten aus der Haushaltsbefragung auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Die detaillierten Auswertungen können dem Verkehrswertgutachten entnommen werden. Speziell zum Radverkehr ist zu sagen, dass dieser in Garching innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich angestiegen ist. Im Gegenzug hat die Benutzung von Kraftfahrzeugen weiter abgenommen.

Der Radverkehrsanteil wurde im Modal-Split, im Gesamtverkehr und im Binnenverkehr ermittelt und mit den Ergebnissen der Umfragen aus 1992 und 2011 verglichen. Als Modal-Split wird die Verkehrsmittelwahl bezeichnet. Er beschreibt das Mobilitätsverhalten von Personen.

Im Modal-Split (Kfz, Fahrrad, ÖPNV) steht der Radverkehrsanteil bei 36% im Jahr 2016 gegenüber 31% im Jahr 2011 und 27% im Jahr 1992

Im Gesamtverkehr (zu Fuß, Fahrrad, Kfz, ÖPNV) steht der Radverkehrsanteil bei 31% im Jahr 2016 gegenüber 26,8% im Jahr 2011 und 23,4% im Jahr 1992

Für den Binnenverkehr (zu Fuß, Fahrrad, Kfz, ÖPNV) wurden für 2016 im zentralen Stadtgebiet (ohne Hochbrück,Dirnismaning und Forschungsgelände) ein Radverkehrsanteil von 49% im gesamten Stadtgebiet 47% erstmals ermittelt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Information zur Verkehrsentwicklung in Garching zur Kenntnis

 

Top 9 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 10 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Stellungnahme der Stadt Garching zur Fortschreibung des Regionalplans München - Informationen zum Abwägungsbeschluss

Die Stadt Garching hatte im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans München eine Stellungnahme abgegeben. Folgende wesentliche Anmerkungen sind in der Fortschreibung berücksichtigt worden:

Stellungnahme Stadt Garching (verkürzt dargestellt):

Die Machbarkeit zur Verlängerung der U6 vom Garching-Forschungszentrum über Eching zum S-Bahnhof Neufahrn sollte unter diesem Gesichtspunkt neu diskutiert werden. Die Fahrgastzahlen zum Forschungszentrum haben sich verdoppelt.

Abwägung:

Der verkehrliche Nutzen der weiteren Verlängerung der U6 war eher gering eingestuft worden. Dies war auch der Grund, diese nicht in die Z 2.4.2 zu nennen. Da diese Verlängerung aber eine sinnvolle regionalplanerische Ergänzung darstellt und aufgrund der deutlich gestiegenen Fahrgastzahlen, wird Z 2.4.2. ergänzt.

Stellungnahme Stadt Garching (verkürzt dargestellt)

Zur Stärkung tangentialer Beziehungen befürwortet die Stadt Garching den Bau einer Trambahn-Linie im Münchner Norden zur Verknüpfung der U2 und der U6.

Abwägung:

Die Möglichkeit tangentialer Tram-Verbindungen in allgemeiner Form wird in die Begründung aufgenommen.

Stellungnahme Stadt Garching (verkürzt dargestellt)

Der Tarifsprung zwischen Garching und Garching-Forschungszentrum ist abzuschaffen.

Abwägung:

Ein einfacherer, großräumiger Tarif beinhaltet, dass unangemessene Tarifsprünge vermieden werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 11 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

CSU-Fraktion: Ein Bürger stellte im Juni letztes Jahr eine Anfrage zum Mühlfeldweg, bislang erhielt er keinerlei Antwort. Der Bürgermeister bat mich, die Anfrage nochmals dem Bürgermeister zukommen zu lassen, dann ergeht selbstverständlich eine Antwort.