Ortsverband Garching

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Highlights aus dem Stadtrat

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Fragen

 

Top 2 - EWG, Bericht der Geschäftsführung zum Projektstand

Geschäftsführer Nolte gibt einen Rechenschaftsbericht über den aktuellen Stand der EWG ab. Finanzbedarf in Höhe von ca. 2 Mio Euro incl. Reserve für noch nicht planbare Kosten ist langfristig notwendig.

CO2-Einsparung und auch NO2-Einsparung sowie die Verbesserung der Luftqualität für Garching ist durch Geothermie enorm.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 3 - Science City, Vorstellung des überarbeiteten Masterplans

Vom Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2, wurde 2013 der städtebauliche Realisierungswettbewerb „Science City“ ausgelobt. Die Stadt Garching wurde im Preisgericht von der seinerzeitigen Ersten Bürgermeisterin Frau Gabor sowie den Stadträten Herrn Dr. Gruchmann und Herrn Kraft vertreten. Das Preisgericht hat den Siegerentwurf Anfang 2014 gekürt.

Erster Preisträger war das Büro KCAP aus Zürich mit Mark Michaeli, Müller Illien (Landschaftsarchitekten) und IBV Huesler (Verkehrsplanung). Der Siegerentwurf ist dem Stadtrat nach einer Überarbeitungsphase im Juni 2015 vorgestellt worden.

In der Stadtratssitzung am 27.07.2017 wurde der Masterplan „Science City“ von Vertretern des Staatlichen Bauamtes vorgestellt. In der vorgestellten Präsentation sind die Änderungen, die sich seit der Vorstellung im Juni 2015 ergeben haben, markiert.

Der Masterplan bildet die städtebauliche Grundlage für die Entwicklung des Hochschul- und Forschungsgeländes. Durch den Stadtratsbeschluss bildet er künftig den verbindlichen Rahmen für die städtebauliche Entwicklung des Forschungsgeländes. Dies hat auch zur Folge, dass bei einer möglichen Realisierung der Windkraftanlagen u.a. die mögliche Verschattungsproblematik der Studentenwohnungen zu berücksichtigen ist.

In der westlichen Erschließungsstraße werden der Abwasserkanal sowie die Fernwärmeleitung der EWG eingelegt. Der Weiterbau der Fernwärmeleitung zur Lichtenbergstraße und in dieser selbst ist abgestimmt, allerdings liegen die erforderlichen Gestattungen noch nicht vor.

BESCHLUSS

Der Stadtrat stimmte dem Masterplan Science City zu. Die Präsentation ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Top 4 - Sanierung Bürgerhaus - Vorstellung überarbeiteter Entwurf mit Kostenberechnung zur Freigabe

Aufgrund es Umfangs verweise ich auf folgenden Link

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss

  • den überarbeiteten Entwurf mit den aufgezeigten Gesamtkosten in Höhe von 9.322.254,23 € brutto zur weiteren Umsetzung freizugeben
  • die Verwaltung mit der Bedarfsprüfung der Auslagerungskosten zu beauftragen
  • die Zustimmung zur angepassten Aufteilung der Vergabeeinheiten und die Freigabe der Ausschreibungspakete wie vorgestellt zu erteilen.

 

Top 5 - Besetzung des Seniorenbeirates der Stadt Garching

In der Stadtratssitzung vom 27.4.2017 wurden die amtierenden Mitglieder des Seniorenbeirates durch den Stadtrat bestimmt. Die Benennung erfolgte auf der Grundlage einer Vorschlagsliste durch die Stadtverwaltung. Die Bewerbungsphase wurde aufgrund mangelnden Interesses einmal verlängert.

Im Rahmen der Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung vom 29.6.2017 meldete sich eine Garchinger Bürgerin und merkte an, dass ihre Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt worden sind. Da in der Zeit der Bewerbungsphase eingehende elektronische Nachrichten, die eine Microsoft-Word / Excel-Datei zum Anhang hatten, zum Schutz des internen Netzwerkes der Stadt Garching gesperrt waren, ist diese Bewerbung fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden. Die Stadtverwaltung versichert, dass es in diesem Zusammenhang zu keiner bewussten und vorsätzlichen Nichtbeachtung der Bewerbungsunterlagen gekommen ist.

Auf schriftliche Nachfrage der Garchinger Bürgerin am 1.5.2017 wurde das Übersehen der elektronischen Bewerbung festgestellt, eine Wiederherstellung des Dokuments war zu diesem Zeitpunkt technisch leider nicht mehr möglich. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde umgehend ein persönlicher Kontakt und ein Klärungsgespräch angeboten. Parallel erfolgte der Vorschlag, die Bewerberin auf die Liste der NachrückerInnen aufzunehmen. Aus dieser Liste können die amtierenden Mitglieder gemäß §6 Abs. 4 der Satzung des Seniorenbeirates ein/e Nachrücker/in bestimmen. Sowohl die Gesprächsangebote, wie auch das Angebot als Nachrückerin in den Seniorenbeirat aufgenommen zu werden, blieben bis zum jetzigen Zeitpunkt unbeantwortet.

Nachdem durch die Nichtberücksichtigung der Bewerbungsunterlagen die Vorschlagsliste nicht vollständig dem Stadtrat vorgelegt wurde, kommt die Stadtverwaltung der Aufforderung des Stadtrates zur Klärung der Situation nach und bietet folgenden Lösungsvorschlag an.

Zur Wahrung von Transparenz und Glaubhaftigkeit bei der Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates regt die Stadtverwaltung an, den amtierenden Seniorenbeirat aufzulösen und eine neue Bewerbungsphase zu eröffnen. Eine Bewerbungsphase bis zum 4.9.2017 wird empfohlen, um allen Interessierten ausreichend Zeit zur Bewerbung geben zu können.

In dieser Bewerbungsphase haben alle Garchinger BürgerInnen die Möglichkeit, ihr Interesse zur Teilnahme am Seniorenbeirat zu bekunden. Selbstverständlich werden auch die Bewerbungen der bisher amtierenden Mitglieder weiterhin berücksichtigt, sofern diese das wünschen.

In einem weiteren Schritt werden die Vorstellungen inklusive Motivationsschreiben, dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, mit der Maßgabe eines Empfehlungsbeschlusses. Die Stadträte/innen haben dadurch die Möglichkeit, sich ein vollständiges Bild über die eingegangenen Bewerbungen zu machen. Maximale Transparenz, Gleichbehandlung und Abstimmung im politischen Gremium sollen die demokratische Entscheidung über die zukünftige Zusammensetzung des Garchinger Seniorenbeirates gewährleisten.

In der darauffolgenden Stadtratssitzung kann der Seniorenbeirat dann vom Stadtrat endgültig bestimmt werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den in der Stadtratssitzung vom 27.4.2017 gefassten Beschluss zur „Vorschlagsliste für den zukünftigen Seniorenbeirat der Stadt Garching“ aufzuheben und beauftragte die Stadtverwaltung zu einer erneuten Ausschreibung.

 

Top 6 - Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf Verlängerung der Geltungsdauer der städtebaulichen Rahmenvereinbarung für die Grundstücke Ingolstädter Landstr. 100-102, Gem. Garching.

Der Stadtrat hat 2010 beschlossen, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine vertragliche Vereinbarung zur Zwischennutzung des ehemaligen Bundeswehrlagers Hochbrück zu schließen. Die geschlossene Rahmenvereinbarung wurde dem Stadtrat am 26.09.2013 bis 31.12.2017 verlängert.

Ein weiterer Verlängerungsantrag liegt mittlerweile vor.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die Zustimmung zum Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf Verlängerung der städtebaulichen Rahmenvereinbarung für die Zwischennutzung der Grundstücke, Ingolstädter Landstr. 100-102. Gem. Garching bis längstens 31.12.2018 zu erteilen, die Verwaltung zu beauftragen, die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zu ändern und den Ersten Bürgermeister zum Abschluss des geänderten Vertrages zu ermächtigen.

 

Top 7 - Radwegkonzept Garching-Hochbrück - Änderung Verkehrsführung in den Gewerbestraßen

Aufgrund des Umfangs auch hier Verweis auf folgenden Link

BESCHLUSS

Hierzu gab es heftige Diskussionen, auch die CSU Fraktion stellte hier klar, dass es nicht sinnig sein kann, die Fahrzeugführer im Gewerbegebiet im Kreis umher zu schicken. Das gesamte Konzept ist aus CSU Sicht nicht der große Wurf.

Der Beschluss wurde dann auch in eine Kenntnisnahme umgewandelt.

Der Stadtrat nahm dann die vorgeschlagenen Varianten zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Varianten den Gewerbetreibenden mitzuteilen. Das endgültige Verkehrskonzept soll anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden und wird im September im Stadtrat vorgestellt.

 

Top 8 - Verkehrskonzept Fußgängerzone

Das Verkehrskonzept für die Fußgängerzone wurde dem Haupt- und Finanzausschuss erstmalig in seiner Sitzung am 09.02.2017 vorgestellt. Die Bürgerbeteiligung erfolgte dann im Rahmen der Garchinger Bürgerversammlung am 21.03.2017.

Eine Fußgängerzone ist eine Verkehrsfläche, die nur von Fußgängern benutzt werden darf. Durch die Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ und „Lieferverkehr bis 7,5 t frei“ wird die Benutzung auch anderen Verkehrsteilnehmern gestattet. Dieser muss aber auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen und darf ihn weder gefährden noch behindern. Der Fahrvehrkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Regelmäßige Kontrollen in der Fußgängerzone durch den Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienst (KVÜ) zeigen jedoch, dass sich nicht alle Verkehrsteilnehmer daran halten und auch andere Fahrzeuge – außer Lieferdienste – die Fußgängerzone befahren und teilweise auch dort halten. Um dies zu unterbinden sollen in einem ersten Schritt die Sperrpfosten auf Höhe des La Vida wieder errichtet werden, welche auch ein schnelles Durchfahren unterbinden sollen.

Damit die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeit eben als solche genutzt werden kann und auch den Belangen der Anwohner Rechnung getragen wird, sollen zudem drei elektrisch versenkbare Poller (1. zwischen Buchhandlung Sirius und Bürgerhaus, 2. zwischen Radeberger Weg und Rathausplatz, 3. zwischen Helmut-Karl-Platz und Bürgerplatz) errichtet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich inkl. Strom, Sicherungskasten und Mechanik auf ca. 45.000 Euro. Die Mittel hierfür stehen im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung.

Zufahrt für Einsatzkräfte

Die Zufahrt für Feuerwehr, Polizei und die Rettungsdienste ist ständig zu gewährleisten. Die Feuerwehren sind im Besitz eines Feuerwehrlandkreisschlüssels, welcher alle Objekte mit diesem Schließsystem im Landkreis München öffnen kann. Die Polizei und Rettungsdienste haben einen solchen Schlüssel jedoch nicht. Zwar muss der Rettungsdienst nicht immer bis vor die Haustüre fahren, aber im Sinne einer patientengerechten, schnellen und schonenden Rettung, ist es lebensrettend und sinnvoll, möglichst kurze Wege zum Fahrzeug zu haben. Aus diesem Grund ist ein einheitliches Schließsystem in die versenkbaren Poller einzubauen, welches jederzeit von allen Einsatzkräften bedient werden kann.

Die Branddirektion München hat ein „Münchner Feuerwehrschließsystem“ eingeführt, woran der Landkreis München bisher nicht beteiligt ist. Dieses Schließsystem (ca. 145 Euro pro Poller) kann in Sperrpfosten eingebaut und mit den Schlüsseln (ca. 40 € pro Schlüssel) einer einheitlichen Schließgruppe bedient werden. Die Schlüssel können nach Freigabe durch die Stadt Garching bei einem beauftragten Unternehmen bestellt werden.

Der Vorteil einer solchen Schließanlage ist, dass sie in sämtlichen Anlagen verbaut werden, die für Profilhalbzylinder ausgelegt sind. Die Einsatzkräfte benötigen somit für Schließsysteme der gleichen Schließgruppe nur einen Schlüssel.

Lieferzeiten

Die Abstimmung in der Bürgerversammlung ergab eine deutliche Mehrheit für die Freigabe des Lieferverkehrs von 8 bis 12 Uhr (montags bis samstags). Der Vorschlag der Verwaltung (montags bis freitags 8 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 13 Uhr) erhielt dabei keine Zustimmung. Ebenfalls große Zustimmung, nämlich 24 Stimmen, erhielt der Vorschlag die Fußgängerzone von 8 bis 15 Uhr für den Lieferverkehr freizugeben.

Die Verwaltung hat natürlich die eindeutige Entscheidung der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger aus der Bürgerversammlung zu respektieren, möchte allerdings zu bedenken geben, dass die damals Anwesenden nicht die Mehrheit der direkt betroffenen Anlieger darstellt, die von künftig eingeschränkten Befahrungszeiten direkt persönlich betroffen wären. Aus den in der Zwischenzeit eingegangenen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, den betroffenen Anliegern und den politischen Fraktionen lässt sich erkennen, dass es der breiten Mehrheit im Wesentlichen um eine „autofreie Zone“ am Nachmittag und insbesondere in den Abendstunden geht.

Die Verwaltung schlägt daher einen Kompromiss vor, der nach dem vorliegenden Stimmungsbild von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung sowie der politischen Fraktionen mitgetragen würde. Hiernach soll die Fußgängerzone montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr für den Lieferverkehr freigegeben werden. Nach Ende der Lieferzeit sollen die Poller automatisch hochgefahren werden und Fahrzeuge, die sich bis dahin noch in der Fußgängerzone aufhalten, mittels Induktionsschleife ausfahren können. Darüber hinaus ist ein Befahren der Fußgängerzone nur in begründeten Fällen (z. B. Handwerker, Umzug) und mit Ausnahmegenehmigung, welche beim Ordnungsamt zu beantragen ist, zulässig. Insbesondere auch die Bedürfnisse der spielenden Kinder und deren Eltern würden hierbei berücksichtigt werden, da festzustellen ist, dass erst ab den Nachmittagsstunden der Bereich um den Rathausplatz sehr stark genutzt wird.

Als weitere Argumente für diese Zufahrtsregelung möchte die Verwaltung anführen, dass z. B. die Händler des samstäglichen Bauernmarktes den Rathausplatz erst nach 12 Uhr verlassen und das damit zu rechnen ist, dass der auf vier Stunden beschränkte Lieferzeitraum für fast alle Zustell- und Paketdienste sowie Ladeninhaber wochentags nicht umsetzbar ist und Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Hier wäre dann nochmal vom Stadtrat abzuwägen, ob sich u. U. Existenzgefährdungen für die angrenzenden Geschäfte durch die starke Reduzierung der Lieferzeiten (derzeit 8 bis 18 Uhr = 10 Stunden) mit anschließender Komplettsperrung ergeben könnten. Bei der Aufrechterhaltung von einem siebenstündigen Lieferzeitraum (8 bis 15 Uhr) würde die Verwaltung zukünftig argumentativ gestärkt, wenn sie konsequenter Weise darüber hinaus keine Ausnahmegenehmigungen für den Lieferverkehr ausstellt.

Die Verwaltung möchte daher dem Stadtrat nahelegen, zunächst über den weiterführenden Antrag aus der Bürgerversammlung – Lieferzeiten Mo bis Sa, 8 bis 12 Uhr – abzustimmen. Falls dieser keine Mehrheit bekommt, sollte über die Lieferzeiten Mo bis Fr, 8 bis 15 Uhr und Sa 8 bis 13 Uhr abgestimmt werden.

BESCHLUSS

Nach heftiger Diskussion über für und wider änderte man die Zeit auf 07.00 Uhr früh und es wurde Variante 2 mehrheitlich zugestimmt. Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag zu, die Fußgängerzone montags bis freitags von 7 bis 15 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr für Lieferverkehr bis 7,5 t freizugeben und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes.

 

Top 9 - Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses mit Wohnungen - Untere Straßäcker; Kostenentwicklung - Fortschreibung d. Kostenberechnung

ABGESETZT

 

Top 10 - EWG - Zustimmung zum Business Plan 2017 – 2021

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 den Business Plan 2017–2021 vorgestellt bekommen. Der Tagesordnungspunkt selbst hieß „Sachstandsbericht zum Projekt der EWG und Zustimmung zum Business Plan“, allerdings ist kein Beschluss gefasst worden. Dieses Versäumnis ist jetzt aufgefallen und ist wohl damit zu begründen, dass die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus die ganze Woche (als auch am Tag der Sitzung) erkrankt war. Damit konnte sie die Beschlussvorlage nicht mehr erstellen. Der TOP selbst war richtig benannt.

Aus formalen Gründen ist der Beschluss nachzuholen. Der Wirtschaftsplan soll wie vorgelegt, unverändert beschlossen werden.

Er ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat stimmte dem Business Plan 2017-2021 zu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Top 11 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 12 - Mitteilungen aus der Verwaltung

  • CSU-Fraktion, Antrag auf Änderung der Sperrzeit in den Sommermonaten bei Freischankflächen – Anfrage an das Landratsamt wurde gestellt, da Garching die 1. Gemeinde im Landkreis ist, die dies beantragt hat. Die Antwort dauert aber noch.

 

Top 13 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • CSU-Fraktion: bzgl. Schützenstüberl wurde Anfrage bei Hr. Jaschek, Stadtverwaltung, von der CSU Fraktion gestellt.  Wir möchten uns bedanken, dass die Verwaltung jetzt endlich reagiert hat.