Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 34. Stadtratssitzung vom 23. März 2017

 

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Fragen

 

Top 2 - Jahresbericht 2016 Behindertenbeirat Stadt Garching

In der Sitzung vom 21.04.2015 wurde der Behindertenbeirat neu gewählt, er besteht aus insgesamt sieben Beiräten (2 Frauen, 5 Männer). Der Behindertenbeirat der Stadt Garching berät den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in behindertenrelevanten Planungen, bei der Schaffung von Einrichtungen sowie der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für beeinträchtigte Menschen in Garching.

Die Beratung erfolgt durch Stellungnahme, auf Aufforderung des Stadtrates, eines Ausschusses oder der/des Bürgermeister/in/s. Vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Gerd Rumpf, möchte der Behindertenbeirat die Gelegenheit nutzten, den Stadtrat für die Arbeit des Behindertenbeirats zu sensibilisieren. Dafür soll aufgezeigt werden, bei welchen Prozessen in der Stadt der Behindertenbeirat tätig war und welche Ziele und Vorstellungen für die Zukunft wichtig sind.

Themen werden unter anderem die Wohnsituation für Behinderte, aber auch die allgemeine Barrierefreiheit in Garching sein. Zudem gab Herr Rumpf Auskunft über ein Gespräch mit dem VfR Garching (Bereich Behindertensport) und andere aktuelle Projekte wie z.B. die Kummerkästen (Briefkästen werden als niedrigschwelliges Angebot zur Meinungsäußerung an stark frequentierten Plätzen aufgehängt wie z.B. dem Rathaus oder dem Seniorentreff).

Hr. Rampf kritisierte die Verwaltung, aber auch die Stadträte, aus seiner Sicht gibt es noch Optimierungsbedarf in der Kommunikation und auch in der Beteiligung des Behindertenbeirates.

BESCHLUSS:

Der Stadtrat nahm den Jahresbericht des Behindertenbeirates zur Kenntnis.

 

Top 3 - Jahresbericht 2016 Integrationsbeirat Stadt Garching

Im Jahre 2005 richtete die Stadt Garching zum ersten Mal einen Integrationsbeirat ein, dieser wurde in der Sitzung vom 26.11.2015 mit insgesamt 17 Mitgliedern (10 Beiräte, 7 Beisitzer) neu benannt.

Das Ziel des Integrationsbeirates war und ist es, im Interesse guter zwischenmenschlicher Beziehungen der einheimischen Bevölkerung und den in der Stadt lebenden ausländischen MitbürgerInnen zu vermitteln und Brücken zu bauen. Nach §2a der Satzung des Integrationsbeirates haben sie die Aufgabe, das Verständnis zwischen den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, der Bevölkerung, der Verwaltung und den örtlichen Vereinen und Organisationen zu fördern und zu intensivieren.

Zudem setzt sich der Integrationsbeirat für ein tolerantes Miteinander, für Verständnis für die verschiedenen Lebensgewohnheiten und Kulturen, sowie für die Belange der Integration von Ausländern ein. Dabei hat der Integrationsbeirat eine vermittelnde Funktion inne. Er kann zu diesem Zweck die Stadt in allen Fragen, die die ausländischen MitbürgerInnen allgemein betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören, beraten. Dies geschieht durch Stellungnahme auf Anforderung der Stadt und ggf. durch eigene Anregungen und Anträge.

Im Rahmen eines Jahresberichtes informierten die Integrationsbeiräte über ihr Aufgabenfeld und ihre durchgeführten Aktionen im Jahr 2016, dabei wurden Themen wie den Erhalt des Bayerischen Integrationspreises, die Planung und Durchführungen vom „Fest der Vielfalt“ in Kooperation mit dem Kreisjugendring und anderen Institutionen und weitere Aktivitäten wie das „Ramadam Fastenbrechen“, den Neubürgerempfang oder auch die Aktion Sauberes Garching vorgestellt.

Der Integrationsbeirat Garching übergab im Anschluss seinen Integrationspreis an die Stadt Garching.

BESCHLUSS:

Der Stadtrat nahm den Jahresbericht des Integrationsbeirates Garching zur Kenntnis.

 

Top 4 - Wirtschaftsplan 2017

Der Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ wurde den Stadträten mit dem Haushaltsentwurf zugestellt. Der Erfolgsplan schließt in Erträgen mit 2.054.700 € und in Aufwendungen mit 2.242.000 € ab. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.280.000 € ab.

Wegen fehlender Voraussetzungen bzw. Verzögerungen wurden einige im Wirtschaftsplan 2016 geplante Aufgaben nicht durchgeführt bzw. abgerechnet und müssen so 2017 neu veranschlagt werden, da die Bildung von Haushaltsresten nach der Eigenbetriebsverordnung nicht zulässig ist.

Hauptausgabeposition ist die Erweiterung der Kläranlage (1,1 Mio. €) und die weitere Sanierung des Kanalnetzes (300.000 €). Daneben sind weitere Kanalerschließungen in Höhe von insgesamt 890.000 € vorgesehen, deren Umsetzung allerdings vom dortigen Baugeschehen abhängt.

Im Wirtschaftsplan 2017 ist aufgrund der guten Kassenlage eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.742.900 € vorgesehen, nachdem die im Vorjahr geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 477.000 € nicht getätigt werden musste, sondern vsl. 139.250,22 € der Rücklage zugeführt werden können, wobei die Bilanz noch nicht erstellt wurde. 2018 und 2019 sind weitere Rücklagenentnahmen von insgesamt 1.060.600 € geplant, wobei sich in Abhängigkeit vom zukünftigen Baugeschehen diese Zahlen noch ändern können. Nach Abschluss der Erweiterung der Kläranlage sind ab 2020 wieder Rücklagenzuführungen vorgesehen.

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen sind im Wirtschaftsplan 2017 nicht vorgesehen. In der Finanzplanung ist im Wirtschaftsjahr 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,2 Mio. € eingeplant. Im Wirtschaftsjahr sind Tilgungen von Darlehen in Höhe von 285.700 € vorgesehen. In der Finanzplanung sollen weitere 1.166.900 € getilgt werden. Die Verschuldung der Stadtwerke Garching sinkt laut Plan von derzeit ca. 4,61 Mio. € auf ca. 4,36 Mio. € zum Planungsende 2021.

Als Sachvortrag wird auf den Vorbericht Bezug genommen.

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss des vorgelegten Wirtschaftsplans 2017 und der Finanzplanung für den Zeitraum von 2018 – 2021.

BESCHLUSSANTRAG

Der Stadtrat beschloss den Wirtschaftsplan 2017 mit Erträgen von 2.054.700 € und in Aufwendungen von 2.242.000 € im Erfolgsplan und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.280.000 € sowie die Finanzplanung für den Zeitraum von 2018 – 2021.

 

Top 5 - Haushalt 2017

Aufgrund der umfangreichen Unterlagen verweise ich auf folgenden Link.

Es gab hier sehr kontroverse Diskussionen, aber letztendlich stimmten alle Stadträte zu. Von der CSU Fraktion wurde deutlich darauf hingewiesen, dass in den kommenden Jahren auf jeden Fall mehr Rücklagen gebildet werden, um ggf. der Auflösung des Zweckverbandes für das Gymnasium begegnen zu können.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss einstimmig: Die Haushaltssatzung 2017 und den Haushaltsplan 2017 mit Anlagen. Den Finanzplan 2018 bis 2020 als Anlage zum Haushaltsplan 2017.

 

Top 6 - Fortschreibung des Garchinger Energieparförderprogramms für das Jahr 2017

Das Garchinger Energiesparförderprogramm wurde im Zuge der Umsetzung des Garchinger Klimaschutzkonzepts für die Jahre 2011 bis 2016 Jahr für Jahr neu aufgelegt und die Richtlinien den aktuellen Erfordernissen entsprechend angepasst. Ziel des Energiesparförderprogramms war und ist es, solche Maßnahmen zu fördern, die über den gegenwärtigen Stand der Technik hinausgehen.

Das Energiesparförderprogramm wurde in den genannten Jahren mit einem Budget von jährlich zwischen 30.000 und 40.000 € ausgestattet. Insgesamt konnten im Jahr 2016 nur 15.207,50 € für 13 Maßnahmen bewilligt werden.

Diese 13 Maßnahmen gliedern sich auf wie folgt:

  • 11 Maßnahmen für den Einbau neuer Fenster (Dreifachverglasung)
  • 1 Maßnahme für eine Solaranlage mit Heizungsunterstützung
  • 1 Maßnahme für die Einrichtung von zwei Elektroladestationen

Die Stadt Garching beabsichtigt, in das Programm für das Jahr 2017 die Förderung der Tiefengeothermie mit aufzunehmen. Demnach sollen alle Garchinger Privathaushalte, die ihre Heizung von fossilen Brennstoffen auf Tiefengeothermie umstellen, einen Pauschalzuschuss von 2.000 € (brutto) je Wärmeübergabestation erhalten. Bisher konnte die EWG über die KfW einen Bonus von 1000 € je Anschluss gewähren, der jedoch von der KfW seit einiger Zeit nicht mehr ausgeschüttet wird.

Die Richtlinien zum Garchinger Energiesparförderprogramm sollen am 01.04.2017 in Kraft treten und sind bis Ende des Jahres, also bis zum 31.12.2017, befristet. Die Förderanträge können bis zum 31.12.2017 – soweit bis dahin kein Annahmestopp für Förderanträge bekanntgegeben wurde - bei der Antragstelle eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz hat am 7.3.2017 einstimmig den Empfehlungsbeschluss gefasst, den Richtlinien zuzustimmen, wenn der Pauschalzuschuss für den Anschluss an die Geothermie von 1.500 € auf 2.000 € brutto erhöht wird.

Der genaue Wortlaut der aktualisierten Richtlinien ist dieser Beschlussvorlage im Anhang zu entnehmen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der Fortschreibung des Garchinger Energiesparförderprogramms für das Jahr 2017 zuzustimmen und die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € zu bewilligen.

 

Top 7 - Bebauungsplan Nr. 172 "Misch- und Wohngebiet Keltenweg/Hardtweg", Änderung Aufstellungsbeschluß und Fortschreibung der Planung, sowie Anpassungen aufgrund Abstimmung mit den Eigentümern

Auch hier aufgrund des Umfangs Verweis auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss in Änderung der STR-Beschlüsse vom 30.09.2014 und 29.07.2015:

  1. Der Entwurf des Planungsbüros vom 21.02.2017 und die vorstehenden Ausführungen der Verwaltung dienen als Grundlage der Bauleitplanung für BPl. 172 „Misch- und Wohngebiet Keltenweg / Hardtweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist entsprechend anzupassen.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 172 wird nicht gem. § 13a BauGB aufgestellt, die Freigabe für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag entsprechend der vorstehenden Maßgaben vorzubereiten. 

Die Anlagen wurden als Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Top 8: Kommunikationszone, Sachstandsbericht zu den bisherigen Anpassungen und Freigabe der Entwurfsplanung für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.

Aufgrund des Umfangs auch hier Verweis auf beiliegenden Link.

Insbesondere beim Schrannerweg gab es hitzige Debatten. Aus dem Bebauungsplan aus dem Jahre 1987 für das Baugebiet Am Riemerfeldring Nr. 2 sind genau 5 Meter als Grünfläche am Rande östlich des Schrannerwegs damals so beschlossen worden.

Die Fraktion der Grünen, die Unabhängigen Garchinger und die CSU überstimmten die SPD und die Bürger für Garching, so dass jetzt der alte Bebauungsplan aus 1987 weiterhin gültig ist und der neue Bebauungsplan der Kommunikationszone an den alten Plan anzupassen ist.

Die CSU Fraktion sagte hier auch deutlich, dass es schon ein gewisses Vertrauen in die Verwaltung geben muss. Wenn die damaligen Bauherren am Schrannerweg diese 5 Meter Grünfläche als Iststand hatten, kann es jetzt nicht sein, dass man ihnen diese 5 Meter so einfach wegnimmt. Das hat nichts mit Transparenz und Vertrauen zu tun.

BESCHLUSS

Der Stadtrat bestätigt die vorstehenden Einzelbeschlüsse und beschloss folgendes:

  1. Dem vorliegenden Vorentwurf der Kommunikationzone als Grundlage der Bauleitplanung wird, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Änderung und Anpassungen, zugestimmt.
  2. Die Freigabe der Planung des Bebauungsplanes Nr. 171 Kommunikationszone für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB erteilt.
  3. Die Verwaltung wird mit der Einarbeitung der vorstehenden Änderungen beauftragt. Die Anlagen wurden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Top 9 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 10 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Verteilung der neuen Broschüre „Rundum Sicher“.

 

Top 11 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

Keine Anträge