Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 36. Stadtratssitzung vom 18. Mai 2017

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

  • Bürgeranfrage zu neuer Verkehrsführung in der Lilienthalallee – Bürgermeister wird recherchieren
  • Bürgeranfrage, ob in Hochbrück geplant ist, Kies abzubauen. Dies klärt der Bürgermeister auch ab.

 

Top 2 - Vorstellung des neuen Leiters der Polizeiinspektion Oberschleißheim, Polizeioberrat Michael Graf

Herr Polizeioberrat Michael Graf ist seit Januar 2017 der neue Leiter der Polizeiinspektion Oberschleißheim.

Nach einer kurzen Vorstellung gab Herr Graf einen Überblick über die aktuelle Sicherheitslage in Garching und präsentierte die Gesamtentwicklung Garchings hinsichtlich der Einbruchs- und Gewaltkriminalität.

Er sprach auch zum Antrag der CSU Fraktion und stellte fest, dass Garching dem bayernweiten Trend folgt und natürlich ein Anstieg zu verzeichnen ist. Dies ist einem Großverfahren geschuldet, diese Aufklärungszahlen sind 2016 in die PKS (polizeiliche Kriminalstatistik) eingeflossen und deshalb ist ein Anstieg zu verzeichnen. Bei Einbruchskriminalität ist ein leichter Anstieg festzustellen, aber großteils Büros. Die Situation bei Wohnungseinbruch ist unauffällig, aber nichtsdestotrotz hatten wir in Garching 2016 elf Einbrüche in Wohnungen - hier appellierte Herr Graf an die Wachsamkeit der Bürger.

Die Gewaltkriminalität ist in Garching sehr wohl angestiegen, Schwerpunkt liegt hier in der Körperverletzung. Steigerung hier im Bereich der schweren Körperverletzung um 3,1 % und einfache Körperverletzung um 6,5 %. Insgesamt ist ein Anstieg um 15,8 % zu verzeichnen.

Jürgen Ascherl bedankt sich dann für die umfangreiche Information, die wir in dieser Form in den letzten Jahren noch nie so erhalten haben. Dies ist sicherlich dem Antrag der CSU Fraktion geschuldet. Allerdings bitten wir weiterhin darum, mit den Bürgern Kontakt zu halten, um Ecken oder Örtlichkeiten ausfindig zu machen, wo man sich nicht sicher fühlt, um hier nachbessern zu können. Dies kann an unzureichender Beleuchtung liegen, oder aber auch an Ansammlungen von Personen, die u.U. Bürger belästigen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Top 3 - Flächennutzungsplanneuaufstellung; Beschluss zur Würdigung der i. R. des Auslegungsverfahren nach § 4 a Abs. 3 eingegangenen Anregungen und Freigabe, den geänderten und überarbeiteten Entwurf (Stand 18.05.2017) für die erneute Beteiligung gem. § 4 aAbs. 3 für die geänderten Teilbereiche freizugeben

Hier verweise ich aufgrund des Umfangs auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat würdigte die eingegangenen Stellungnahmen und stimmt den Einzelbeschlüssen zu. Er erteilte die Freigabe, den geänderten und überarbeiteten Flächennutzungsplanentwurf (Stand 18.05.2017) gem. § 4 a Abs. 3 für die Teilbereiche (siehe Einzelbeschlüsse) freizugeben und erneut auszulegen. Die Auslegungsdauer beträgt ein Monat.

 

Top 4 - Tekturantrag zum Neubau Galileo - Neue Mitte in der Walther- von-Dyck-Str., Fl.Nrn. 1900/14 u. 1925/13, Gem. Garching

Wird abgesetzt.

 

Top 5 - Bebauungsplan Nr. 174 "Gewerbepark Business Campus, Neuaufstellung"; Aufstellungsbeschluss

Zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Gewerbepark nördlich des U-Bahnhofes Garching-West, Zeppelinstraße, Schleißheimer Straße“ wurde am 31.01.2017 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat gefasst.

Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist es zur rechtlichen Eindeutigkeit erforderlich, eine neue Bezeichnung zu vergeben. Die Bezeichnung lautete zuletzt noch auf Nr. 133, da ursprünglich von einem Änderungsverfahren ausgegangen wurde. An den Rahmenbedingungen und dem Umgriff hat sich zum Beschluss vom 31.01.2017 nichts verändert. In Folge des am 31.01.2017 beschlossenen Planungskonzepts hat sich ergeben, dass die Grenze zwischen Sondergebiet (= Hotel) und Gewerbegebiet neu definiert werden muss. Diese verläuft nun leicht abgewinkelt gemäß der Darstellung in Anlage 3. Die folgenden Ausführungen sind gleichlautend mit der Beschlussvorlage vom 31.01.2017.

Beabsichtigt wird die Erweiterung des Business Campus nach Südwesten i.V.m. einer Erhöhung der Geschossfläche auf ca. 265.000 m2. Die im Bebauungsplan festgeschriebenen privaten Grünflächen von mindestens 65.500 m2 können aufrechterhalten werden. Zum erforderlichen Ausgleichsbedarf fand bereits eine Abstimmung mit dem LRA München, Untere Naturschutzbehörde, statt, derzeit wird die Bilanzierung erstellt. Es wird auch die Wegeführung des Geh- und Radwegs von der Unterführung in Richtung des Business Campus geprüft und optimiert. An der Ostseite der Zeppelinstraße soll eine Radwegeverbindung nach Norden in Richtung des Kreisverkehrs an der Dieselstraße entstehen.

Von Prof. Kurzak wurde ein Verkehrsgutachten zur Gesamtsituation inklusive der anzunehmenden Auswirkungen einer möglichen Umfahrung Dietersheim im Norden und der Weiterführung der Westumfahrung nach Süden erstellt. In dem Gutachten sind Alternativen zum Überführungsbauwerk aufgezeigt.

  • Kreuzungslösung B 471 / Zeppelin- / Daimlerstraße
  • Versatzlösung mit/ohne Anbindung an ein mögliches Wohngebiet am Schleißheimer Kanal

Das Gutachten belegt, dass eine leistungsfähige Alternative zum Brückenbauwerk sowohl bei der Kreuzungs- wie auch der Versatzlösung möglich wäre. Mit einer Brücke ist zu befürchten, dass eine nicht gewollte Ausweichroute für den morgendlichen Berufsverkehr - bei Stau auf der A9 - geschaffen würde. Durch die Entwicklungen im Norden und im Business Campus muss der Kreisverkehr an der Dieselstraße dann ggf. noch zu einer Kreuzung mit Ampelregelung umgebaut werden.

Die Verwaltung schlägt vor,

  • Bebauungsplan Nr. 133 im Geltungsbereich lt. Anlage 1 neu aufzustellen. Der Geltungsbereich der Neuaufstellung überlagert im Bereich des Kreisverkehrs Dieselstraße den Bebauungsplan Nr. 139 der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Echinger Str. und Dieselstraße. Die Neuaufstellung ersetzt den bisherigen Bebauungsplan Nr. 133 und trägt die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 174 Gewerbepark Business Campus, Neuaufstellung“.
  • Grundlage der Neuaufstellung ist das beiliegende Planungskonzept
  • die Planinhalte der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 sind in die Planung der Neuaufstellung einzuarbeiten
  • im Hinblick auf eine verträgliche Mischgebietsbebauung südöstlich der Schleißheimer Straße sind die Lärmkontingente an der Südseite des GE3 gem. Festsetzung in §10 Tabelle 1 um 2 dB zu reduzieren
  • einen Radweg an der Ostseite der Zeppelinstraße nach Norden bis zum Schafweideweg in die Planung aufzunehmen
  • die bestehenden Rad- und Fußwegeanschlüsse nördlich der Unterführung in Richtung des GE optimiert neu zu planen
  • die erforderlichen baulichen Anpassungen des Straßennetzes entsprechend dem Gutachten von Prof. Kurzak vom 14.11.2016 einzuarbeiten. In diesem Zusammenhang ist zu klären, inwieweit freie Rechtsabbieger am Knoten Daimler- / Zeppelinstraße / B471 möglich sind.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.05.2017 mehrheitlich einen mit dem nachfolgenden Beschlussvorschlag gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss folgendes:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 133 wird entsprechend der im Sachvortrag genannten Planungsziele und dem Planungskonzept aus Anlage 2, 3 neu aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 174 Gewerbepark Business Campus, Neuaufstellung“ und den Geltungsbereich aus Anlage 1.
  3. Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 133 ist entsprechend anzupassen.
  4. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung einer Planfassung beauftragt, die Freigabe für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 

Top 6 - Verweisung der Jahresrechnung 2016 zur örtlichen Prüfung

Die Gesamt-Einnahmen und Ausgaben erhöhten sich bei der Jahresrechnung gegenüber dem Haushaltsplan um 6.126.741,39 €, das sind ca. 8,5 %.

Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts waren um 3.268.504,55 € höher als veranschlagt (ca. 5,4 %). Hauptursache waren Steuermehreinnahmen von ca. 2,95 Mio. €. Davon entfielen auf die Gewerbesteuer ca. 2,779 Mio. € und die Einkommensteuerbeteiligung ca. 213 T€. Dagegen wurden bei Grundsteuern ca. 38 T€ und der Umsatzsteuerbeteiligung ca. 29 T€ weniger eingenommen als geplant. Bei den Einnahmen (und Ausgaben) aus der Verrechnung von Bauhofleistungen fielen ca. 193 T€ weniger an als veranschlagt. Die sonstigen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb waren ca. 11 T€ niedriger als geplant. Die Mehreinnahmen bei den sonstigen Finanzeinnahmen betrugen ca. 524 T€. Davon entfielen ca. 617 T€ auf den Budgetübertrag und auf die Konzessionsabgaben ca. 40 T€. Dagegen wurden bei den Zinseinnahmen auf Bankguthaben ca. 7 € und den Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer ca. 132 T€ weniger eingenommen als veranschlagt.

Die Ausgaben des Verwaltungshaushalt (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt) lagen insgesamt um ca. 1,92 Mio. € unter dem Ansatz. Die Personalkosten lagen um ca. 11,3 T€ (ca. 0,1 %) über dem Ansatz. Für den Gebäude- und Grundstücksunterhalt (ohne Bauhofleistungen) wurden ca. 712 T€ weniger ausgegeben als geplant. Für die Bewirtschaftung der städtischen Grundstücke und Gebäude konnten ca. 348 T€ weniger ausgegeben werden als geplant. An laufenden Zuschüssen und Zuweisungen wurden ca. 550 T€ weniger ausgegeben als geplant, für die sonstigen Verwaltungs- und Betriebsausgaben ca. 257 T€ und den sonstigen Geschäftsausgaben ca. 315 T€. Dagegen mussten wegen der Steuermehreinnahmen ca. 342 T€ mehr an Gewerbesteuerumlage gezahlt werden.

Nach der KommHV sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung gedeckt werden. Nach dem Haushaltsplan war eine Zuführung von 7.920.100 € vorgesehen (ohne Zuführung zur Sonderrücklage U-Bahn). Zugeführt wurden tatsächlich 11.785.196,35 €, das sind ca. 3,86 Mio. € mehr. Die Mindestzuführung hätte 477.100 € betragen und wurde somit deutlich überschritten.

Die Einnahmen des Vermögenshaushalts erhöhen sich unter Einbeziehung der Haushaltseinnahmereste um 2.858.236,84 € (ca. 24,7 %). Hauptursache ist die Überschreitung des Ansatzes bei der genannten Zuführung vom Verwaltungshaushalt von ca. 5,2 Mio. €.

Die Ausgaben des Vermögenshaushalt (ohne Rücklagenzuführung) reduzieren sich unter Einbeziehung der Haushaltsausgabereste um ca. 3,13 Mio. € gegenüber den Ansätzen. Davon resultieren ca. 1,267 Mio. € aus dem U-Bahn-Bau (Neuveranschlagung in 2017) und ca. 1,629 Mio. € auf der Auflösung von Reserven für den Neubau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums.

Beim Jahresabschluss 2016 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 77.000,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 5.787.774,09 € neu gebildet sowie alte Haushaltseinnahmereste in Höhe von 45.250,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.889.819,23 € in Abgang gebracht.

Im Ergebnis der Jahresrechnung 2016 können 5.994.403,83€ der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, von denen allerdings ca. 3,56 Mio. € im Haushaltsplan 2017 wieder entnommen werden sollen. Ursprünglich war im Haushaltsjahr 2016 keine Rücklagenzuführung geplant. Der Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage stieg zum 31.12.2016 auf 20.908.656,50 €.

Außerdem können weitere 460.575,08 € der Sonderrücklage U-Bahn zugeführt werden. Der Rücklagenstand zum 31.12.2016 steigt hier auf 4.865.736,60 €.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis, verwies sie an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung und nimmt die neuen Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 5.787.774,09 € und die neuen Haushaltseinnahmereste in Höhe von insgesamt 77.000,00 € zur Kenntnis.

 

Top 7 - Feststellung der Jahresrechnung 2015

Aufgrund des Umfangs Verweis auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die Jahresrechnung 2015 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben wurden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.

 

Top 8 - Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 GO für das Jahr 2015

Gemäß dem am 01.08.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBL S. 272) stellt der Stadtrat als kommunales Vertretungsgremium nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Jahressabschlüsse) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Verbandsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.

Auf Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden für die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung getrennte Beschlüsse gefasst.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2015.

 

Top 9 - Garchinger Hilfsfond - Sachstand über die Einnahmen / Ausgaben

Aufgrund des Umfangs Verweis auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachstand über die Einnahmen und Ausgaben des Garchinger Hilfsfonds zur Kenntnis. 

 

Top 10 - Verabschiedung einer gemeinsamen Klimaschutzerklärung 29++ Klima. Energie. Initiative. für den Landkreis München, seiner Städte und Gemeinden

Aufgrund des Umfangs Verweis auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der gemeinsamen Erklärung „Klima.Energie.Initiative 29++“ in der Formulierung des Kreistages des Landkreises München vom 12.12.2016 zuzustimmen.

 

Top 11 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 12 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Eine Behindertengerechte Toilette im Römerhoftheater einzubauen wäre möglich, allerdings müsste man die zwei vorhandenen Toiletten in eine umwandeln.

 

Top 13 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Ascherl, CSU-Fraktion: Bürgerbitte wurde an die CSU Fraktion heran getragen, erneut Vermüllung an Wertstoffinsel in Hochbrück, mittlerweile wird auch Sperrmüll dort abgelagert. Herr Marquard kümmert sich drum.
  • Dr. Braun, SPD, regt an, Schulräume für Veranstaltungen während des Umbaus Bürgerhaus anzubieten. Bürgermeister sagte, es gibt schon Liste für die Vereine, wo sie während der Bauphasen unterkommen können.
  • Dr. Braun, SPD, Biergarten Augustiner, Falschparker, hier Bitte, Parküberwachung zu verstärken.
  • Dr. Braun, SPD, regt auch an, dass bei Freibier auch andere Freigetränke angeboten werden. Dombret, FDP, Kleingartenanlage soll ziemlich ausgelastet sein, hier bittet er um Offenlegung der Warteliste etc.
  • Ascherl, CSU Fraktion: Kleingartenanlage Vergabekriterien sollten mal überarbeitet werden mit der Bitte, diese demnächst mal vorzulegen.
  • Kick, CSU Fraktion, Zweckverbandssitzung Gymnasium Garching, Bitte an Bürgermeister darzulegen, wie der Austritt von Ismaning und Unterföhring sich auswirkt. Bürgermeister sagte, dass die Satzung des Zweckverbands sehr schwammig ist und man noch nicht genau weiß, welche Auswirkungen es hat. Ismaning hat 7,7 Mio Euro gefordert als Rückzahlung. Bürgermeister ist aber schon der Auffassung, dass es nicht so einfach sein kann. Damals hat Ismaning und Unterföhring sich für diesen Zweckverband entschieden und jetzt so einfach auszusteigen, das kanns eigentlich nicht sein. Hier müsste der Landkreis in die Pflicht genommen werden, bzw. muss er in der Pflicht sein, dies zu übernehmen.