Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

 

Newsletter aus der 40. Stadtratssitzung vom 19. Oktober 2017 

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

- keine - 

 

Top 2 - ErsterNachtragshaushalt 2017

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2017 wurde zugestellt. Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2017 sind die Steuermehreinnahmen und die Verzögerungen beim Bau des neuen Kinderhauses und der Umsetzung des Radwegekonzeptes. Hier sollen die Ansätze deutlich reduziert werden, um nicht so hohe Haushaltsreste zu erzeugen. Im Ergebnis soll heuer auf die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 3.556.500 € nahezu verzichtet werden.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt um 6.500.000 € auf 69.543.000 €. Dies beruht im Wesentlichen auf Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer (+ 6.000.000 €), Einkommensteuerbeteiligung (+ 600.000 €) und Zuweisungen vom Land (+ 50.000 €). Dagegen werden 200.000 € weniger an Gewerbesteuerzinsen erwartet.

Auf der Ausgabenseite macht die Steuermehrbelastung bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund des Anstiegs bei der Gewerbesteuer 1.250.000 € aus. Der Ansatz für die Erstattungszinsen bei der Gewerbesteuer steigt um 100.000 €. Die weiteren Ansatzänderungen entnehmen Sie bitte der Übersicht im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan.

Durch die positive Steuerentwicklung können insgesamt 5.008.300 € mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Das Volumen des Vermögenshaushalts sinkt um 1.454.000 € auf 19.666.000 €.

Bedingt durch die Verzögerungen beim Baubeginn des neuen Kinderhauses (- 1.000.000 €) und der Umsetzung des Radwegekonzeptes (- 1.000.000 €) wurden die Ansätze für die Baukosten reduziert, um geringere Haushaltsreste zu produzieren und auf die Rücklagenentnahme verzichten zu können. Die Ansätze werden 2018 neu veranschlagt. Gleichzeitig wurde der Ansatz für die Förderung des neuen Kinderhauses um 800.000 € und der Ansatz für die Förderung der Umsetzung des Radwegekonzeptes gemäß Bescheid um 730.000 € reduziert. Auch die Förderung der Sanierung des Bürgerhauses findet erst 2018 statt (- 250.000 €).

Die Ansätze für die U-Bahn wurden entsprechend dem Stand der Prüfung des Verwendungsnachweises angepasst. Die Abrechnung der nicht zuwendungsfähigen Kosten mit dem Landkreis und der TU erfolgt erst 2018.

Der Finanzplan bleibt unverändert. Die Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2018.

Zusätzliche Investitionen wurden nicht berücksichtigt, sondern sollen erst im Haushaltsentwurf 2018 zur Diskussion gestellt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss des 1. Nachtragshaushalts 2017.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den 1. Nachtragshaushalt 2017 mit der Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen.

 

Top 3 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Situation des Schulschwimmens der Garchinger Schulen

Hier verweise ich aufgrund des Umfangs auf beiliegenden Link

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag der Stadtverwaltung und die Stellungnahmen der Grundschulen, der Mittelschule, des Werner-Heisenberg-Gymnasiums sowie der Gemeindewerke Ismaning und der Gemeinde Oberschleißheim zur Kenntnis und beschloss auch auf Anregung der Fraktionen in die Planung für ein Schwimmbad einzusteigen.

 

Top 4 - Satzung der Stadt Garching b. München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft

Seit 2013 gibt es im Föhrenweg 2 in Garching b. München eine Notunterkunft, in der obdachlose Personen untergebracht werden. Diese Unterkunft verfügt derzeit über keine Gebührensatzung.

Da rechtliche Regelungen bezüglich der Gebühren für die Unterbringung in der Notunterkunft zwingend notwendig sind, ist es erforderlich eine entsprechende Satzung zu erlassen.

BESCHLUSS

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den Erlass der Gebührensatzung empfohlen.

Der Stadtrat beschloss den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft.

 

Top 5 - Antrag der Fraktion Unabhängige Garchinger vom 28.06.2017 - Förderung von generationsübergreifenden und genossenschaftlichen Wohnprojekten, Förderung von barrierefreiem Wohnen in zukünftigen Baugebieten.

Mit Schreiben vom 28.06.2017 stellte die Fraktion Unabhängige Garchinger gemäß § 24 der Geschäftsordnung einen Antrag zur Förderung von generationsübergreifenden und genossenschaftlichen Wohnprojekten, Förderung von barrierefreiem Wohnen in zukünftigen Baugebieten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die Stadtverwaltung schlägt vor sich im Rahmen der Bauleitplanung mit derartigen Wohnprojekten zu befassen sowie Modelle für Mehrgenerationenwohnen vorzustellen und den Bedarf für diese Wohnformen zu ermitteln. Um dies vorbereiten zu können, wird der Antrag zur weiteren Beratung in den gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 1d bzw. Ziff. 2a zuständigen Haupt- und Finanzausschuss bzw. Planungs- und Umweltausschuss im Januar 2018 verwiesen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur weiteren Beratung gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 1d bzw. Ziff. 2a an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Planungs- und Umweltaus-schuss. Die Verwaltung wird beauftragt für die Sitzungen im Januar 2018 die im Sachvortrag beschriebenen Vorbereitungen zu treffen.

 

Top 6 - Verweisung Detaillierte Kostenberechnung für den Garchinger Bürgerpark

Aufgrund des Umfangs verweise ich auf den beiliegenden Link

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der Kostenberechnung für den Garchinger Bürgerpark zuzustimmen.

 

Top 7 - Grundsatzentscheidung über die Einrichtung eines Festplatzes

Die Stadt Garching musste in den vergangenen Jahren für Veranstaltungen mit Festzeltbetrieb nach geeigneten Standorten suchen und die Erschließung mit aufwändigen Provisorien organisieren. Da sich der Festzeltbetrieb etabliert hat und Anklang bei der Bevölkerung findet, erscheint es der Verwaltung sinnvoll, einen dauerhaften Festzeltplatz festzulegen, um neben der Planungssicherheit für zukünftige Feste auch das zeit- und kostenintensive Planen und Realisieren der Provisorien zu beenden. Zusätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass die Garchinger Bevölkerung sich noch besser mit einem Festzelt identifizieren wird, wenn dieses stets an gleicher Stelle steht.

Verschiedene Standorte wurden für die Eignung eines Festzeltbetriebs bereits geprüft. Dies geht aus einer Beschlussvorlage am 27.11.2015 hervor. Durch die erheblichen Baufortschritte auf dem Bürgerparkgelände ist die Einrichtung eines Festzeltbetriebes auf der sogenannten „Multifunktionsfläche“, die im Jahr 2018 eingerichtet werden soll, seitens der Verwaltung klar zu favorisieren.

Sowohl die Multifunktionsfläche als auch die Einrichtung eines Kioskes wurden im Rahmen des Beschlusses zum Planungsentwurf für den Garchinger Bürgerpark am 29.9.2016 vom Garchinger Stadtrat beschlossen (Anlage 1).

Unabhängig eines Festzeltbetriebs war die Idee für die Einrichtung einer Multifunktionsfläche, ein Gelände anzubieten, auf dem die Möglichkeit besteht, größere Veranstaltungen abzuhalten und diese mit den notwendigen Frisch- und Abwassereinrichtungen auszustatten sowie den erforderlichen Strommengen zu versorgen. Die Geländeoberfläche dieser Multifunktionsfläche ist in den Planungen zudem für größere Lasten ausgelegt. Für einen Kioskbetrieb bzw. eine Toilettenanlage ist ebenfalls eine Strom-, Frischwasser und Abwasserversorgung notwendig.

Auf die Frage, ob durch die Auslegung der Anschlüsse für einen Festzeltbetrieb diese Erschließung deutlich teurer wäre als für die ohnehin auf dem Bürgerparkgelände vorgesehenen Einrichtungen, hat das Planungsbüro vom IB Renner, das mit der Planung der Ver- und Entsorgung beauftragt ist, folgende Aussage getroffen:

„Es ist mit keinem Preisunterschied zu rechnen. Die Leitungen werden mit Mindestdurchmesser verlegt, welche sich durch zusätzlichen Festzeltbetrieb im Bürgerpark nicht vergrößern würden.

Die Betriebskosten fallen bei zusätzlichem Festzeltbetrieb eventuell sogar geringer aus, da die Wasserleitung seltener durchgespült werden muss, um eine Verkeimung zu verhindern. Bei der Kanalleitung ist als Mindestdurchmesser DN 250 zu wählen. Es spielt keine Rolle, ob dann das Festzelt noch mit entwässert wird oder nicht.“

Die Leitungen für Frisch- und Abwasser werden von Nordwesten an den Kiosk bzw. der Multifunktionsfläche herangeführt (siehe Anlage 2). Die Stromversorgungsleitung wird im nördlichen Hauptweg verlegt. Lärmbelästigungen der Anwohner sind durch die Lage nicht zu erwarten.

Nun bedarf es einer Grundsatzentscheidung des Stadtrates, ob der Festzeltbetrieb künftig auf der Multifunktionsfläche des Bürgerparks anzusiedeln ist. Dieser kann sodann in die weiteren Planungen einbezogen werden.

Ziel der Verwaltung ist es, bereits für das Jahr 2018 die Voraussetzungen für einen Festzeltbetrieb an diesem Standort zu schaffen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Festzeltbetrieb auf der Multifunktionsfläche im Garchinger Bürgerpark eingerichtet werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, den Festzeltbetrieb in die weiteren Planungen auf der Multifunktionsfläche einzubeziehen.

Anmerkung: CSU Fraktion befürwortete die Multifunktionsfläche. Hier bietet sich zudem die Möglichkeit, andere Veranstaltungen für die Jugend, Studenten, Vereine durchzuführen.

 

Top 8 - Flächennutzungsplanneuaufstellung; Beschluss, die im Rahmen der Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für den so geänderten Plan (Stand 19.10.2017) zu fassen

Aufgrund des Umfangs verweise ich auf den beiliegenden Link

BESCHLUSS

Beschluss, die im Rahmen der Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für den so geänderten Plan (Stand 19.10.2017) zu fassen.

 

Top 9 - Umbenennung des Kirchengrundstücks der Laudate-Kirche in Martin-Luther-Platz

Die evangelische Kirchengemeinde trat wegen einer entsprechenden Würdigung von Martin Luther anlässlich des Reformations-Jahres an die Verwaltung heran. Bereits in der Stadtratssitzung vom 15.12.2016 wurde über die Würdigung anlässlich des Reformationsjahres diskutiert. Damals war geplant den südlichen Teil der Telchowstraße nach Martin Luther zu benennen. In der damaligen Sitzung wurde nach einer intensiven Diskussion kein Beschluss gefasst und der Tagesordnungspunkt zurückgestellt.

Der aktuelle Vorschlag wäre, das Kirchengrundstück (Nils-Bohr-Str. 1, 3 und 5) in Martin-Luther-Platz umzubenennen. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorschlag zugestimmt werden. Öffentliche Grundstücke wären von der Änderung nicht betroffen. Sonstige öffentliche Belange stehen nicht dagegen. Die Änderung hätte zur Folge, dass die Kirche und die Verwaltungsgebäude daneben die Bezeichnung Martin-Luther-Platz 1, 3 und 5 erhalten.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der Umbenennung des Kirchengrundstücks (Nils-Bohr-Str. 1, 3 und 5) in Martin-Luther- Platz zuzustimmen.

 

Top 10 - Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Garching b. München

Nach der Auflösung des amtierenden Seniorenbeirates in der Stadtratssitzung vom 27.7.2017 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine neue Bewerbungsphase bis zum 04.09.2017 auszuschreiben. Inklusive der Interessensbekundungen der vorherigen Mitglieder erhielt die Stadtverwaltung 14 Bewerbungen für die Teilnahme am Seniorenbeirat der Stadt Garching, die dem Haupt- und Finanzausschuss am 21.9.2017 zur Einsicht vorgelegt wurden.

Zur Benennung der neuen Mitglieder des Seniorenbeirates entschied der Haupt- und Finanzausschuss eine geheime Wahl in Form eines Wahlscheines durchzuführen. Hierfür erhält jedes Mitglied des Stadtrates zu Beginn der Sitzung einen Wahlzettel mit allen 14 in der Bewerbungsphase enthaltenen BewerberInnen. Nachdem der Seniorenbeirat aus sieben festen Mitglieder besteht, hat jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit, maximal sieben Personen für den Seniorenbeirat zu wählen. Die sieben Mitglieder mit den meisten Stimmen sind automatisch fester Bestandteil des zukünftigen Seniorenbeirates der Stadt Garching. Sollte es zu einer Stimmgleichheit nach dem ersten Wahlverfahren kommen, entscheidet das Los zwischen den stimmgleichen BewerberInnen. Hierfür werden die Namen aller BewerberInnen mit gleicher Stimmzahl auf identische Karten geschrieben und in ein Losbehältnis gegeben. Als Vorsitzender des Stadtrates wird der erste Bürgermeister das Los ziehen, der gezogene Name ist Mitglied des Seniorenbeirates.

Der Seniorenbeirat besteht aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern, die ihren Hauptwohnsitz in Garching haben. Bei der Vorschlagsliste des nun aufgelösten Seniorenbeirates hat die Stadtverwaltung die Bewerbungen nach diversitären Kriterien geprüft und den Fokus auf eine paritätische Zusammensetzung gelegt. Hierfür wurden das Geschlecht, das Alter, die bisherigen Erfahrungen und der Ortsteil der BewerberInnen einbezogen. Der Stadtverwaltung ist es wichtig, im Rahmen der eingegangenen Bewerbungen ein Gleichgewicht der Vielfalt in Bezug auf die genannten Kriterien zu erhalten. Zu diesem Zweck haben alle BewerberInnen einen standardisierten Fragebogen ausgefüllt, teilweise haben die Personen ihren Lebenslauf oder ein Motivationsschreiben beigefügt.

Die bisherigen Mitglieder waren:

  • Peter Gutekunst
  • Franz Erath
  • Werner von Zeppelin
  • Helga Poschenrieder
  • Wolfgang Voges
  • Brigitta Geith
  • Gudrun Mohapel
  • Nachrücker: Andreas Kus & Gerhard Fischer

Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von drei Jahren benannt. Mitglieder die während der Amtszeit ausscheiden sind nach zu besetzen. Die verbleibenden Mitglieder benennen aus der Liste der NachrückerInnen ein/e NachfolgerIn. Über die Besetzung wird die Stadtverwaltung umgehend informiert.

BESCHLUSS

Der Stadtrat wählte und beschloss die sieben festen Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Garching für die Dauer von drei Jahren zu benennen.

  • Inge Scholbeck
  • Gerhard Fischer
  • Franz Erath
  • Helga Poschenrieder
  • Peter Gutekunst
  • Werner von Zeppelin
  • Gerhard Fischer

 

Top 11 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

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Top 12 - Mitteilungen aus der Verwaltung

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Top 13 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

 

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