Ortsverband Heinersreuth

CSU Fraktion Rotmaintal

Straßenausbaubeitragssatzung

Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)

In der Gemeinderatssitzung im Februar war es so weit - eine Straßenausbaubeitragssatzung für unsere Gemeinde wurde beschlossen. Die Thematik "SABS" begleitet uns schon lange, heftig wurde in der Presse diskutiert, doch am Ende gestanden sich bei aller Kritik alle Gemeinderäte - mit einer Ausnahme  - ein, dass kein Weg an der Einführung einer derartigen Satzung vorbeiführt. Die Gemeinde wäre andernfalls das Risiko einer Ersatzvornahme durch das Landratsamt eingegangen, das heißt, das Landratsamt hätte eine entsprechende Satzung für die Gemeinde erlassen, es hätten rückwirkend Beiträge erhoben werden können und wir als Gemeinderäte hätten keinerlei Mitspracherecht bei der Ausgestaltung gehabt.

Die Gemeinderäte der CSU-Fraktion haben sich bereits zu Beginn der Diskussion Gedanken gemacht und eine mögliche Einteilung aller gemeindlichen Straßen vorgenommen und als Antrag in den Gemeinderat eingebracht. Diese Kategorisierung konnte als Grundlage für die Satzung herangezogen werden.

Die Rechtsgrundlage für die SABS bildet Art. 5 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes, der als Soll-Vorschrift den Gemeinden auferlegt, für die Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge zu erheben. Werden derartige Einnahmequellen nicht ausgeschöpft, kann es dazu kommen, dass z.B. im Gemeinde-Haushalt vorgesehene Kreditaufnahmen von der Aufsichtsbehörde Landratsamt nicht bewilligt werden und somit der Haushaltsplan nicht genehmigt wird.

Beiträge sind zu erheben beim kompletten Neuausbau einer Straße inkl. Erneuerung des Unterbaus, bei Neuanlage eines Gehweges oder dem Ausbau einer Straße mit Verbreiterung, geänderter Verkehrsführung oder Verbesserung der Straßenentwässerung. Nicht beinhaltet sind Maßnahmen des laufenden Straßenunterhaltes wie Ausbessern von schadhaften Stellen. Alle Gemeindestraßen wurden in drei Kategorien eingeteilt, nach denen sich die zu entrichtenden Beiträge bemessen.

Bei Anliegerstraßen beträgt der Gemeindeanteil 30 %, bei Haupterschließungsstraßen 60 % und bei Hauptverkehrsstraßen 80 %. Die Satzung beinhaltet auch die Möglichkeit zur Ratenzahlung von Beiträgen und zum Billigkeitserlass in besonderen Fällen. Die Heinersreuther Bürger können sich sicher sein, dass die Gemeinde bemüht sein wird, die Satzung so milde wie möglich anzuwenden, um eine übermäßige Belastung ihrer Bürger zu vermeiden.