Ortsverband Maisach

Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017

Aktuelle Themen

Freiflächengestaltung Mittagsbetreuung Maisach

Den Planungen der Außenanlagen wurde zugestimmt. Nach Prüfung mehrerer baulichen Möglichkeiten wird die Anlieferung des Essens über die barrierefreie Rampe im Süden erfolgen.

 

Bebauungsplan Gernlinden Maisacher Straße Nord  

Das Verfahren wurde mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Erhebliche Diskussionen gab es zu den Einwendungen eines Grundstückeigentümers. Hier wurde eine Anhebung des Baurechtes über das dem in Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer festgelegten Maß gefordert. Mehrheitlich ohne die Stimmen der Freien Wähler und der Grünen wurde an der Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer festgehalten. 1. Bürgermeister Hans Seidl warb dafür, dass sich alle Grundstückseigentümer darauf verlassen können müssen, dass alle Grundstückseigentümer bezogen auf ihre Grundstücksgröße das vergleichbare Baurecht erhalten. Eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine schlechte Basis das Vertrauen der Bürger für Überplanungen der Gemeinde zu gewinnen.

 

Kreisverkehr Ganghoferstraße

Die Ausschreibung wurde  aufgehoben. Der Kreisverkehr wird nun Ende Oktober 2017 mit dem Ausführungszeitraum Frühjahr 2018 ausgeschrieben.

 

Maisacher Familienherz im Rahmen der Festwoche

Ein Paket mit Bons für Essen, Trinken und Fahrgeschäfte wird den Familien zu einem vergünstigten Preis angeboten.

 

Ladesäulen für E-Mobilität

Wenn sich ein Betreiber und Investor für eine weitere Ladesäule findet, wird die Gemeinde Maisach ein Grundstück in Gernlinden dafür zur Verfügung stellen.

 

Nahversorgungsgutachten

Die Gemeinde Maisach lässt von der Cima das bereits 2006 erstelle Nahversorgungskonzept fortschreiben. Hierfür werden Kundenbefragungen und Standortanalysen durchgeführt.

 

Schülerbeförderung Hortkinder

Ab dem Schuljahr 2017/2018 und mit der Eröffnungen der neuen Horteinrichtung in Gernlinden, sollen die Kinder vorrangig in die Einrichtung am Schul- bzw. Wohnort gehen. Für eine notwendige Beförderung, die nicht von den Eltern zeitlich geleistet werden können, stellt die Gemeinde die MVV-Fahrkarten.