Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Januar 2024

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

- Bauangelegenheiten

- Parken im Gewerbegebiet

- Bedarfsplanung der Feuerwehren

- Änderung der Wasserabgabesatzung

- Annahme von Spenden

- Zuschussantrag der Katholischen Kirchenstiftung St. Josef Roßbrunn

 

Nach den Feiertagen und damit einem größeren Zeitraum ohne Gemeinderatssitzung standen auf der ersten Sitzung des neuen Jahres einige Punkte auf der Tagesordnung, hierunter auch einige Bauangelegenheiten.

Als erster Punkt war die Kenntnisnahme über ein Genehmigungsfreistellungsverfahren im Gewerbegebiet vorgesehen. Inzwischen wurde aber festgestellt, dass aufgrund des Sachverhalts doch ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Dem entsprechend vertagte der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt.

Der nächste Punkt betraf eine Nutzungsänderung in der August-Bebel-Straße. Hier soll im Dachgeschoss eines sich gerade im Umbau befindlichen Hauses anstatt zwei Wohnungen nun eine Arztpraxis entstehen. Den damit einhergehenden Veränderungen der bereits genehmigten Planung und der Errichtung zwei weiterer Flachdachgauben stimmte der Gemeinderat zu und erteilte sein Einvernehmen.

Am Pfad soll ein Wohnhaus energetisch saniert werden. Außerdem soll im Dachgeschoss eine zweite Wohnung entstehen. Zur sinnvollen Nutzung des Wohnraums wurde eine Ausnahme von der Dachgestaltungssatzung beantragt, weil der Mindestabstand zwischen zwei Dachliegefenstern unterschritten werden soll. Der Gemeinderat stimmte der Abweichung von der Dachgestaltungssatzung zu und erteilte sein Einvernehmen.

Im Außenbereich in Mädelhofen wurde die Bauaufsicht des Landratsamtes im Rahmen einer anlassbezogenen Baukontrolle eines Pferdeunterstands auf einen ebenfalls dort befindlichen Bauwagen aufmerksam, der als Hühnerstall genutzt wird. Der daraufhin gestellte Bauantrag zur Legitimierung des Hühnerstalls wirft noch Fragen auf. Da sich der Hühnerstall im Außenbereich befindet, wäre dieser nur zulässig, wenn er einem landwirtschaftlich genutzten Betrieb dient. (sog. Privilegierung). Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird das Landratsamt die Privilegierung prüfen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Gemeinderat zunächst versagt. Sollte das Landratsamt bei seiner Prüfung zu dem Schluss kommen, dass eine Privilegierung gegeben und der Hühnerstall an der Stelle zulässig ist, wird die Angelegenheit wieder an den Gemeinderat gegeben.

In der Binsenstraße hat eine anlassbezogene Baukontrolle ergeben, dass dort ein Genehmigungsverfahren für noch nicht genehmigte bauliche Änderungen durchgeführt werden muss. Der nun vorliegende Bauantrag umfasst Änderungen an einer Lagerhalle sowie an einem Wohngebäude. Die Halle zur Lagerung von Umzugskisten soll zukünftig als Werkzeug- und Materialhalle umgenutzt werden. Im rückwärtigen Wohngebäude soll eine Gaube errichtet werden, über die eine Dachterrasse erschlossen wird. Der Gemeinderat stellte zwar für die beantragte Gaube eine Abweichung von der Dachgestaltungssatzung in Aussicht. Allerding schloss er sich den Bedenken der Verwaltung bezüglich der Umnutzung der Halle an. Laut Auskunft der Verwaltung sind bereits Beschwerden über den von der gewerblich genutzten Halle ausgehenden Lärm bekannt. Das Vorhaben fügt sich deshalb nicht uneingeschränkt in das allgemeine Wohngebiet der Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen zur Baumaßnahme wurde deshalb nicht erteilt.

Am Bromberg soll eine Gartensauna außerhalb der Baugrenze eines Grundstücks errichtet werden. Der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan wurde zugestimmt.

Auf den Parkplätzen entlang der Straßen im Gewerbegebiet Kiesäcker werden vermehrt Wohnanhänger, Anhänger und sonstige Fahrzeuge über längere Zeiträume abgestellt. Um diese ungewünschte Praxis einzudämmen und den Parkraum wieder seiner eigentlichen Nutzung zuzuführen, soll die Beschilderung der Parkplätze angepasst werden. Entlang der Straßen ohne Parkbuchten ist bereits eine Parkverbotszone ausgewiesen. Diese muss jedoch durch das Anbringen von weiteren Schildern von allen Seiten gut sichtbar als solche zu erkennen sein. Durch das Wachstum des Gewerbegebietes ergibt sich hier noch Ergänzungsbedarf. Die Straßen mit Parkbuchten sollen nach dem Beschluss des Gemeinderats nun als Parkzonen für PKW ausgewiesen werden, so dass das Abstellen von Anhängern dort nicht mehr möglich ist. Die Ausweisung von Parkzonen entlang der Straßen reduziert den Aufwand für die Beschilderung, die sonst für jede Parkbucht extra erfolgen müsste.

Zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen wurde der Bedarf der Freiwilligen Feuerwehren Waldbüttelbrunn, Roßbrunn und Mädelhofen angemeldet. Auf der Liste der geplanten Beschaffungen ist ein Notstromaggregat mit Kosten von ca. 50.000 € der größte Einzelposten. Weiterhin ist für alle Wehren der Kauf digitaler Funkmeldeempfänger geplant, die auch staatlich gefördert werden. Daneben stehen Schutzkleidung und weitere erforderliche Ausstattungsgegenstände auf der Liste. Dem Bedarfsplan der Feuerwehren wurde zugestimmt, die Ausgaben werden entsprechend im Haushalt eingeplant.

Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt allen Gemeinden einige Änderungen der Wasserabgabesatzungen vorzunehmen. Damit soll den Gemeinden ein größerer Handlungsspielraum eröffnet werden. So könnte die Gemeinde zukünftig die Lieferung von Trinkwasser für bestimmte Nutzungszwecke einschränken und schon bei drohendem (bisher erst bei bestehendem) Wassermangel die Wasserabgabe beschränken. Daneben wird ein Betretungsrecht der Grundstücke zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen (wie sie zur Berechnung kommunalabgabenrechtlicher Maßstäbe erforderlich sein können) normiert. Die Änderungen wurden, wie vom Gemeindetag empfohlen, umgesetzt.

Wie in jedem Jahr musste der Gemeinderat über die Annahme der Spenden des vergangenen Jahres beschließen. Spenden, die konkret für die Nachbarschaftshilfe erbracht werden, werden wegen möglicher Rückschlüsse auf eventuell in Anspruch genommene Hilfen im nichtöffentlichen Teil behandelt. Abgesehen von diesen Spenden erhielt die Gemeinde für das Ferienhüttendorf eine Spende der Sparkasse Mainfranken in Höhe von 250 €. Für das Lebenswäldchen gingen Kleinspenden von insgesamt 50,90 € ein. Der Gemeinderat beschloss, diese Spenden anzunehmen.

Die Katholische Kirchenstiftung St. Josef ist Eigentümerin des Gebäudes, in dem sich der vom Sozialverein St. Bartholomäus betriebene Kindergarten Roßbrunn befindet. Im Sommer war die Hebeanlage des Kindergartens kaputt. Sie musste umgehend ausgetauscht werden. Die Katholische Kirchenstiftung hat nun bei der Gemeinde angefragt, ob diese einen Zuschuss zur Reparatur zahlen würde. Da im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Tagesordnungspunkt vorgesehen war, der im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt stand, wurde dieser nichtöffentliche Teil auf Antrag der CSU-Fraktion vorher diskutiert und im Anschluss die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Aufgrund der im nichtöffentlichen Teil geführten Diskussion ergab sich im öffentlichen Tagesordnungspunkt der Beschluss, für die Hebeanlage keinen Zuschuss zu gewähren.

Wer mehr über die Gemeinderatsarbeit der CSU-Fraktion erfahren will, ist herzlich zum Politischen Aschermittwoch der CSU Waldbüttelbrunn am 14.02.2024 ab 19.30 Uhr in der Waldgaststätte eingeladen. Hier werden einige Schwerpunkte der Gemeinderatsarbeit des letzten Jahres vorgestellt und gerne auch ihre Fragen beantwortet.

 

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin