Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. März 2024

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Bauantrag Kindergarten Roßbrunn

  • Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet

  • Ermäßigung des Tagessatzes für die Nutzung der Ballsporthalle bei Jugendsportveranstaltungen

  • Elektronische Ladung

Im Kindergarten Roßbrunn wurde mit viel Eigeninitiative der Eltern ein Bauwagen als Aufenthaltsraum für eine Kindergartengruppe hergerichtet. Für diesen und einen Gartenschuppen war noch eine Baugenehmigung notwendig. Das erforderliche Einvernehmen des Gemeinderates wurde einstimmig erteilt.

Im Gewerbegebiet wurde ein Grundstück an den Besitzer eines Nachbargrundstücks verkauft. Die Gemeinde ist davon ausgegangen, dass dieses Grundstück zur Erweiterung des bestehenden Betriebes erworben wird. Im Anschluss legte der Eigentümer einen Bauantrag vor, der neben einem Lager und einer Garage auch eine Betriebsleiterwohnung umfasste. Betriebsleiterwohnungen sind im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässig. Der Betriebsinhaber hat in dem zuerst errichteten Gebäude bereits eine Betriebsleiterwohnung. Der Gemeinderat war deshalb der Meinung, dass er keine Ausnahme für eine zweite Wohnung zulassen will. Das Argument, dass das Betriebsgebäude an einen anderen Betrieb vermietet werden solle und dafür eine weitere Wohnung erforderlich sei, konnte den Gemeinderat aufgrund der sehr hohen Wohnfläche im Vergleich zur neu entstehenden Gewerbefläche nicht überzeugen. Schließlich sei das Gewerbegebiet nicht dazu da, um vergleichsweise günstigen Wohnraum zu schaffen. Die Ausnahme wurde nicht gewährt und das Einvernehmen zum Bauantrag abgelehnt.

Auf Antrag der Solidarität Waldbüttelbrunn widmete sich der Gemeinderat dem Preisblatt der Ballsporthalle. Die derzeitigen Gebühren für die Nutzung der Ballsporthalle für Sportveranstaltungen mit Turniercharakter liegt bei 50 € pro Stunde. Diese Gebühren führen dazu, dass sich Sportveranstaltungen für Kinder und Jugendliche für die Vereine nicht mehr wirtschaftlich darstellen lassen. Der Gemeinderat hat deshalb nun einen verringerten, pauschalierten Tagessatz von 120 € beschlossen, der zum Tragen kommt, wenn der Ausrichter der Sportveranstaltung ein eingetragener gemeinnütziger Verein aus Waldbüttelbrunn mit den Ortsteilen ist, es sich um eine Veranstaltung ausschließlich für Kinder und Jugendliche handelt, kein Eintritt von den Zuschauenden erhoben wird und auch Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde teilnehmen.

Zu den Gemeinderatssitzungen soll zukünftig elektronisch über ein dafür entwickeltes Programm geladen werden. Durch die digitale Ladung erspart sich die Gemeinde den Aufwand für den Druck der Unterlagen und die Verteilung an die Mandatsträger von derzeit ca. 14,61 € pro Stück. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sollen das Programm auf ihren eigenen elektronischen Endgeräten nutzen. Mandatsträger, die auf eine schriftliche Landung verzichten und der Gemeinde damit die Kosten für die Papierladung ersparen, sollen im Gegenzug den Sachaufwand für den Betrieb der Endgeräte über eine monatliche Pauschale von 20 € abgegolten bekommen. Es ist jedoch auch weiterhin möglich, eine Papierladung zu erhalten. So soll es auch weniger digital affinen Personen weiterhin möglich sein, sich auf die Sitzungen angemessen vorzubereiten.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin