Neues Bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Bürgerrechte und Datenschutz stärken

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat im Bayerischen Landtag die Reform des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes verteidigt: „Es geht um den Schutz der Bürgerrechte und die Verteidigung der Freiheit in Bayern.“ Mit der schnellen Umsetzung des EU-Datenschutzrechts werde Bayern bei Bürgerrechten und Datenschutz zum Vorreiter in Deutschland. „Die Umsetzung des EU-Datenschutzrechts und die Anpassung an die verschärften Vorgaben der Rechtsprechung sind die zentralen Säulen des Gesetzentwurfs.“ 

Durch das neue Gesetz werde es beispielsweise nicht weniger, sondern mehr Richtervorbehalte, etwa beim Einsatz von verdeckten Ermittlern oder bei längerfristigen Observationen, geben. Außerdem würden die Hinweis- und Belehrungspflichten der Polizei zur Information von Bürgern ausgeweitet. Der Gesetzentwurf ermögliche betroffenen Personen zudem mehr Rechte bei der Löschung und Berichtigung von Daten. Herrmann versicherte, dass die Erneuerung der Befugnisse für die Polizei „maßvoll“ erfolgen werde. „Denn Freiheit braucht Sicherheit und die Verfassung verpflichtet uns dazu, unsere Bürger zu schützen.“ Frühzeitiges und konsequentes Handeln der Behörden könne zur Gefahrenabwehr erforderlich sein, so Bayerns Innenminister.

Herrmann: „Wir fühlen uns der Sicherheit der Menschen in diesem Land verpflichtet und ich glaube, wir haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass wir mit einer modernen technischen Ausstattung, mit den richtigen rechtlichen Grundlagen und der personellen Verstärkung der bayerischen Polizei politische Verantwortung sachgerecht tragen. Ich denke, die Bürger wissen es zu schätzen, dass sie in Bayern sicherer leben können als anderswo. Wir werden alles dafür tun, dass das auch in Zukunft so bleibt.“

Die zentralen Punkte des neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes können Sie hier nachlesen.