Neues aus dem Kabinett

„Neue Ideen entwickeln und zügig umsetzen“

Das Bayerische Kabinett hat erste Maßnahmen zur Umsetzung der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder ergriffen. Söder sagte: „Wir wollen neue Ideen entwickeln und zügig umsetzen.“

Zeitliche Begrenzung für das Amt des Ministerpräsidenten

„Macht braucht Begrenzung. Heute haben wir den Grundstein für eine bislang einmalige Verfassungsänderung gelegt – eine Amtszeitbegrenzung des Bayerischen Ministerpräsidenten. Dies ist ein klares Signal für mehr Demokratie und Wandel“ so Markus Söder. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf solle das Demokratieprinzip stärken. Wer bereits zehn Jahre das Amt des Ministerpräsidenten bekleidet hat, soll nicht erneut wiedergewählt werden können. Der für eine Verfassungsänderung notwendige Volksentscheid soll ebenfalls am Tag der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 abgehalten werden.

Mehr Kreuze in Dienstgebäuden des Freistaats

Des Weiteren beschloss der Ministerrat, dass ab dem 1. Juni 2018 in den Eingangsbereichen aller bayerischen Dienstgebäude in Gemeinden, Landkreisen und Bezirken ein Kreuz angebracht werden soll. „Das Kreuz ist grundlegendes Symbol unserer bayerischen Identität und Lebensart. Es steht für elementare Werte wie Nächstenliebe, Menschenwürde und Toleranz“ sagte Söder. Das Kreuz symbolisiere darüber hinaus die geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns, aber auch die Grundwerte der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland.

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verbessert

Das Kabinett beriet auch über das geplante bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Ministerpräsident Söder betonte, dass an erster Stelle die Hilfe für die Betroffenen und ihre Familie stehen. Sozialministerin Schreyer sagte: „Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Betroffenen sehr ernst.“ Sie betonte auch: „Es geht um Menschen, die eine psychiatrische Erkrankung haben, und nicht um Straftäter.

Man wolle beispielsweise auf die Unterbringungsdatei vollständig verzichten. Schreyer: „Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bewahren.“ Es solle außerdem die Sprache des Gesetzes den Belangen der psychisch Kranken besser angeglichen werden. Vor allem sollen die Verweisungen vom Maßregelvollzugsgesetz in das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz gestrichen werden, die bisherigen Besuchskommissionen werden fortgeführt. Lediglich ein kleiner Kreis von Menschen mit psychischer Erkrankung, die aufgrund einer erheblichen Gefahr für sich oder andere durch Kreisverwaltungsbehörden oder die Polizei in ein Krankenhaus gebracht werden, sei von der öffentlich-rechtlichen Unterbringung betroffen. Hierfür ist immer eine richterliche Anordnung erforderlich. Schreyer kündigte an, dass sie den Dialogprozess über die jetzigen Empfehlungen hinaus intensiv weiterführen wolle.

Grenzpolizei kommt

Um die illegale Migration, menschenverachtende Schleuserbaden und grenzüberschreitende Kriminelle besser bekämpfen zu können, hat der Ministerrat den Gesetzesentwurf zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei beschlossen. Am 1. Juli 2018 soll die neue Direktion der Bayerischen Grenzpolizei ihre Arbeit am Dienstsitz Passau aufnehmen. Von hier aus sollen die Einsatzkräfte der Bayerischen Grenzpolizei und deren Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Zoll koordiniert werden. Insgesamt soll das Personal auf 1.000 Polizisten ausgebaut werden. Organisatorisch wird die Grenzpolizei an das Polizeipräsidium Niederbayern angebunden.