Entlastungspaket des Bundes

Füracker: Ampel hat Nachbesserungen versäumt

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sagte anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zum Entlastungspaket: „Eines steht außer Frage: Wir müssen die Menschen angesichts der enormen Energiepreissteigerungen und der hohen Inflation schnellstmöglich entlasten! Das heute beschlossene Ampel-Paket aber wird frühestens im Herbst für Entlastung sorgen und lässt vor allem viele Betroffene völlig außen vor: Wer nicht erwerbstätig ist, wie Rentnerinnen und Rentner oder auch Studentinnen und Studenten, ist von den deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten aktuell massiv belastet. Diese werden dennoch schlicht nicht bedacht. Hinzu kommt: In der Umsetzung erzeugt das Entlastungspaket des Bundes – seinem Namen ganz zum Widerspruch – neue Belastungen an anderer Stelle: Der gesamte Vollzug führt zu einem extrem großen Verwaltungsaufwand und wird einfach den Ländern vor die Füße geworfen. Es wäre dringend angezeigt gewesen, vorab die Länder miteinzubeziehen, um ganz im Sinne des doch gemeinsamen Ziels, ein zügiges, funktionierendes und zielgerichtetes Maßnahmenpaket zur Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zu bringen!“

Angesichts der darüber hinaus fehlenden Abstimmung hinsichtlich der Kostentragung ergänzt Bayerns Finanzminister: „Der Bund will bei der Energiepreispauschale und beim Familienzuschuss nicht einmal die Hälfte aus eigener Tasche bezahlen: Von jedem Euro sollen 42,5 Prozent die Länder, 15 Prozent die Kommunen tragen. Allein der Freistaat Bayern wird damit mehr als 1 Milliarde Euro für das Entlastungspaket des Bundes bezahlen müssen. Ich gehe davon aus, dass der Bund den Ländern die Kosten vollständig ersetzt. Die Bundesregierung hat es versäumt, das Entlastungspaket zu verbessern und so das verursachte Administrationschaos aufzulösen. Nun muss der Deutsche Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren das Durcheinander und die Ungleichbehandlungen bereinigen. Ansonsten müssen wir intensiv darüber nachdenken, den Vermittlungsausschuss anzurufen.“