Bayerisches Familiengeld

Volle Auszahlung – ohne Anrechnung

Familie in Bayern
Familie in Bayern

Die Bayerische Sozialministerin Kerstin Schreyer hat die Entscheidung von SPD-Bundessozialminister Hubertus Heil zur Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV-Leistungen scharf kritisiert.

„Die Haltung des Bundessozialministers ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und rechtlich schlichtweg falsch“, so Schreyer. „Diese Entscheidung darf nicht zu Lasten der Familien gehen, die es ohnehin schon schwerer haben. Offenbar ist es Ziel des SPD-Bundessozialministers, einkommensschwachen Familien in Bayern die Vorteile der bayerischen Leistungen zu verwehren.“ Die betroffenen Familien hätten so vom Familiengeld überhaupt keinen Vorteil. „Die Interessen unserer bayerischen Familien werden einfach komplett ignoriert. Wir wollen, dass das neue Familiengeld allen Familien in Bayern zugutekommt!“

Hintergrund

Die Bayerische Staatsregierung hatte das Familiengeld im Mai dieses Jahres beschlossen. Eltern ein- und zweijähriger Kinder sollen unabhängig vom Einkommen 250 Euro pro Kind und Monat bekommen. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Starttermin ist der 1. September 2018.

Rechtlich stützt sich die Bayerische Staatsregierung dabei auf einschlägige bundesgesetzliche Ausnahmen zum für Hartz IV-Leistungen geltenden Nachranggrundsatz. Nach einer Ausnahmeregelung müssen erziehungsgeldartige Leistungen der Länder nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet werden. Wie Schreyer erklärte, verfolge das Bayerische Familiengeld außerdem „ganz klar“ eine andere Zielsetzung: Im Gesetz würden ganz konkrete Erwartungen an die Verwendung, wie die frühe Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen, benannt und ausdrücklich beschrieben.

Bayerns Sozialministerin versicherte abschließend: „Eine Anrechnung auf Hartz IV kommt somit überhaupt nicht in Frage. Wir werden deshalb das Bayerische Familiengeld auf jeden Fall zusätzlich zu Hartz IV-Leistungen auszahlen.“