Grundsteuer

Bayern verlängert Abgabefrist

Bayern verlängert die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

Bayern reagiert damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium mitgeteilt hatte.

„Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, so Füracker. Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist.