Ausbau biometrischer Gesichtserkennung

Herrmann: „Baustein für Sicherheit“

Herrmann Gesichtserkennung
Herrmann Gesichtserkennung

Für mehr Sicherheit im Freistaat: Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat die innovative Videoauswertung bei der Bayerischen Polizei verstärkt. „Zur intensiveren Täterfahndung werden wir vor allem die biometrische Gesichtserkennung weiter ausbauen“, kündigte Herrmann an. Das Bayerische Landeskriminalamt nutzt seit 2008 ein automatisiertes Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamts. 2010 konnten dadurch bayernweit zehn Tatverdächtige ermittelt werden. 2016 waren es schon 82 und in den ersten zehn Monaten 2017 bereits 83 identifizierte Tatverdächtige. „Wir haben damit ausgezeichnete Erfahrungen gemacht“, betonte der Bayerische Innenminister.

Ausbau der Videoüberwachung

„Derzeit arbeiten wir daran, Bild- und Videodaten nach Tatverdächtigen automatisiert auszuwerten“, erklärte Herrmann. Dazu stehe das Bayerische Landeskriminalamt in engem Kontakt mit Forschungseinrichtungen, Sicherheitsunternehmen und nationalen sowie internationalen Polizeibehörden. Der Ausbau der biometrischen Gesichtserkennung sei ein wichtiger Baustein im umfassenden Gesamtkonzept für mehr Videoüberwachung in Bayern vor allem an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum: „Wir setzen auf mehr festinstallierte Videoüberwachungsanlagen der Polizei, die Ausweitung der mobilen polizeilichen Videoüberwachung, den weiteren Ausbau der kommunalen Videoüberwachung gerade im Öffentlichen Personenverkehr sowie auf mehr Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einkaufszentren oder Konzerthallen.“ Weiter versicherte Bayerns Innenminister, dass die Videoüberwachung nur dort ausgebaut werde, wo es für mehr Sicherheit zwingend erforderlich ist: „Das hilft unserer Polizei ganz entscheidend bei der Fahndung nach Kriminellen oder auch bei möglichen terroristischen Anschlägen.“ Außerdem wirke Videoüberwachung abschreckend auf potentielle Straftäter.

Zugriff auf polizeiliche Datenbanken

Gleichzeitig forderte Herrmann zur leichteren Identifizierung eines Tatverdächtigen anhand von Bild- oder Videoaufzeichnungen, dass die Polizei auf entsprechende Vergleichsbilder in den polizeilichen Datenbanken zugreifen kann: „Nur wenn der Täter bereits im Vorfeld von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt wurde, können die Aufnahmen bei einer neuen Tat zugeordnet werden. Umso wichtiger ist, dass unsere Ermittlungsbehörden einen umfassenden Zugriff auf alle nationalen und internationalen Datenbanken erhalten, in denen die Vergleichsbilder Personen gespeichert sind.“ Eine enge Vernetzung relevanter Datenbanken aller EU-Mitgliedsstaaten sei unabdingbar, da „Straftäter und Terroristen vor nationalen Grenzen und Zuständigkeiten keinen Halt machen“, so Herrmann.