Verbesserungen bei der Rente

Weitere Maßnahmen nötig

Mit dem Rentenpaket I werden zum 1. Januar 2019 wichtige Verbesserungen aus dem Koalitionsvertrag vor allem für Mütter, Erwerbsgeminderte und Beschäftigte mit geringem Einkommen umgesetzt. So profitieren von der Mütterrente II etwa 9,7 Millionen Mütter mit einer Rentenerhöhung von 192 Euro pro Jahr und Kind. Für Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer reichen diese Maßnahmen jedoch noch nicht aus.

Mütterrente

„Mit der Ausweitung der Mütterrente haben wir schon viel erreicht“, so Schreyer. „Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern müssen jedoch für ihre Erziehungszeiten genauso viele Entgeltpunkte bekommen wie Mütter mit nach 1992 geborenen Kindern. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir mit der Mütterrente III endlich vollständig beseitigen.“

Da die Mütterrente gerade bei Witwen wegen der Einkommensanrechnung oft nicht ankomme, fordert Schreyer auch hier Verbesserungen. Die Finanzierung der Mütterrente aus Beitragsmitteln lehnt sie ab: „Die Mütterrente ist eine Anerkennung der Erziehungsleistung. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind Steuern der einzig gerechte Weg der Finanzierung.“

Erwerbsminderungsrente

Auch bei den Renten wegen Erwerbsminderung gibt es laut Schreyer weiteren Verbesserungsbedarf. „Die Anhebung der Zurechnungszeit ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch profitieren davon nur Neurentner.“ Gerade aber bei den Bestandsrentnern bestehe aufgrund der niedrigen Renten Handlungsbedarf. „Wir dürfen die Situation dieser Rentner und die auch hier bestehende Gerechtigkeitslücke nicht vergessen.“