Neues aus dem Kabinett

Bayern geht beim Flächensparen voran

Die Bayerische Staatsregierung setzt auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar pro Tag bis 2030 ohne eine Einschränkung der Bauplanungshoheit der Kommunen.

Ihren Kurs zu sparsamer Flächennutzung bei Siedlungs- und Verkehrsvorhaben setzt die Bayerische Staatsregierung konsequent fort. Mit der Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes soll die Richtgröße von fünf Hektar pro Tag für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen eingeführt werden, die schrittweise bis 2030 angestrebt wird. Mit ihrem Gesetzentwurf trägt die Bayerische Staatsregierung der kommunalen Planungshoheit der Gemeinden Rechnung und lehnt starre, bürokratische Flächenkontingente in Quadratmeter je Gemeinde ab.

Unter Siedlungs- und Verkehrsfläche fallen zum Beispiel auch Photovoltaik- Freiflächenanlagen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze oder Hausgärten. Nur rund die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist tatsächlich versiegelt. Die Bayerische Staatsregierung hat dabei Herausforderungen wie den wachsenden Wohnraumbedarf einer wachsenden Bevölkerung, den Ausbau von erneuerbaren Energien, den Bedarf der Wirtschaft zur Sicherung der Arbeitsplätze und das Verfassungsziel von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen in allen Landesteilen im Blick. Angestrebt werden zudem die Sicherung von Naturräumen, von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und kompakten Siedlungsstrukturen, die Vorteile für Kommunen, Wirtschaft und Bürger bringen.

Bauen wird schneller, einfacher und nachhaltiger

Die Bayerische Staatsregierung bringt außerdem die größte Reform der Bayerischen Bauordnung seit 2008 auf den Weg. Um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Bayern weiter zu vergrößern, will die Bayerische Staatsregierung das Bauen deutlich entbürokratisieren. Ziel ist es, schneller, einfacher und nachhaltiger bauen zu können. Fünf Schwerpunkte der Reform sind:

  • Digitale Baugenehmigungen
     
  • Einführung einer Genehmigungsfiktion und Typengenehmigungen
     
  • Verfahrenserleichterungen bei Aufstockungen
     
  • Holz als Klima-Baustoff
     
  • Flexibilisierung bei der Spielplatz-Pflicht
     

Bayern stärkt Ehrenamt

Bayern ist das einzige Bundesland, das die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung stehen hat. Um die Unterstützung von Ehrenamtlichen noch weiter zu verbessern, finden derzeit in allen Regierungsbezirken Regionalkonferenzen zum Austausch und der Entwicklung neuer Ideen statt. Dabei erarbeiten Ehrenamtliche in verschiedenen Themengruppen Haupthandlungsfelder. Die Ergebnisse werden ausgewertet und Umsetzungsvorschläge formuliert.

Die Ehrenamtsförderung basiert auf drei Säulen:

  • Zentrale Anlaufstellen für Ehrenamtliche
     
  • Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements
     
  • Bürgerschaftliches Engagement weiterentwickeln