Rückkehr zur Meisterpflicht

CSU stärkt Mittelstand

Großer Erfolg für den Mittelstand in Bayern: Der Deutsche Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken beschlossen.

„Der Meisterbrief ist Garant für höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung“, betonte Franz Josef Pschierer, der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union (MU). „Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht wird die hochwertige berufliche Ausbildung ebenso wie die Qualitätsarbeit des Handwerks gestärkt. Davon werden auch die Betriebe und Kunden in Bayern profitieren.“

Die Meisterpflicht wird zum 1. Januar 2020 für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer wiedereingeführt. Die Wiedereinführung gilt nur für neu gegründete Betriebe. Bestehende Betriebe haben Bestandsschutz.

Qualität erhöhen

Die Union hat sich seit Jahren für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zentralen Gewerken starkgemacht. „Es hat sich gezeigt, dass die Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 ein Fehler war. Danach ist nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern auch die Qualität der Ausbildungsleistung in diesen Gewerken stark zurückgegangen“, so Pschierer weiter.

Ausbildungsberufe attraktiver machen

Die CSU setzt sich auch weiterhin für eine weitere Stärkung des dualen Ausbildungssystems ein: etwa über einen Meisterbonus, mit dem bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden, oder eine Gleichstellung des Meistertitels mit dem Bachelor. Pschierer erklärte: „Das würde dem anhaltenden Trend zur Akademisierung entgegenwirken und die Attraktivität der Ausbildungsberufe auf lange Sicht verbessern.“