Neues aus dem Kabinett

Burkaverbot und Fußfessel beschlossen

Bayerns Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Künftig wird die Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten.

Innenminister Herrmann: „Zum freiheitlichen demokratischen Werteverständnis christlich abendländlicher Prägung gehört eine Kultur der offenen Kommunikation untereinander. Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung. Eine Verhüllung des Gesichts widerspricht dieser Kommunikationskultur.“

Der Innenminister machte deutlich, dass insbesondere Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes generell in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet sind. Im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung aber auch bei Wahlen sei es erforderlich, die Identifikation zu ermöglichen und deshalb eine Gesichtsverhüllung zu verbieten.

Elektronische Fußfessel für terroristische Gefährder

Bayern macht Druck beim Kampf gegen den Terror: Der Ministerrat hat jetzt die Überwachung von terroristischen Gefährdern mittels elektronischer Fußfessel auf den Weg gebracht. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Damit wissen wir künftig genau, wo sich solche Personen aufhalten und können ihren Bewegungsspielraum erforderlichenfalls einschränken. Verstößt ein Gefährder gegen die mit der Fußfessel verbundenen Anordnungen, kann er auch präventiv in Gewahrsam genommen werden. Das ist ein weiterer Beitrag, um deutsche und ausländische Gefährder ein Stück weit stärker in den Griff zu bekommen.“

Zusätzlich wird auch die Videoüberwachung ausgebaut. Die Sicherheitsbehörden werden künftig die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung zwei Monate anstatt wie bisher nur drei Wochen speichern. Innenminister Herrmann: „Damit schaffen wir die Möglichkeit, Straftaten im öffentlichen Raum noch effektiver bekämpfen und ahnden zu können. Wir wollen damit aber auch die Abschreckungswirkung im Hinblick auf die Begehung von Straftaten erhöhen. Das stärkt die Sicherheit und Ordnung in Bayern wie auch das Sicherheitsgefühl der Menschen.“