Keine Parteienfinanzierung für NPD

„Verfassungsfeinde nicht belohnen“

Joachim Herrmann
Joachim Herrmann

Verfassungsfeinde nicht mit Steuermitteln belohnen: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den einstimmigen Beschluss des Bundesrats über den Ausschluss der NPD von der deutschen Parteienfinanzierung begrüßt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

Herrmann, der schon seit Jahren die Streichung der finanziellen Zuwendungen an die NPD fordert, hatte sich vor der Abstimmung nochmals im Bundesrat für einen Finanzierungsstopp eingesetzt und zu sofortigem Handeln aufgerufen: „Wir dürfen die Kräfte, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und alle ihre Werte beseitigen wollen, in keiner Form unterstützen!“

Weiter wies er darauf hin, dass die NPD seit vielen Jahren verfassungsfeindliche Ziele verfolge. „Eine Demokratie darf sich das nicht gefallen lassen, sie muss sich wehrhaft zeigen und entschlossen reagieren. Das haben wir heute im Bundesrat getan.“ Die Botschaft sei klar: „Parteien, die den Staat bekämpfen, dürfen für ihre demokratiefeindlichen Ziele nicht auch noch Steuermittel kassieren.“

Der Bunderatsbeschluss ermöglicht jetzt, den Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Dieses hatte in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 Möglichkeiten aufgezeigt, politische Parteien aufgrund erwiesenermaßen verfassungswidriger Ziele zu sanktionieren und die NPD als verfassungsfeindlich eingestuft. Der Bundestag beschloss daraufhin die gesetzlichen Grundlagen für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung.