Einigung beim Familiengeld

Guter Tag für Bayerns Familien

Der Bund und der Freistaat Bayern haben in der Frage um die Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf Grundsicherungsleistungen eine Einigung erzielt: Die Unterstützung steht allen Familien im Freistaat anrechnungsfrei zu.

Die Bayerische Familienministerin Kerstin Schreyer betonte: „Ich freue mich sehr, dass es uns in intensiven Gesprächen mit dem Bund gelungen ist, eine Einigung zum Familiengeld zu erreichen. Jetzt können endlich auch alle einkommensschwachen Familien von dieser bayerischen Leistung profitieren. Und wir haben endlich Rechtssicherheit.“

Bayern wird nun das Familiengeldgesetz ändern. Nach der Rechtsänderung wird das Familiengeld gezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit. Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter werden entsprechende Nachzahlungen veranlassen, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben.