Steuerliche Entlastungen

Bundestag billigt drittes Corona-Steuerhilfegesetz

Familien, Gaststätten sowie Firmen und Selbstständige sollen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weitere steuerliche Hilfen erhalten. Der Bundestag billigte das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz, mit dem Entlastungen verlängert werden.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Familien in diesem Jahr wie schon 2020 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Zudem soll den seit Monaten geschlossenen Restaurants steuerlich geholfen werden.

Auf Speisen in der Gastronomie soll weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann aber erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnet - deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet.

Ferner sollen Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können.