Bericht aus der Kabinettssitzung

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte entfallen

Das bayerische Kabinett hat zahlreiche Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen komplett. Zudem werden die Corona-Zugangsregeln gelockert: Geimpfte und Genesene brauchen ab 17. Februar 2022 nirgendwo mehr einen zusätzlichen Test. Und zu einigen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens, etwa Hochschulen, haben dann auch Ungeimpfte wieder Zugang - wenn sie stattdessen einen negativen Test vorweisen. „Wir sind Team Vorsicht und Team Freiheit, aber nicht Team Stur“, sagte Ministerpräsident Markus Söder nach der Kabinettssitzung. Man gehe alleine nach dem objektiven Maßstab der Gefährlichkeit.

Geimpfte und Genesene dürfen sich in Bayern ab 17. Februar 2022 wieder in beliebig großen Runden privat treffen, nicht nur zu zehnt wie bisher. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden komplett und ersatzlos gestrichen. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf Weiteres unverändert: Sobald auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt. Weite Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen, sind in Bayern ab 17. Februar 2022 wieder ohne zusätzlichen Test oder Booster-Impfung zugänglich. Überall dort, wo bislang noch die 2G-plus-Regel gilt, gilt also künftig nur noch 2G. Auch die maximale Zuschauerzahl für Kultur- und Sportveranstaltungen wird angehoben: etwa bei Bundesliga-Spielen sind dann wieder bis zu 25 000 Zuschauer erlaubt – bisher waren es 15 000. Die Kapazitätsgrenzen - im Sport maximal 50 Prozent Auslastung, im Kultur-Bereich 75 Prozent - bleiben aber unverändert.

In Bayern haben auch Ungeimpfte ab 17. Februar 2022 wieder Zugang zu einigen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens - wenn sie stattdessen einen negativen Test vorweisen. 3G statt wie bisher 2G gilt dann unter anderem für Hochschulen, außerschulische Bildung, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Fitnessstudios und Solarien. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, sind künftig Genesenen oder Geimpften gleichgestellt. Sie haben künftig also auch ohne Corona-Impfung zu allen 2G-Bereichen Zugang. Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die Begrenzung der Kundenzahl von einem Kunden auf 10 Quadratmeter.

Von der kommenden Bund-Länder-Runde erwartet Bayern zudem weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungswesen sowie für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. „Bayern kann sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungswesen bald generell nach 3G zu öffnen“, heißt es im Kabinettsbeschluss. „Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G plus geöffnet werden.“ Hier will Bayern aber nicht im Alleingang handeln, sondern hofft auf bundesweite Schritte.

Die Beschlüsse der heutigen Kabinettssitzung finden Sie hier.